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   BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86   

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https://dejure.org/1986,386
BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,386)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1986 - 3 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,386)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86 (https://dejure.org/1986,386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen des minder schweren Falles des schweren Raubes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 72
  • StV 1987, 245
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
    Würde man es dem Tatrichter verwehren, bei den obligatorisch vorgeschriebenen Milderungsgründen die Milderung durch die Annahme eines minder schweren Falles zu verwirklichen, so könnte dies zu einer Schlechterstellung der Täter jedenfalls in den Fällen führen, in denen - wie in § 250 StGB - eine Milderung des Normalstrafrahmens nach § 49 StGB einen ungünstigeren Rahmen vorsieht, als bei Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGHSt 32, 133, 136 f.).
  • BGH, 23.02.1984 - 4 StR 41/84

    Erforderlichkeit der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens, wie auch an dessen Rechtsfolgen, anknüpft und lediglich die Strafdrohung auf einzelne Vorbereitungshandlungen ausdehnt, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84 - und vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
    Sieht das Gesetz - wie hier bei § 250 Abs. 2 StGB - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1984, 357; ferner Dreher/Tröndle § 46 StGB Rdn. 41).
  • BGH, 17.10.1985 - 4 StR 516/85

    Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in die Urteilsformel bei

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
    Da § 30 StGB kein selbständiger Straftatbestand ist, sondern an den gesetzlichen Tatbestand eines bestimmten Verbrechens, wie auch an dessen Rechtsfolgen, anknüpft und lediglich die Strafdrohung auf einzelne Vorbereitungshandlungen ausdehnt, ist es geboten, die Bezeichnung des Verbrechens in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH bei Dallinger MDR 1969, 722; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 1984 - 4 StR 41/84 - und vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85).
  • BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub -

    Auszug aus BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
    Dies gilt nichtnur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (Dreher/Tröndle § 50 StGB Rdn. 2; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 50 StGB Rdn. 7; vgl. auch Horn in SK § 50 StGB Rdn. 4; Lackner § 50 StGB Anm. 2 a; BGH NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255 f. für den vergleichbaren Fall des § 27 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Es hat deshalb unter Hinweis auf § 50 StGB von einer Milderung des Strafrahmens des § 213 StGB gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgesehen (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 1; BGH StV 1992, 371).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Danach darf bei der Strafrahmenwahl ein Umstand, der mit anderen Umständen die Annahme eines minder schweren Falles begründet und der zugleich ein besonderer gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB ist, nur einmal berücksichtigt werden (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 1).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    bb) Der Senat ändert infolgedessen den den Angeklagten T. betreffenden Schuldspruch in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in das Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes ab (zur Tenorierung im Rahmen des § 30 StGB s. BGH, Urteile vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 1; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241).
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