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   BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87   

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BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87 (https://dejure.org/1987,1828)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1987 - 2 StR 350/87 (https://dejure.org/1987,1828)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87 (https://dejure.org/1987,1828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der Entscheidung über einen Beweisantrag des Prozessgegners - Bedeutung eines Verfahrensverstoßes für ein Urteil - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Strafgerichtes - Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 38
  • StV 1988, 9
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung öffentlicher Betriebe: Anketten im Bereich einer Gleisanlage

    Mangels eines zulässigen Revisionsvorbringens kann deshalb dahinstehen, ob sich das Landgericht insoweit zu seiner Ablehnungsbegründung in Widerspruch gesetzt hat (vgl. hierzu bei angenommener Bedeutungslosigkeit etwa BGH NStZ 1988, 38 und BGH NStZ 1994, 195).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Ein solches Vorgehen kann die Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO indes nur begründen, wenn sich das Tatgericht im Urteil in Widerspruch zu den Gründen der ablehnenden Beschlüsse setzt (LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2013 - 5 StR 143/13, NStZ 2013, 611; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466), wofür es gegebenenfalls ausreicht, dass das Urteil Tatsachen, die zuvor als bedeutungslos behandelt worden waren, nunmehr Bedeutung beimisst (LR/Becker aaO; BGH, Urteil vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit -

    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

    Im Hinblick auf die Unbegründetheit der in der Sache übereinstimmenden Verfahrensrügen beider Beschwerdeführer braucht nicht entschieden zu werden, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnung des vom Angeklagten K. gestellten Beweisantrages mit der Verfahrensrüge nach 244 Abs. 3 StPO überhaupt angreifen konnte, nachdem ihr Sitzungsvertreter in der Hauptverhandlung beantragt hatte, den Beweisantrag zurückzuweisen (vgl. hierzu Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 870 ff.; RG JW 1932, 2729; BGH bei Holtz MDR 1979, 807; BGH, Urt. vom 18. September 1987 - 2 StR 350/87).

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Unterbleibt dies, so kann auch dies einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO begründen (BGH NStZ 2012, 525; BGH NStZ 1994, 195; BGH NStZ 1988, 38).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Zudem durfte die Angeklagte im Rahmen ihrer weiteren Verteidigung auf die fortgeltende bekanntgegebene Beurteilung über die mangelnde Erheblichkeit der Beweisthemen durch die Strafkammer vertrauen, sofern ihr nicht - was jedoch nicht erfolgt ist - ein abweichender Hinweis erteilt wurde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 773).
  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 638/89

    Beihilfe zur Erschleichung von Begünstigungen durch eine Falschbezichtigung -

    Soweit der Angeklagte beanstandet, das Urteil setze sich fehlerhafterweise (vgl. BGH NStZ 1988, 38) mit der Ablehnung seines Beweisantrages vom 3. Mai 1989 in Widerspruch, ist zu bemerken:.
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