Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.1988

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87   

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BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87 (https://dejure.org/1988,1537)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1988 - 3 StR 450/87 (https://dejure.org/1988,1537)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 3 StR 450/87 (https://dejure.org/1988,1537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis eines Spenders hinsichtlich der Verwendung von Parteispenden - Vorsatz zur Steuerhinterziehung bei Abgabe von Steuererklärungen im Zusammenhang mit Spendenquittungen und der Kenntnis über die nicht satzungsgemäße Verwendung der Spenden - Leichtfertige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 370, 378

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 276
  • NStZ 1988, 558 (Ls.)
  • StV 1988, 203
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 332/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87
    Er wird gelegentlich als grobe Fahrlässigkeit verstanden, die an Vorsatz grenzt; Gewissenlosigkeit gehört nicht dazu (BGH, Urteil vom 25. September 1959 - 4 StR 332/59).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87
    Zu wesentlichen Rechtsfragen der Parteispendenproblematik hat er bereits früher Stellung genommen (BGHSt 34, 272).
  • BFH, 18.07.1980 - VI R 167/77

    Steuerbegünstigung - Sportverein - Durchlaufspende - Sonderausgaben

    Auszug aus BGH, 13.01.1988 - 3 StR 450/87
    Mit dieser Auffassung, die an die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Vertrauensschutz "gutgläubiger" Spender bei sogenannten Durchlaufspenden anknüpft (vgl. BFH BStBl. II 1981, 52), hat die bezeichnete Sachverständigenkommission den Gerichten bei der rechtlichen Beurteilung des Einzelfalls aber weder vorgreifen wollen (vgl. a.a.O. S. 15, 196) noch können.
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    § 378 AO wirkt in solchen Fällen wie ein Auffangtatbestand (BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 3 StR 450/87, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 1; BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 5 StR 570/99, NStZ 2000, 320, 321; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 39 ff., HFR 2010, 866).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass bestimmte Indizien leichtfertiges Verhalten nahelegen, andere entlastend wirken, jedoch jeweils eine Gesamtwertung erforderlich ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Januar 1988  3 StR 450/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 444; ausführlich Rüping in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 378 AO Rz 33 ff., m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, wie der Begriff der "Gutgläubigkeit" einzugrenzen ist, insbesondere ob als gutgläubig auch noch angesehen werden kann, wer grob fahrlässig (leichtfertig) die steuerrechtliche Lage verkennt (vgl. BGHSt 34, 272, 280 f.; BGH NStZ 1988, 276 mit Anmerkung Hellmann S. 558).

    Ein Spender mag in der Regel weder gehalten noch in der Lage sein, Einblick in das Verhalten der von ihm unterstützten Vereinigung zu nehmen (vgl. BGH NStZ 1988, 276 f.).

    Damit verkennt die Revision den Begriff der steuerlich erheblichen Tatsache (vgl. BGH NStZ 1988, 276, 277) und den Umfang der Erklärungspflicht.

  • OLG München, 15.02.2011 - 4St RR 167/10

    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts

    § 378 AO wirkt in solchen Fällen wie ein Auffangtatbestand (BGH v. 13.1.1998, 3 StR 450/87, zitiert nach juris Rdn. 15).

    Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit, die nahe an den Vorsatz grenzt, sie kann nicht nur bei bewusster, sondern auch bei unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen (BGH v. 13.1.1988, 3 StR 450/87, zitiert nach juris Rdn. 23).

    25 c) Die Feststellung von Vorsatz oder Leichtfertigkeit ist Tatfrage, mit der sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles sowie der Kenntnisse und der Erkenntnismöglichkeiten des Täters auseinanderzusetzen hat (BGH v. 13.1.1988, aaO zitiert nach juris Rdn. 23).

  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Sie ist nicht auf Fälle bewusster Fahrlässigkeit beschränkt und mit dieser nicht deckungsgleich (vgl. BGH StV 1994, 480), sondern kann auch als unbewusste Fahrlässigkeit auftreten (vgl. BGH StV 1988, 203 - juris Rdn. 23; Hüls/Reichling, a.a.O., § 378 Rdn. 21; Fischer a.a.O.; Vogel, a.a.O., § 15 Rdn. 149).
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei

    aa) Leichtfertig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falles und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch Steuern verkürzt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1988  3 StR 450/87, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 1988, 196; BFH-Urteil vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731).
  • BFH, 17.08.2023 - III R 24/21

    Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist in Kindergeldfällen und zur

    Leichtfertigkeit bezeichnet lediglich einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13.01.1988 - 3 StR 450/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 444, unter III.2.b).

    Leichtfertigkeit kann in Form von bewusster oder unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen (BGH-Urteil vom 13.01.1988 - 3 StR 450/87, HFR 1989, 444, unter III.2.b, m.w.N.; Joecks/Jäger/Randt/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl., § 378 AO Rz 38; zur bewussten Fahrlässigkeit und zu ihrer Abgrenzung zum bedingten Vorsatz vgl. z.B. BGH-Urteil vom 11.02.2020 - 1 StR 119/19, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2020, 487, Rz 14 und Senatsbeschluss vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844, Rz 17, m.w.N.; zur unbewussten Fahrlässigkeit vgl. z.B. Heger in Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rz 53; Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 15 Rz 203).

  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

    Auch derjenige, der nur Belege zur Steuererklärung einreicht, macht regelmäßig Angaben mit dem Inhalt der Belege (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 1988 - 3 StR 450/87 -, juris Rn. 21/22; Heuel, in: Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: 56. EL Dez. 2016, § 378 AO Rn. 34 [S. 26 oben]; Zanzinger, in: Leopold/Madle/Rader, AO, Stand: 112. AL Okt. 2014, § 370 Rn. 153).
  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, daß bestimmte Indizien leichtfertiges Verhalten nahelegen, andere entlastend wirken, jedoch jeweils eine Gesamtwertung erforderlich ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 13. Januar 1988 3 StR 450/87, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 378, Rechtsspruch 8; ausführlich Rüping in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 378 AO 1977 Rz. 33, m. w. N.; ferner Wannemacher/Meyer/Beermann, a.a.O., § 378 AO 1977 Rz. 13).
  • BayObLG, 01.03.2002 - 4St RR 2/02

    Überlassung eines Blankoformulars für Einkommensteuererklärung - leichtfertiges

    Leichtfertigkeit bezeichnet einen erhöhten Grad an Fahrlässigkeit, der mit grober Fahrlässigkeit gleichzusetzen ist und auch bei unbewusster Fahrlässigkeit gegeben sein kann (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1988, 276; BFH/NV 1998, 8; BayObLG BB 1971, 1544; ZfZ 1968, 246).
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 1884/13

    Grunderwerbsteuer: Mittelbarer Gesellschafterwechsel im Sinne von § 1 Abs. 2 a

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Ausschluss der Stafbarkeit wegen Tätigkeit als verdeckter Ermittler für die Polizei - Fehlender Vorsatz des Handeltreibens, wenn der Stoff der Polizei ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 558
  • StV 1988, 432
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Für Besitz im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts genügt ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGHSt 27, 380, 381).

    Würde anderes angenommen, würde damit der Zweck der Vorschrift verkannt, der darauf zielt, kausales und nicht finales Verhalten zu erfassen (Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht S. 180; vgl. BGHSt 27, 380, 381).

  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 129/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Folgen

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

    Geht man mit der grundsätzlich auch von Körner (a.a.O. § 29 Rdn. 110) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß der Vorsatz des Handeltreibens fehlt, wenn der Stoff der Polizei zugespielt werden soll, kann es keinen Unterschied machen, ob der mit diesem Ziel an der Geschäftsabwicklung Beteiligte im Einvernehmen mit der Polizei handelt oder nicht (ebenso im Ergebnis BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).

  • OLG Stuttgart, 31.03.1978 - 3 Ss (7) 146/78

    Besitz an Betäubungsmitteln; Tatsächliches Herrschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Dahinstehen kann, wie der Fall zu beurteilen ist, daß der Täter den erhaltenen Stoff möglichst bald vernichten will (vgl. OLG Stuttgart MDR 1978, 595 [OLG Stuttgart 31.03.1978 - 3 Ss 7 146/78]); so lag es hier nicht.
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).
  • OLG München, 10.03.1972 - 2 Ws 40/72
    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Grundsätzlich sind allerdings auch Rechtsgüter der Allgemeinheit notstandsfähig; das ergibt sich aus dem Wesen des Notstandes und gilt auch für die Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels (OLG München NJW 1972, 2275 [OLG München 10.03.1972 - 2 Ws 40/72]; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 34 Rdn. 10; a.A. Franzheim NJW 1979, 2014, 2017 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]; Seelmann ZStW 95 (1983), 797, 808).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81

    Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen -

    Auszug aus BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88
    Er ist damit schon nicht strafbarer Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1972 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; BGH StV 1981, 549; BGH, Urteil vom 2. Mai 1984 - 2 StR 129/84).
  • OLG Naumburg, 22.02.2018 - 2 Rv 157/17

    Aktivisten durften für Filmaufnahmen in Zuchtbetrieb eindringen - Notstand

    Unerheblich ist insoweit, dass das gefährdete Rechtsgut, der Tierschutz, nicht den Angeklagten selbst zusteht, denn § 34 StGB umfasst auch Rechtsgüter der Allgemeinheit (BGH NStZ 1988, 558; OLG Düsseldorf NStZ 2006, 243; Roxin, Strafrecht, AT, 4. Auflage, § 16 Rn. 10).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines

    Das Gericht geht mit der ganz überwiegenden Auffassung in der strafrechtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum davon aus, dass § 34 StGB sowohl Rechtsgüter des Einzelnen als auch solche der Allgemeinheit umfasst (BGH, Urt. v. 5.7.1988 - 1 StR 212/88, NStZ 1988, 558; OLG Naumburg, Urt. v. 22.2.2018 - 2 Rv 157/17, NJW 2018, 2064, 2065; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2005 - III-5 Ss 63/05- 33/05 I, NJW 2006, 630; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.8.1995 - 3 Ss 116/95, NStZ 1996, 136; Roxin/Greco, Strafrecht AT, Bd. I, 5. Aufl. 2020, § 16, Rn. 13; Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 7).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Anderes gilt nur unter den Voraussetzungen besonderer Erlaubnistatbestände wie etwa § 4 BtMG (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Juli 1988 - 1 StR 212/88 Rn. 11, BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1 und vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95 Rn. 18, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3) oder in den Fällen, in denen die Rechtsprechung nach den Grundsätzen eines tatprovozierenden Verhaltens eine Straflosigkeit angenommen hat (Anstiftung durch einen Lockspitzel; zu dessen Straflosigkeit vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 216/07 Rn. 2 mwN für den Betäubungsmittelhandel; vgl. im Übrigen MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 26 Rn. 60; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 26 Rn. 12; S/S-Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 26 Rn. 21-24; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 26 Rn. 4).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Wer annimmt, er dürfe zur Aufdeckung eines Rauschgifthandels auch ohne konkrete Absprache mit einer Bundes- oder Landesbehörde i. S. des § 4 II BtMG Betäubungsmittel in Besitz nehmen, unterliegt regelmäßig einem Verbotsirrtum (im Anschluß an BGH, NStZ 1988, 558).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß derjenige, der Betäubungsmittel der Polizei in die Hände spielen und damit erreichen will, daß sie aus dem Verkehr gezogen werden, nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt und damit schon nicht Teilnehmer eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (BGH StV 1981, 549; 1988, 432, 433 m.w.N.).

    Zutreffend hat das Landgericht auf das Verhalten des Angeklagten den Besitztatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angewendet, der durch den vom Täter verfolgten Zweck, die Betäubungsmittel letztlich der Polizei zuzuspielen, nicht in Frage gestellt wird (vgl. BGH StV 1988, 432, 433).

    Das Verhalten des Angeklagten war nach den Maßstäben der Entscheidung BGH StV 1988, 432, 433 objektiv tatbestandsmäßig und rechtswidrig (vgl. zu den erforderlichen Feststellungen zur objektiven Tatseite in Irrtumsfällen BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95 - UA 7/8).

    Ob die Befreiung von der Erlaubnispflicht nach dieser Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus auch für V-Leute der Polizei gilt, die im Rahmen von der Polizei erteilter Anweisungen Verhandlungen führen oder Betäubungsmittel in Besitz nehmen (offengelassen in BGH StV 1988, 432, 433; bejahend: Körner BtMG 4. Aufl. Rdn. 8; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 4 Rdn. 21), bedarf keiner Entscheidung.

    Zu Recht hat es die Annahme des Angeklagten, "nichts Verbotenes zu tun" (UA 20, 21), aber lediglich als Verbotsirrtum bewertet (BGH StV 1988, 432, 433).

  • KG, 12.02.2015 - 27 U 112/14

    Scheinkauf für Drogenhändler in jeder Hinsicht nachteilig

    Scheinkäufern fehlt es regelmäßig an dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz (BGH Urteil vom 05.07.1988, 1 StR 212/88, Rdnr. 5).
  • AG Freiburg, 22.11.2022 - 28 Cs 450 Js 23773/22

    Straßenblockaden als strafbare Nötigung

    Der Schutz des § 34 StGB erstreckt sich auf jedes beliebige Rechtsgut, auch auf Rechtsgüter der Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 05.07.1988, 1 StR 212/88 zur Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels als geschütztes Rechtsgut).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 369/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Besitzen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die darauf gerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 1, 2, 4 m.w.N.; BGHSt 27, 380, 381; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 831; Franke/Wienroeder, BtMG § 29 Rdn. 135).
  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 13/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzen des Tatausschlusses bei der

    Er kann dann nach ständiger Rechtsprechung weder Täter noch Teilnehmer des Handeltreibens sein (BGH, Urteil vom 5. Juli 1988 - 1 StR 212/88, StV 1988, 432; BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NStZ 1996, 338 mwN).
  • BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Gesetzeseinheit - Bereitstellung von

    Der Angeklagte S. hat das Geld nicht für die Tat oder aus ihr erlangt, während der verdeckte Ermittler, der es an sich nahm, weder Täter noch Teilnehmer war (vgl. BGH NStZ 1982, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10 m.w.N.; Joachimski, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 342).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89

    Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln

    Unter Hinweis auf verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; StV 1981, 549; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10) ist die Revision der Auffassung, hinsichtlich des ersten Transports sei der Angeklagte nicht der vollendeten - sondern allenfalls der versuchten - Einfuhr schuldig.
  • AG Freiburg, 28.03.2023 - 23 Cs 451 Js 15439/22
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