Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 20.03.1986 | BGH, 01.10.1986

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   BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86   

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BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 2 StR 335/86 (https://dejure.org/1986,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Versendung von Marihuana auf dem Luftpostweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Einfuhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 180
  • NJW 1987, 721
  • MDR 1987, 72
  • MDR 1987, 721
  • NStZ 1987, 87
  • StV 1987, 67
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Selbst nach dem Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes hat der erkennende Senat hieran noch festgehalten (BGHSt 31, 215, 219).

    Wie der Senat in BGHSt 31, 215, 216 dargelegt hat, ist der in den verschiedensten Gesetzen verwendete Einfuhrbegriff kein einheitlicher, sondern muß für jedes von ihnen nach seinem speziellen Sinn und Zweck ausgelegt werden.

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Einige Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben während der Geltungsdauer jener früheren Gesetze für die Begehungsform des Einführens zusätzlich eine Verletzung der Gestellungspflicht vorausgesetzt (u.a. BGHSt 25, 137, 139 f; BGH NStZ 1982, 291).

    In BGHSt 25, 137, 139 wird ausgeführt, für die Auslegung des Begriffs des Verbringens gewinne der Tatbestand des Bannbruchs Bedeutung; auch wenn er gegenüber § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG zurücktrete, bleibe die verbotene Einfuhr doch Bannbruch; die Voraussetzungen der Einfuhr i.S.d. § 3 Abs. 1 OpiumG würden deshalb denen der Einfuhr in § 396 AbgO gleichen; die Gestellungspflicht bestehe nicht allein im Interesse der Erhebung der Eingangsabgaben, sondern diene außerdem der Einhaltung von Einfuhrverboten und -beschränkungen.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Der Gesetzgeber hat durch die Gleichstellungsformel in § 2 Abs. 2 BtMG, nach der einer "Einfuhr" von Betäubungsmitteln jedes "sonstige Verbringen" in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes gleichsteht, zum Ausdruck gebracht, daß der Fall der Einfuhr schon mit dem bloßen "Verbringen" in diesen Raum gegeben ist (BGHSt 31, 252 ff).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Von dieser Rechtsprechung ist er jedoch bereits in seinem Urteil vom 4. Mai 1983 (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]) abgegangen.

    Liegt diese Voraussetzung nicht vor, fehlt es nicht nur an der Zulässigkeit; vielmehr handelt es sich dann um einen Fall der Einfuhr (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]).

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auffassung der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs (1. Strafsenat: Urteil vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 345/85; 3. Strafsenat: StV 1983, 242; 5. Strafsenat: BGHSt 31, 252).
  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 485/85

    Vollendung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
    Soweit vom 1. Strafsenat im Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 StR 485/85 der gegenteilige Standpunkt eingenommen worden war, hat er an ihm später, wie vorstehend erwähnt, nicht festgehalten.
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Im Betäubungsmittelstrafrecht ist dies der Schutz der inländischen Bevölkerung vor den Gefahren der Drogensucht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, BGHSt 34, 180, 181; vgl. allgemein auch Jäger in Franzen/ Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl., § 372 AO Rn. 9 ff.).

    Vollendung tritt daher grundsätzlich in dem Moment ein, in dem das Betäubungsmittel diese Grenze passiert (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, aaO; BGH, Urteil vom 22. Februar 1983 - 5 StR 877/82, BGHSt 31, 252, 254).

    dd) Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1986 - 2 StR 335/86 (BGHSt 34, 180), da in diesem Fall die in einem Paket aus Afrika befindlichen Betäubungsmittel erst bei einer Zollkontrolle in Deutschland entdeckt wurden und damit der Tatbestand der Einfuhr gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG unzweifelhaft bereits vollendet war.

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 1, 5, 13 und 19 anderes aus den Besonderheiten des Einfuhrtatbestandes ableitet, geht diese Ansicht fehl.

    Zwar kommt es für den Tatbestand der vollendeten Einfuhr nicht darauf an, ob der Täter den Transport persönlich durchführt oder sich eines Dritten - sei es eines Eingeweihten oder eines Gutgläubigen - bedient (BGHSt 34, 180, 181); auch ist nicht vorausgesetzt, daß ihm das Betäubungsmittel beim Transport über die Hoheitsgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung stand (ebenda S. 182; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 17, 19; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 418; 392, jeweils mit zahlr. Nachweisen).

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach der Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 ist für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel grundsätzlich das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 2 Abs. 2 BtMG) entscheidend (BGHSt 31, 252; 374, 376 f; 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGHR BtMG § 29 I Einfuhr 5; BGH NStZ 1986, 274; 1992, 338).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme -

    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Der in den verschiedensten Gesetzen verwendete Einfuhrbegriff ist kein einheitlicher, sondern muss für jedes von ihnen nach seinem speziellen Sinn und Zweck ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1986 - 2 StR 335/86, BGHSt 34, 180, 182 mwN).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Der entscheidende Unterschied zur Einfuhr besteht darin, daß bei der Durchfuhr des Gegenstandes während des Transports im Inland zu keiner Zeit eine freie Disposition des Durchführenden oder einer anderen Person gegeben und der zur Beförderung notwendige Aufenthalt im Inland auf die Zeit beschränkt ist, die zur Durchfuhr erforderlich ist (vgl. BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; Fuhrmann aaO).
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    (b) Dies hat Niederschlag in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefunden (vgl. BGHSt 31, 163 ; 34, 180 ).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Inkrafttreten des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln grundsätzlich dann vollendet, wenn das Betäubungsmittel über die Hoheitsgrenze auf deutsches Gebiet verbracht worden ist (BGHSt 31, 252; 31, 374 (376 f [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]); 34, 180; BGH JR 1984, 81; BGH NStZ 1986, 274).

    Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 229/87

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln, wenn diese noch nicht in den

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem

  • BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99

    Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 489/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Kurier); unerlaubte

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91

    Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92

    Betäubungsmittel - Mittäter - Einfuhr - Beifahrer

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 548/91

    Verwerfung der Revision

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85   

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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2204
  • MDR 1986, 779
  • NStZ 1987, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Zu seiner Meinung, ein etwaiger Strafanspruch des Staates sei verwirkt, hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift u. a. ausgeführt: "Die Annahme einer Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs beruht auf einer unzulässigen Übertragung zivilrechtlicher Kategorien auf das Strafrecht (BGHSt 32, 345 [353]).
  • RG, 17.09.1918 - IV 382/18

    1. Sind die Angehörigen des in Görlitz untergebrachten Truppenteils der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • BGH, 27.02.1984 - 3 StR 396/83

    Sonderbotschafter - § 20 GVG, auch "ad-hoc"-Botschafter sind aufgrund von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • OLG Frankfurt, 09.06.1974 - 1 Ws 98/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Ausschlaggebend und entscheidend ist allein sein auch darauf gerichteter Wille, sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz zu entziehen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1974, 1835).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 576/58

    Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung der deutschen Gerichtsbarkeit als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Diese in der Rechtsprechung RGSt 52, 167; BGHSt 14, 137 [139]; 21, 29 [32]; KG in PrJMBl 1900, 579) einhellig vertretene prozeßrechtliche Auffassung, die auch dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1984 (BGHSt 32, 275 ff.) zugrunde liegt, verdient den Vorzug, da nur sie dem Sinn und Zweck der bestimmten Personen im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts eingeräumten Immunität entspricht.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Richtig ist zwar, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck, Methode und Ziel, Stärke des Zugriffs und Gemeinwohlnutzen verlangt, daß eine Maßnahme unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zur Erreichung des erstrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und daß der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (BVerfGE 30, 1 ; 44, 353 [373]; 59, 95).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 1 Ws 1102/85
    Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherung seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigter erfordert grundsätzlich die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (BVerfG NJW 1979, 2349 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    Er setzt ein Verhalten des Beschuldigten voraus, das den beabeichtigten, erkannten oder in Kauf genommenen Erfolg hat, den Fortgang des Strafverfahrens zu erschweren oder zu vereiteln (vgl. BGHSt 23, 380 [384]; Senatsbeschluß vom 20. März 1986 in NJW 1986, 2204 = JMBl. NW 1986, 189 = MDR 1986, 779 = NStZ 1987, 87 (mit Anmerkung Jakobs) OLGSt § 20 GVG Nr. 2; OLG Frankfurt NJW 1972, 1835; OLG Hamm NJW 1972, 653; Boujong a.a.0.

    Daß der Beschuldigte in den Niederlanden postalisch erreichbar ist, steht der Annahme von Fluchtgefahr nicht entgegen, denn nichts spricht dafür, daß der Beschuldigte dort bereit ist, für Ladungen und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88 ; Kleinknecht/Meyer a.a.O.; Boujong a.a.0.).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 3 Ws 169/21

    Keine automatische Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei langer

    Flüchtig ist der Angeklagte, wenn er sich von seinem bisherigen räumlichen Lebensmittelpunkt absetzt, um für Ermittlungsbehörden und Gerichte (zumindest auch) in dem gegen ihn anhängigen Verfahren unerreichbar zu sein und ihrem Zugriff zu entgehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85, NJW 1986, 2204, 2205; KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 112 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 1 Ws 28/98

    Haftgrund der Fluchtgefahr im Fall der Rückkehr eines Ausländers an seinen den

    Die Pflicht zur Sicherung des staatlichen Strafanspruchs verlangt dabei, daß sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aller nach der Strafprozeßordnung zur Verfügung stehenden Mittel bedienen, um sich der Person eines dringend Tatverdächtigen zu versichern, also erforderlichenfalls auch einen Haftbefehl erlassen und vollstrecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 2204, 2205).
  • OLG Bremen, 12.06.1997 - Ws 42/97

    Anforderungen an den Begriff der Flucht als Haftgrund für einen Haftbefehl;

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  • OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 3 Ws 719/88
    Auch ein Beschuldigter, der im Ausland zwar postalisch erreichbar ist, aber nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkehren, sondern sich den Zugriffsmöglichkeiten der deutschen Justiz entziehen will, ist als flüchtig im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu betrachten (vgl. 1. Strafsenat, Beschluß vom 20. März 1986 - 1 Ws 1102/85 - = NJW 1986, 2204, 2205; OLG Frankfurt NJW 1974, 1835; OLG Koblenz NStZ 1985, 88; KK - Boujong, 2. Auflage, § 112 StPO Rdn.11; LR-Wendisch, 24. Auflage, § 112 StPO Rdn. 32).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1986 - 2 ARs 239/86   

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https://dejure.org/1986,2650
BGH, 01.10.1986 - 2 ARs 239/86 (https://dejure.org/1986,2650)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1986 - 2 ARs 239/86 (https://dejure.org/1986,2650)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86 (https://dejure.org/1986,2650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit - Bestimmung - Übertragungsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1978 - 2 ARs 179/78

    Zuständigkeitsstreit bei der Überwachung des Strafvollzuges eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 01.10.1986 - 2 ARs 239/86
    Dem Amtsgericht Bad V. bleibt mithin nur die Möglichkeit, bei dem Landgericht A. eine Änderung der Übertragungsentscheidung anzuregen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 2 ARs 179/78); erst wenn dieses Gericht es ablehnt, einer solchen Anregung zu folgen, ist - auf entsprechende Vorlage - Raum für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof.
  • BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17

    Ablehnung eines Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Der Bundesgerichtshof hat zwar in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG, hier darüber hinaus i.V.m. § 88 Abs. 6 Satz 3 JGG, als übergeordnetes Gericht auch dann zu entscheiden, wenn zwischen zwei Gerichten Streit darüber besteht, ob das ursprünglich abgebende Gericht aufgrund einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse die Übertragung rückgängig machen, also die Sache wieder übernehmen muss, um sie entweder selbst zu erledigen oder gegebenenfalls einem anderen Gericht zu übertragen (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, NStZ 1987, 87; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 58 Rn. 9).

    Jedoch bleibt für die Änderung der Übertragungsentscheidung die gesetzliche Zuständigkeitsregelung weiterhin maßgebend (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, NStZ 1987, 87).

    Dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld bleibt die Möglichkeit, bei dem Amtsgericht Hameln eine Änderung der Übertragungsentscheidung anzuregen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86, aaO).

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    a) Das Landgericht war zur Entscheidung nach § 58 JGG berufen, da es nicht lediglich eine Aussetzungsentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt sondern erstmalig die Strafaussetzung zur Bewährung angeordnet hat (BGH NStZ 1987, 87; Eisenberg JGG 12. Aufl. § 58 Rdn. 35).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 ARs 73/98

    Bindungswirkung der Abgabe durch ein sachlich unzuständiges Gericht

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß auch sachliche Unzuständigkeit für die Übertragung die Rechtswirksamkeit der Übertragung nicht in Frage stellt (Beschl. v. 1. Oktober 1986 - 2 ARs 239/86 = NStZ 1987, 87).
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