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   BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86   

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https://dejure.org/1987,448
BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86 (https://dejure.org/1987,448)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1987 - 2 StR 500/86 (https://dejure.org/1987,448)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86 (https://dejure.org/1987,448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Polizeibeamter als Zuhälter und daraus resultierende besondere Gefährlichkeit - Strafschärfung aufgrund eines geführten Doppellebens zwischen Polizeibeamten und Zuhälter - Grundlagen der Strafzumessung - Bedeutung und Gewicht der vom Tatrichter angeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 46
    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2685
  • MDR 1987, 859
  • NStZ 1987, 405
  • StV 1987, 387
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.08.1978 - 5 StR 204/78

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer beruflichen Tätigkeit als Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    Hat eine Straftat ihre Ursachen im privaten Lebensbereich eines Angeklagten, dann können berufliche Pflichten nur bei einer sonstigen inneren Beziehung zwischen Beruf und Straftat die Annahme eines zusätzlichen Strafschärfungsgrundes rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluß vom 7. August 1978 - 5 StR 204/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 635).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    Einerseits darf das Unrecht einer Tat nur in dem Umfang für die Strafzumessung Bedeutung erlangen, in dem es aus schuldhaftem Verhalten des Täters erwachsen ist, und andererseits kann die strafrechtlich relevante Schuld allein in einem bestimmten tatbestandsmäßigen Geschehen und seinen Auswirkungen erfaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83).
  • BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86

    Verbindung von an verschiedenen Tagen vorgenommenen sexuellen Handlungen zu einer

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    Aus der beruflichen Stellung eines Angeklagten darf nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hatte (BGH, Urteil vom 30. April 1986 - 2 StR 165/86).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 447/86

    Erstreckung der Aufhebung des Berufsverbots zur Ausführung eines Notariats auf

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    § 70 StGB findet insoweit keine Anwendung (vgl. BGHR StGB § 70 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    Widersprüchlich and deshalb rechts fehlerhaft ist es, denselben Umstand bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe sowohl zugunsten als auch zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 4).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
    Grundlagen der Strafzumessung sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung sowie der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGHSt 20, 265, 266) [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65].
  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02

    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von

    Moralisierende Ausführungen begründen die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2 unklare Erwägungen).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 575/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung strafzumessungserheblicher Tatsachen;

    Strafzumessungserhebliche Tatsachen sind in der gleichen Weise bestimmt festzustellen und zu belegen wie die Tatsachen, die für die Schuldfrage von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 251/09, NStZ-RR 2009, 306; Beschluss vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1274).

    Unter dem Gesichtspunkt des Maßes der Pflichtwidrigkeit (§ 46 Abs. 2 StGB) kann die berufliche Stellung eines Angeklagten nur dann strafschärfend herangezogen werden, wenn sich aus ihr besondere Pflichten ergeben, deren Verletzung gerade im Hinblick auf die abzuurteilende Tat Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98; NJW 2000, 154, 157; Beschluss vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405, 406; siehe auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 StR 386/16, NJW 2017, 1491; Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 StR 489/01, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 19; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96, NJW 1998, 1234, 1237 (insoweit in BGHSt 44, 4 nicht abgedruckt)).

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    c) Danach stellt sich die hier beanstandete Erwägung ("verwerflichste Tatalternative") als bloße Leerformel dar (vgl. BGH NStZ 1987, 405; BGH, Urteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 - und Beschluß vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97).
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