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   BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88   

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https://dejure.org/1989,1085
BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88 (https://dejure.org/1989,1085)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1989 - 3 StR 486/88 (https://dejure.org/1989,1085)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88 (https://dejure.org/1989,1085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts

  • junsv.nl

    Erschiessung von 3 H�ftlingen im Effektenlager I. Erschiessung (im Lager Birkenau) eines 8-j�hrigen Jungen und eines 17-j�hrigen M�dchens, an denen der Angeklagte zuerst Schiess�bungen ausgef�hrt hatte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 334
  • StV 1989, 287
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Köln, 21.05.1991 - Ss 194/91

    Blutprobe

    Allerdings gibt es Fälle, in denen eine der äußeren Form nach bestimmte Tatsachenbehauptung, zu deren Beweis ein konkretes Beweismittel benannt wird, sich lediglich auf eine für einen Beweisantrag nicht ausreichende haltlose Vermutung gründet (BGH, BGHR StPO § 244 VI - Beweisantrag 8 - = NStZ 1989, 334 = StV 1989, 287; vgl. auch BGH, BGHR StPO § 244 VI - Beweisantrag 2; vgl. Senat, VRS 73, 203 [209] = NStZ 1987, 341; zu weiteren Rspr.-Nachw. vgl. auch Gollwitzer, StV 1990, 420; Herdegen, StV 1990, 518), mit der Folge, daß das Tatgericht dem Beweisbegehren nicht nachzugehen braucht, auch wenn kein Ablehnungsgrund gem. § 244 III StPO gegeben ist (vgl. Gollwitzer, StV 1990, 424).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht etwa bereits dann vor, wenn der Tatrichter die beantragte Beweiserhebung nicht für aussichtsreich erachtet (BGH, BGHR § 244 VI StPO - Beweisantrag 8) oder wenn er nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme sogar das Gegenteil für naheliegend hält (vgl. BGH, StV 1989.237 = b. Miebach, NStZ 1990, 26).

    Das Beweisantragsrecht, wie es sich aus § 244 III StPO ergibt, steht nicht unter dem Vorbehalt, daß der Tatrichter eine beantragte Beweiserhebung für erforderlich hält (BGH, BGHR § 244 VI StPO - Beweisantrag 8).

    dem Verteidiger, der ein selbständiges, vom Willen des Angekl. unabhängiges Antragsrecht hat (Herdegen, in: KK-StPO. § 244 Rdnr. 51), ist es nicht verwehrt, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, deren er sich nicht sicher ist oder nicht sicher sein kann (BGH, BGHR § 244 VI StPO - Beweisantrag 8).

    Ob sich der Beweisantrag nicht auf eine Tatsachenbehauptung, sondern auf eine haltlose - etwa "aufs Geratewohl geäußerte", "aus der Luft gegriffene" (vgl. Herdegen, in: KK-StPO, § 244 Rdnr. 43) - Vermutung gründet, hat der Tatrichter daher aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen (vgl. BGH, BGHR § 244 VI StPO - Beweisantrag 8).

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    Bei einem solchen Antrag handelt es sich dann - mangels bestimmter Beweisbehauptung - nicht um einen Beweisantrag, sondern um einen Beweisermittlungsantrag (vgl. BGHSt 30, 131, 142 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8 jew. m.w.Nachw.), mögen auch beide Behauptungen nach dem Willen des Antragstellers auf das gleiche Ziel (hier: Ermöglichung von Schlüssen auf Interessenlage und Glaubwürdigkeit von "A. " ) gerichtet sein (zur Unterscheidung zwischen Beweisbehauptung und Beweisziel vgl. nur BGHSt 39, 251, 253 f.).
  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

    Ob es sich bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497; NStZ 2006, 405).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274; vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34).
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung

    Ob es sich nach den vorgenannten Grundsätzen bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist vielmehr aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497).
  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 549/07

    Aufklärungspflicht; auf Geratewohl gestellter Beweisantrag (ins Blaue hinein

    Die Frage, ob ein Beweisantrag nur zum Schein gestellt ist, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs

    Es kommt nicht darauf an, ob das Tatgericht eine beantragte Beweiserhebung für erforderlich hält (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07

    Bücherklau aus der Uni-Bibliothek: Literaturprofessor rechtskräftig verurteilt

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

  • OLG Köln, 22.04.1997 - Ss 31/97

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

  • OLG Hamburg, 01.09.1998 - II-89/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

  • KG, 18.02.1998 - 1 Ss 349/97

    Abgrenzung von Beweis- und Beweisermittlungsantrag; Verbot der Beweisantizipation

  • OLG Stuttgart, 15.03.2004 - 1 Ss 42/04

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes:

  • BGH, 05.11.1991 - 5 StR 435/91
  • LG Zweibrücken, 04.09.2019 - 1 Qs 45/19

    Keine Einsicht in Daten standardisierter Messverfahren

  • AG Landstuhl, 23.05.2019 - 2 OWi 27/19

    Bußgeldverfahren - Überlassung von unverschlüsselten Messreihen und

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