Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.1987

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,708
BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2881
  • MDR 1987, 510
  • NStZ 1987, 232
  • NStZ 1987, 233
  • StV 1987, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Für mittäterschaftliche Einfuhr hat die Rechtsprechung zwar schon "die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen" genügen lassen (BGH StV 1986, 384), doch unterschied sich jener Fall von dem vorliegend zu beurteilenden jedenfalls dadurch, daß die Angeklagten das Betäubungsmittel schon in den Niederlanden erwarben und beim Erwerbsakt den - vom Verkäufer durchzuführenden - Transport nach Deutschland vereinbarten.
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Eine Umstellung des Schuldspruchs verbietet sich zudem auch deshalb, weil in Fällen wie dem vorliegenden eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Einfuhr der Betäubungsmittel in Betracht kommt; die Voraussetzungen der Anstiftung sind dabei selbständig zu prüfen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Beschränkt sich der Käufer darauf, Betäubungsmittel im Ausland zu bestellen und bleibt es völlig dem Verkäufer und den von ihm beauftragten Kurieren überlassen, wie die bestellten Betäubungsmittel nach Deutschland gelangen, scheidet die Annahme einer Mittäterschaft regelmäßig aus (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlaßt, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Ausgang und Durchführung der Tat hing deshalb nicht maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten ab, der damit zutreffend als Gehilfe und nicht als Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 3) bestraft worden ist.
  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlasst, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, dass er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, dass ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 ).

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 und 3, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8, 10 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 474/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Die Feststellungen sind zu den einzelnen Fällen unterschiedlich ausführlich, sie lassen eine eindeutige rechtliche Zuordnung als täterschaftliche Einfuhr (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 17: vgl. auch Einfuhr 26) oder Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3) nicht zu.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

  • BGH, 15.01.1999 - 2 StR 602/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 274/92

    Tätereigenschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erfordernis

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,667
BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 1 StR 687/86 (https://dejure.org/1987,667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten - Verletzung des Rechts des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 232
  • StV 1987, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 215/86

    Vermögensnachteil bei wertloser Forderung aufgrund Zahlungsunfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Dieses Urteil hat der Senat durch Urteil vom 13. Mai 1986 (1 StR 215/86) aufgehoben.

    Der Schuldspruch wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (vgl. auch das in dieser Sache ergangene Senatsurteil vom 13. Mai 1986 - 1 StR 215/86).

  • BGH, 19.09.1985 - 1 StR 254/85

    Zufügung eines Nachteils bei Entwendung von wirtschaftlich wertlosen Belegen -

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 19. September 1985 (1 StR 254/85) aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Untreue verurteilt worden ist, und im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe; die weitergehende Revision wurde verworfen.

    Zwar sind die Schuldsprüche hinsichtlich der weiteren vier Diebstahlstaten (Fälle II 1, 3, 4 und 5 der Gründe des Urteils des Landgerichts Deggendorf vom 23. Januar 1985) und die in diesen Fällen verhängten Einzelstrafen bereits rechtskräftig, seitdem der Senat insoweit die Revision des Angeklagten durch den Beschluß vom 19. September 1985 (1 StR 254/85) verworfen hat.

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Doch auch für diesen Teil ist das Verfahren im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK erst dann abgeschlossen, wenn die Gesamtstrafe gemäß § 54 StGB rechtskräftig gebildet ist (vgl. EuGH in EuGRZ 1983, 371, 380 - Fall Eckle).
  • BGH, 30.11.1982 - 5 StR 749/82

    Strafzumessung - Zeitablauf - Tatbeendigung - Aburteilung

    Auszug aus BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (BGH NStZ 1982, 291, 292 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1983, 167; vgl. Ulsamer, Art. 6 und die Dauer von Strafverfahren, Faller-Festschrift, 1984, S. 373 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Ein solcher Ausgleich durch Strafmilderung kam hier aber aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Bei der Bestimmung der angemessenen Dauer eines Strafverfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) ist auf die gesamte Dauer des Verfahrens bis zum voraussichtlichen Verfahrensabschluß Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 1; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 8).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß müssen Folgen gezogen werden; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7).

    Schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7; BGH wistra 1992, 66).

  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

    Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Daß das Verfahren rechtsstaatswidrig durch die Strafverfolgungsbehörden verzögert wurde (vgl. BVerfG StV 1993, 352, 353; BGHSt 24, 239; 35, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7; BGH NStZ 1986, 217, 218; BGH, Beschl. vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 468/97 und vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97), ist dem Urteil nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1 und 3).

    Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Der neue Tatrichter wird diese Prüfung nachzuholen und hierbei zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden muß (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188, 2189, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97

    Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1993, 3254 und 1995, 1277) und des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7) muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten auswirken, wobei es sich um einen besonderen Strafmilderungsgrund handelt, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann (vgl. BGH NStZ 1986, 217, 218) und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3).

    Der neue Tatrichter wird bei der Bemessung der Gesamtstrafe, bei der die lange Verfahrensdauer ebenfalls unter Darlegung des Ausmaßes der Berücksichtigung zugunsten des Angeklagten zu werten ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1), im Hinblick auf die zwischen den Tatzeiten der hier abgeurteilten Taten liegenden weiteren Verurteilungen (UA 4/5) zu prüfen haben, ob und inwieweit die durch diese Verurteilungen verhängten Strafen gesamtstrafenfähig sind oder ob insoweit jedenfalls ein Härteausgleich (vgl. BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4) vorzunehmen ist.

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06

    Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen;

    Im Weiteren hat das Landgericht eine ausdrücklich bezifferte Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund dieser Verzögerung vorgenommen, jedoch nicht dargelegt, inwieweit bei der Zumessung der Einzelstrafen der Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK Rechnung getragen wurde (zur Erforderlichkeit vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97

    Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei einer Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung ein besonderer Strafmilderungsgrund vor, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 5 - 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

    Durch die obergerichtliche Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erst bei einer erheblich längeren Verfahrensdauer angenommen (zu vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. April 1993, 2 BvR 1487/90 (StV 1993, 352); BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1987, 1 StR 687/86; vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; vom 26. Mai 1992, 1 StR 131/92 (StV 1992, 452); vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 523/98

    Innerprozessuale Bindungen an aufrechterhaltene Feststellungen eines ersten in

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

  • BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90

    Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten

  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

  • BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95

    Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung

  • BGH, 19.09.1989 - 1 StR 426/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Strafmilderung - Strafzumessung -

  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95

    Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der

  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 618/93

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen

  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94

    Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung -

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 245/94

    Strafverhängung - Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung

  • BGH, 18.08.1993 - 2 StR 299/93

    Vermögensschaden im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung durch Verzicht

  • BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft -

  • OLG Köln, 16.08.1988 - Ss 289/88

    Strafzumessung: Fehlerhafte Strafschärfung bei Fehlen eines

  • BGH, 10.12.1992 - 1 StR 790/92

    Tatsache, das zwischen Tat und Urteil eine lange Zeit verstrichen ist als

  • BGH, 02.11.1988 - 2 StR 572/88

    Unzulässige Teileinstellung nach Eintritt der absoluten Verjährung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht