Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.03.1987

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,250
BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86 (https://dejure.org/1987,250)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1987 - 2 StR 630/86 (https://dejure.org/1987,250)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 2 StR 630/86 (https://dejure.org/1987,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - Anforderungen an die rechtliche Bezeichnung der Tat - Voraussetzungen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 21; StPO § 261
    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 779
  • MDR 1987, 509
  • NStZ 1987, 276
  • StV 1987, 341
  • JR 1988, 208
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 643/86
    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Denn durch das weniger gewichtige Indiz kann das schwerer wiegende, dem Angeklagten günstigere, nicht entkräftet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86 - und vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86; Herdegen in Festschrift für Kleinknecht, München 1985, 173, 175).

    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).

    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).

    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).

  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 481/85

    Betrunkensein - Volltrunkensein - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).

    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).

  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80

    Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume -

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Die Berichtigung der Urteilsformel ist deshalb geboten, weil die Kennzeichnung der Handlung des Angeklagten als besonders schweren Fall nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO gehört (BGHSt 23, 254; 27, 287, 289).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 543/84

    Anforderungen an den tatrichterlichen Ausschluss der Verminderung des

    Auszug aus BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
    Begeht ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6 Promille eine strafbare Handlung, dann liegt es besonders nahe, daß er sich in einem Zustand befand, in dem sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigt war (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81; Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 73/83; Beschluß vom 11. November 1982 - 1 StR 699/82 und Beschluß vom 30. April 1982 - 2 StR 142/82).
  • BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Schuldunfähigkeit bei einem

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Dabei handelt es sich um die Anwendung eines allgemeinen, über die Fälle des Alibivorbringens hinausreichenden Grundsatzes, der besagt, daß eine für widerlegt erachtete Behauptung des Angeklagten nicht ohne weiteres ein Täterschaftsindiz abgibt (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

    Lügen lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für seine Schuld werten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr., BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Beweiskraft 3).

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Dies hat der 2. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen angenommen, unter anderem im Beschl. v. 6. Februar 1987 - 2 StR 630/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87 - NStE Nr. 23 zu § 21 StGB), Beschl. v. 24. April 1987 - 2 StR 137/87 - (NStE Nr. 10 zu § 21 StGB), Beschl. v. 17. Juli 1987 - 2 StR 318/87-, Beschl. v. 23. März 1988 - 2 StR 90/88 - (BGHR aaO. 11), Beschl. v. 16. September 1988 - 2 StR 493/88 - (StV 1989, 14 f.), Beschl. v. 20. November 1990 - 2 StR 424/90 - (BGHR aaO. 23), Beschl. v. 8. März 1995 - 2 StR 21/95 - (StV 1995, 406 f.), Beschl. v. 17. März 1995 - 2 StR 65/95 - (BGHR aaO. 31), Beschl. v. 19. Juni 1996 - 2 StR 243/96 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87   

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BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87 (https://dejure.org/1987,666)
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BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 (https://dejure.org/1987,666)
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Verkleideter V-Mann

Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG, faires Verfahren

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen V-Mannes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1874
  • MDR 1987, 727
  • NStZ 1987, 276
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].

    Der Vortrag des Beschwerdeführers, der polizeiliche V-Mann sei bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung verkleidet gewesen, legt einen Verfassungsverstoß nicht dar (vgl. BVerfGE 57, 250 [284].

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Fragerecht seines Verteidigers sei aufgrund einer Sperrerklärung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg unzulässig beschränkt worden, ist die Möglichkeit der Verletzung eigener verfassungsmäßiger Rechte nicht hinreichend dargetan (§ 92 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 28, 17 [19].

    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde läßt sich dieser Begründungsmangel nicht mehr beheben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19].

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Es kann dahinstehen, ob die Mitwirkung eines polizeilichen Lockspitzels bei der Überführung eines Straftäters überhaupt geeignet sein kann, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Betroffenen zu hindern (vgl. hierzu BGHSt 33, 356 [362]; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 -, NStZ 1985, S. 131 f. mit Anmerkung Meyer; vgl. auch Rieß, JR 1985, S. 45 f.).

    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb wiederholt die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Ermittlung der Wahrheit betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Es kann dahinstehen, ob die Mitwirkung eines polizeilichen Lockspitzels bei der Überführung eines Straftäters überhaupt geeignet sein kann, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Betroffenen zu hindern (vgl. hierzu BGHSt 33, 356 [362]; BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 -, NStZ 1985, S. 131 f. mit Anmerkung Meyer; vgl. auch Rieß, JR 1985, S. 45 f.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung des Rauschgifthandels ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, sofern sie ihrem Auftrag zur rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen (BVerfGE 57, 250 [284]. Der Einsatz von V-Leuten richtet sich gegen die organisierte Kriminalität, jedenfalls gegen solche Straftaten, die regelmäßig im Zusammenwirken mehrerer begangen werden. Zweck eines solchen Einsatzes ist es, in die kriminelle Szene einzudringen, verübte und in Gang befindliche Straftaten zu ermitteln sowie damit in Beziehung stehende Gegenstände sicherzustellen. Hierbei kann auf einzelne Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden, ihr (von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes) strafbares Handeln in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 309 [310].
  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Selbst wenn man dies im Grundsatz für möglich erachten sollte, könnte ein derartiges Verbot nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden (BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 16. September 1986 - 2 BvR 913/86 - BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Die Behauptung der Verfassungsbeschwerde, der Beschwerdeführer sei massiv und intensiv zur Tatbegehung gedrängt worden, findet in den tatsächlichen Feststellungen des Urteils, von denen das Bundesverfassungsgericht auszugehen hat (BVerfGE 18, 85 [92], keine Stütze.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
    Dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs ist damit nicht genügt (vgl. BVerfGE 54, 53 [65].
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bislang offengelassen, ob aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ein Verfahrenshindernis hergeleitet werden kann; es hat dies aber jedenfalls in Ausnahmefällen für möglich erachtet, wenn sich ein tatprovozierendes Verhalten gegen einen (bis dahin) gänzlich Unverdächtigen richtet, der lediglich "als Objekt der staatlichen Ermittlungsbehörden einen vorgefertigten Tatplan ohne eigenen Antrieb ausgeführt hat" (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; NJW 1995, 651, 652; Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01; NJW 2015, 1083, 1084).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Kammer des Zweiten Senats) NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171 - zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Selbst wenn man ein Verfahrenshindernis aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation im Grundsatz für möglich erachten wollte, könnte ein derartiges Verbot der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs nur in extremen Ausnahmefällen aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet werden, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2001 - 2 BvR 693/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer der Zweiten Senats vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 1389/04 -, juris, Rn. 2).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Grundsatzes lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm indes nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, NJW 1985, 1767; NJW 1987, 1874, 1875).

    Während es dort im Regelfall um die Bekämpfung organisierter schwerer Kriminalität geht, bei der die Strafverfolgungsorgane ohne den Einsatz sog. V-Leute nicht auskommen (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874, 1875), verfolgt der Staat hier die in erster Linie ordnungsrechtliche Aufgabe des Schutzes Jugendlicher vor den Gefahren des Alkoholkonsums.

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich - nach den hierfür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. nur EGMR, aaO, mwN), vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; 1995, 651, 652; 2015, 1083) und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276, 284 f., und vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, NStZ 2018, 355 m. Anm. Esser, NStZ 2018, 358; Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238, 244 f.; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232, 233; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17, und vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17) entwickelten Maßstäben - selbst auf der Basis der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation erwachsendes, ohnehin nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommendes Verfahrenshindernis nicht ergeben würde.
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Kammer des Zweiten Senats] NJW 1987, 1874, 1875 und StV 1995, 169, 171; zuletzt BGH NJW 1998, 767, dazu BVerfG, Beschl. vom 29. April 1998 - 2 BvR 174/98 - Nichtannahmebeschluß ohne Gründe).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    aa) Die Herleitung eines Bestrafungsverbots aus der Verfassung (kritisch allgemein Bartlsperger, DVBl 1993, 333, 344/346) ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzt aber eine Sondersituation voraus, die mit anderen gesetzlich ausdrücklich geregelten Mitteln nicht oder nur schlechter gelöst werden kann, sodass im Bestrafungsverbot die ultima ratio liegt (BVerfG NJW 1987, 1874; BGHSt 46, 159, 170/171 mit Zusammenfassung auch der obergerichtlichen Rechtsprechung; Hillenkamp, NJW 1989, 2841; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Einl. Rn. 148; vgl. ferner zu differenzierenden verfahrensrechtlichen Lösungsanforderungen bei Herleitung aus dem Rechtsstaatsprinzip BVerfGE 57, 250, 275/276; KK-Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., Einl. Rn. 131/132).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01

    Wegen unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglose

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BayObLG, 29.06.1999 - 4St RR 133/99

    Verfahrenshindernis wegen Tatprovokation durch einen polizeilichen Lockspitzel

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

  • LG Darmstadt, 28.11.1990 - 18 Js 5790/90

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschaffen und Anbieten

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