Weitere Entscheidung unten: KG, 12.11.1987

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87   

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https://dejure.org/1987,2147
BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87 (https://dejure.org/1987,2147)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - 4 StR 617/87 (https://dejure.org/1987,2147)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 4 StR 617/87 (https://dejure.org/1987,2147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Verursachung eines Kurzschlusses bei einer Bahnanlage - Anforderungen an ein Hindernisbereiten im Sinne von § 315 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 178
  • NZV 1988, 148 (Ls.)
  • StV 1988, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87
    Als Hindernisbereiten ist nämlich jeder Vorgang anzusehen, der geeignet ist, den regelmäßigen Betrieb zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGHSt 21, 173 [BGH 14.12.1966 - 2 StR 418/66] m, w. Nachw. sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Cramer in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 315 StGB Rdn. 11).
  • BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85

    Definition der besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87
    Nach dieser Vorschrift kommt es für die Entscheidung über eine Strafaussetzung nicht darauf an, ob "Milderungsgründe von Ausnahmecharakter" oder eine "individuell bedingte Konfliktlage des Angeklagten" (UA 25) vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 1986, 27 m. w Nachw.).
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - 4 StR 617/87
    Zwar könnte allein durch den Metallbügel, der - wie von den Angeklagten beabsichtigt - auf der Oberleitung liegengeblieben ist, diese in ihrer Substanz verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nachhaltig gemindert worden sein, wie es das Tatbestandsmerkmal des Beschädigens erfordert (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 303 StGB Rdn. 8 ff m. w. Nachw.; BGH NStZ 1982, 508/509).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Der Gebrauch einer Sache kann auch durch Hinzufügen eines Gegenstandes beeinträchtigt werden (BGH NStZ 1988, 178; RGSt 20, 182, 185; Wolff in LK StGB 11. Aufl. § 303 Rdn. 9).
  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

    Zwar stellt der Umstand, dass von MS "F" 32 Container in den Rhein gefallen sind, ein Hindernisbereiten dar, da der Vorgang geeignet war, den ordnungsmäßigen Schiffsbetrieb zu hemmen oder zu verzögern (vgl. BGH 4. Strafsenat, Urteil vom 10.12.1987 - 4 StR 617/87 - ).
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Rechtsprechung
   KG, 12.11.1987 - 1 AR 1105/87 - 4 ARs 45/87   

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https://dejure.org/1987,7393
KG, 12.11.1987 - 1 AR 1105/87 - 4 ARs 45/87 (https://dejure.org/1987,7393)
KG, Entscheidung vom 12.11.1987 - 1 AR 1105/87 - 4 ARs 45/87 (https://dejure.org/1987,7393)
KG, Entscheidung vom 12. November 1987 - 1 AR 1105/87 - 4 ARs 45/87 (https://dejure.org/1987,7393)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 178
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    a) Soweit ein Strafverteidiger prozessual zulässig handelt, ist ein Verhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 258 StGB und nicht erst rechtfertigend (so auch KG NStZ 1988, 178; OLG Düsseldorf StV 1994, 472; StV 1998, 552; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 258 Rdn. 7; Laufhütte in KK 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 4; Scheffler StV 1993, 470).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung lässt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (BGH NJW 2000, 2433, 2434; KG NStZ 1988, 178).
  • LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
    Folglich läßt sich die Straffreiheit nur damit begründen, daß solche Verhaltensweisen, soweit sie im Rahmen der vom Strafprozeßrecht zur Verfügung gestellten Möglichkeiten und Formen bleiben, schon gar nicht gesetzlichen Straftatbeständen unterfallen (vgl. KG NStZ 1988, 178).

    hinausgehende Einwirkung auf die Zeugen - etwa eine "Vorbereitung« auf die Vernehmung oder eine Beeinflussung mit dem Ziel, sie zu unzutreffenden Aussagen zu veranlassen (vgl. BGH NStZ 1983, 503; KG NStZ 1988, 178) - wirft die Anklage ihm nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 1 Ws 518/97
    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung läßt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (vgl. Senatsbeschlüsse in NStZ 1991, 299 und VRS 87/1994,354; KG Berlin NStZ 1988, 178; Schönke/Schröder/Stree, StGB , 25. Aufl., § 258 Rdnr. 20; Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 258 Rdnr. 7).

    So hat er jede aktive Verdunkelung oder Verzerrung der wahren Sachlage und sachwidrige Erschwerung der Strafverfolgung zu unterlassen (vgl. Senatsbeschlüsse in NStZ 1991, 299 und VRS 87/1994,354; KG Berlin NStZ 1988, 178; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 258 Rdnr. 20; Tröndle a.a.O. § 258 Rdnr. 7).

  • KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15

    Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage;

    Tatbestandsmäßig sind allein solche unzulässigen Handlungen, die dazu dienen, den Beschuldigten der Bestrafung zu entziehen und auch mit dieser Zielrichtung vorgenommen werden (vgl. KG NStZ 1988, 178).
  • KG, 04.07.2007 - (5 (A)) 4 AR 116/01

    Verteidigerausschluss: Antrag auf Ausschluss des Verteidigers wegen versuchter

    Tatbestandsmäßig sind allein solche Handlungen, die dazu dienen, den Beschuldigten mit unlauteren Mitteln der Bestrafung zu entziehen und auch mit dieser Zielrichtung vorgenommen werden (vgl. KG NStZ 1988, 178, 179).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Strafverteidigung ist ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet (BGHSt 29, 99; KG NStZ 1988, 178).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung läßt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (KG NStZ 1988, 178 ; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 ; Laufhütte aaO. Rdn. 4 vor § 137).
  • KG, 04.07.2007 - 5 A 4 AR 116/012/07

    Ausschluss des Strafverteidigers von Mitwirkung im Verfahren wegen Verdachts der

    Tatbestandsmäßig sind allein solche Handlungen, die dazu dienen, den Beschuldigten mit unlauteren Mitteln der Bestrafung zu entziehen und auch mit dieser Zielrichtung vorgenommen werden (vgl. KG NStZ 1988, 178, 179).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Strafverteidigung ist ihrer Natur nach auf den Schutz des Beschuldigten vor Anklage, Verhaftung und Verurteilung ausgerichtet (BGHSt 29, 99; KG NStZ 1988, 178).
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