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   OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87   

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https://dejure.org/1987,1643
OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87 (https://dejure.org/1987,1643)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.1987 - 1 Ss 292/87 (https://dejure.org/1987,1643)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 1987 - 1 Ss 292/87 (https://dejure.org/1987,1643)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 78
  • NStZ 1988, 41
  • StV 1988, 10
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    »Wenn dem wiederholten Wiedererkennen kein hinreichender Beweiswert zukommt, muß die vorhergehende Beweiserhebung zur Identifizierung (hier: Wahllichtbildvorlage) im einzelnen nachvollzogen werden (vgl. Dahs, aaO. Rn 15; OLG Köln, aaO.; Odenthal, NStZ 1985, 433, 436; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 377 f. mit Anm. Odenthal).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Nach gesicherten Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis ist die Verläßlichkeit eines erneuten Wiedererkennens fragwürdig, weil es durch das vorangegangene Wiedererkennen beeinflußt werden kann (BGHSt 16, 204 ff.; OLG Köln, aaO.) [Es folgt eine wörtliche Wiedergabe einschlägiger Ausführungen des BGH in BGHSt 16, 205/206] ... [Die hier genannten] Grundsätze gelten nicht nur für mehrere Wahlgegenüberstellungen, sondern auch für die Aufeinanderfolge von Wahllichtbildvorlage und Wahlgegenüberstellung (OLG Köln; Dahs, Rn 17 Ä beide aaO.).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Dies hat die Fortwirkung des Beweisverwertungsverbotes zur Folge (vgl. BGHSt 17, 364, 367 f.; 37, 48, 53; BGH NStZ 1988, 41; Boujong in KK 5. Aufl. § 136 Rdn. 29 und § 136 a Rdn. 40 f.; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 30).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Es kann dahinstehen, ob in den Urteilsgründen bei jeder Lichtbildvorlage dargestellt werden muß, wie diese im einzelnen durchgeführt wurde (vgl. OLG Celle StV 1987, 429; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507 [OLG Düsseldorf 10.05.1990 - 2 Ss 71/90 19/90 III]; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 377, 378; OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413).
  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08

    Wiedererkennen; Wahllichtbildvorlage; Anforderungen; Urteilsgründe

    In einem solchen Fall darf sich der Tatrichter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (vgl. der von der Generalstaatsanwaltschaft angeführte Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. November 2004 in 3 Ss 467/04 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 871 und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Rn. 512 ff.).

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

    In einem solchen Fall darf sich der Richter aber nicht ohne weiteres auf die Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Qualität eine solche Aussage im Ermittlungsverfahren hatte (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.05.2003 - 1 Ss 211/02 -, BeckRS 2004, 00224; OLG Frankfurt a.M., NStZ 1988, 41; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110).

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Dem erneuten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage kommt infolgedessen nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1988, 10).
  • OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
    Die vom AG Hamburg (NStZ 1988, 41 ..) geteilte Auffassung des LG, die Vorschrift des § 353 d Nr. 3 StGB sei wegen ihres Wortlauts ausschließlich auf Veröffentlichungen von Schriftstücken amtlichen Ursprungs anzuwenden, trifft somit nicht zu; vielmehr ist nach dem Gesetzestext auch die Veröffentlichung privater, aber für Zwecke des Strafverfahrens in dienstliche Verwahrung genommener Urkunden tatbestandsmäßig.
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