Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.04.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88 - 73/88 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4566
OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88 - 73/88 II (https://dejure.org/1988,4566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1988 - 2 Ss 105/88 - 73/88 II (https://dejure.org/1988,4566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1988 - 2 Ss 105/88 - 73/88 II (https://dejure.org/1988,4566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stillschweigende Genehmigung; Rechtsbeistand; Verteidiger; Zustellungsermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 145a

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 796
  • NStZ 1988, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88
    Zu (d) im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart (Beschluß Ä 3 Ss 599/87 Ä v. 8.12.87, in NStZ 1988 Heft 4 S. 193).
  • OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83

    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88
    erschienen ist und dieser dort die Interessen des Angekl. wahrgenommen hat, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung i. S. des § 145 a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (vgl. OLG Celle, MDR 1984, 336 [hier: IV (449) 205 e] ..).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Das bloße Auftreten dieses Verteidigers in der Hauptverhandlung ohne schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten genügt nicht den Anforderungen an eine Zustellungsbevollmächtigung (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 327; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO; Laufhütte in KK 3. Aufl. vor § 137 Rdn. 2 m.w.Nachw.; a.A. OLG Karlsruhe NJW 1983, 895; Lüderssen in LK 24. Aufl. § 145 a Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2017 - 2 (6) SsRs 723/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamkeit einer Zustellung

    Insoweit ist es ohne Bedeutung, dass sich zum Zeitpunkt der Zustellung eine Verteidigervollmacht nicht bei den Akten befand (vgl. dazu einerseits BayObLGSt 1992, 157; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 327; andererseits OLG Düsseldorf VRS 73, 389).
  • LG Potsdam, 31.03.2009 - 24 Qs 206/08

    Keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger ohne Vollmacht

    Eine Doppelzustellung im Sinne des § 37 Abs. 2 StPO liegt demnach nicht vor, wenn die später bewirkte Zustellung an den Verteidiger deshalb unwirksam ist, weil zum Zustellungszeitpunkt sich weder eine Vollmachtsurkunde bei den Akten befunden hat noch eine Vollmacht in der mündlichen Verhandlung erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet worden ist (so auch: OLG Düsseldorf NStZ 1988, 327; BayObLG MDR 1993, 459: a.A.: OLG Düsseldorf VRS Bd. 73/87S. 389).
  • BayObLG, 16.12.1992 - 1 ObOWi 339/92

    Doppelzustellung; Verteidiger; Zustellungszeitpunkt; Zustellung;

    Der Umstand, dass der Betroffene mit seinem Verteidiger am 7.7.1992 bei seiner kommissarischen Vernehmung erschienen ist, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung im Sinne des § 145 a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 327 ; OLG Celle NdsRpfl 1984, 173/174; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193 m.w.Nachw.; KK-Laufhütte StPO 2.Aufl. vor § 137 Rn. 2).
  • BayObLG, 29.11.1993 - 1 ObOWi 398/93
    Auch der Umstand, daß der Betroffene in der unterbrochenen Hauptverhandlung vom 5.7.1993 mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt K. erschienen war, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung i.S. des § 145a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (BayObLGSt 1992, 157/158; OLG Stuttgart NStZ 1988, 193 ; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 327 ).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 2 Ws 15/22

    Erfolglose Wiedereinsetzung bei Rechtsbeschwerde; Berücksichtigung der Zustellung

    Auf die später an seinen Verfahrensbevollmächtigten bewirkte Zustellung am 4. Januar 2022 kommt es vorliegend nicht an, weil sich dessen Vollmacht zum Zeitpunkt der Zustellung nicht bei der Akte befand (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.03.1988 - 2 Ss 105/88 - 73/88 II, NStZ 1988, 327; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 37 Rn.29).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88   

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https://dejure.org/1988,2217
OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88 (https://dejure.org/1988,2217)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.1988 - 1 Ws 227/88 (https://dejure.org/1988,2217)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 1988 - 1 Ws 227/88 (https://dejure.org/1988,2217)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 31.07.1986 - 2 Ws 519/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88
    Soweit der 2. Strafsenat des OLG Koblenz (StV 1986, 442 ) ausführt, in einem Fall wie dem vorliegenden sei Gegenstand der weiteren Beschwerde der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl und damit die Frage, ob der Beschuld. in Haft zu nehmen bzw. zu halten ist, kann der Senat dem nicht folgen.
  • OLG Celle, 15.02.1983 - 2 Ws 15/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88
    Sie sind aber entgegen der Auffassung des OLG Celle (StV 1983, 466) in einem entscheidenden Punkt, nämlich hinsichtlich der gesetzl. Interessenlage und Zweckrichtung, was die Zulässigkeit der Beschwerde bzw. der weiteren Beschwerde anlangt, doch nicht gleichgelagert.
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88
    § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz Nr. 1 StPO von der Zulässigkeit der Haftbeschwerde ausgegangen (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88
    § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz Nr. 1 StPO von der Zulässigkeit der Haftbeschwerde ausgegangen (BGHSt 25, 120; 26, 270).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1980 - 1 Ws 196/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1988 - 1 Ws 227/88
    Eine weitere Haftbeschwerde ist [nach alledem] gemäß § 310 Abs. 1 StPO unzulässig, wenn sie nicht zum Gegenstand hat, ob ein Beschuld. in Haft zu nehmen oder zu halten ist (OLG Bremen, StV 1981, 131).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Zwar hat der Senat wie die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm in seiner früheren Rechtsprechung angesichts des Ausnahmecharakters des § 310 StPO eine weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl für unzulässig gehalten, da ein solcher gerade nicht unmittelbar darüber entscheide, ob der Betroffene in Haft zu nehmen oder zu halten sei (Senatsbeschluss vom 02. August 1979 - 2 Ws 185/79 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 1979 - 1 Ws 210/79 - zitiert nach juris Rn. 1; Beschluss vom 08. Juni 1980 - 6 Ws 100/79; Beschluss vom 30. Juni 1980 - 6 Ws 224/80; so auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Januar 1984 - 1 Ws 855/83 - zitiert nach juris Orientierungssatz; Beschluss vom 07. April 1988 - 1 Ws 227/88 - zitiert nach juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 305/01

    Haftbefehl, Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde,

    Teilweise wird in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, mit der weiteren Beschwerde seien nur Entscheidungen anfechtbar, mit denen unmittelbar entschieden werde, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft zu nehmen oder zu halten sei (vgl. OLG Stuttgart MDR 1978, 953; OLG Zweibrücken MDR 1979, 695 u. MDR 1990, 945 = StV 1991, 219 m. Anm. Hilger; OLG München MDR 1980, 74; OLG Nürnberg MDR 1980, 75; OLG Karlruhe NStZ 1983, 41; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1990, 309; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl. NRW 1990, 21; der 1. Strafsenat des OLG Koblenz hat diese früher von ihm vertretene Auffassung in OLGSt § 310 StPO Nr. 3 u. 4 und NStZ 1988, 327 f. aufgegeben; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, StV 1990, 26 = NStZ 1990, 102 m. zust. Anm. Hohmann NStZ 1990, 507; vgl. auch OLG Bremen StV 1997, 533).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94
    Anm. Klawitter; OLG Karlsruhe NStZ 83, 41; OLG Koblenz NStZ 88, 327 (aufgegeben durch NStZ 90, 102); OLG Düsseldorf NStZ 90, 248 und StV 90, 309; OLG Zweibrücken StV 91, 219 m. abl.
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