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   BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88   

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BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88 (https://dejure.org/1989,1947)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1989 - 2 StR 688/88 (https://dejure.org/1989,1947)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88 (https://dejure.org/1989,1947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Mittäterschaft hinsichtlich des Tatbestandes der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln - Anordnung des Verfalls von sichergestellten Geldbeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen - Drogeneinfuhr - Rauschgift - Drogenhandel - Rauschgifthandel

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 436
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Ihm ist der gesamte Gewinn aus der Tat zu entziehen (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 Gewinn 1).

    Dies könnte ein Verstoß gegen §§ 73 73 a StGB sein: Das Landgericht war gehalten (vgl. dazu BGHSt 28, 369 ff [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]), den gesamten Gewinn aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1; BGH, Beschluß vom 3. August 1988 - 2 StR 357/88) und für verfallen zu erklären oder den Verfall des Wertersatzes anzuordnen.

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Ein Absehen davon wäre nur unter den Voraussetzungen des § 73 c StGB möglich (vgl. BGHSt 33, 37 ff [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Ihm ist der gesamte Gewinn aus der Tat zu entziehen (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 Gewinn 1).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 580/88; BGH JR 1987, 206 mit Anmerkung Blau; NJW 1981, 1221; BGHR StGB § 21 BtMG-Auswirkungen 2 und 4).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; 6; 8; 9; vgl. auch BGHSt 34, 180 ff; BGH StV 1986, 384 mit Anmerkung von Roxin).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; 6; 8; 9; vgl. auch BGHSt 34, 180 ff; BGH StV 1986, 384 mit Anmerkung von Roxin).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; 6; 8; 9; vgl. auch BGHSt 34, 180 ff; BGH StV 1986, 384 mit Anmerkung von Roxin).
  • BGH, 20.10.1988 - 1 StR 580/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 580/88; BGH JR 1987, 206 mit Anmerkung Blau; NJW 1981, 1221; BGHR StGB § 21 BtMG-Auswirkungen 2 und 4).
  • BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung -

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Dies könnte ein Verstoß gegen §§ 73 73 a StGB sein: Das Landgericht war gehalten (vgl. dazu BGHSt 28, 369 ff [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]), den gesamten Gewinn aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1; BGH, Beschluß vom 3. August 1988 - 2 StR 357/88) und für verfallen zu erklären oder den Verfall des Wertersatzes anzuordnen.
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
    Die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch nicht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1988 - 1 StR 580/88; BGH JR 1987, 206 mit Anmerkung Blau; NJW 1981, 1221; BGHR StGB § 21 BtMG-Auswirkungen 2 und 4).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Diese Voraussetzungen sind in den Urteilsgründen so darzulegen, daß die Entscheidung für die Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH NStZ 1989, 436; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 73c Rdn. 7).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Dies gilt insbesondere für eine - ausdrücklich zu begründende (BGHSt 33, 37, 39 f. [BGH 12.09.1984 - 3 StR 333/84]; BGH NStZ 1989, 436; StV 1995, 415; Eser aaO § 73 c Rdn. 7) - Billigkeitsentscheidung nach § 73 c Abs. 1 StGB.

    Der Tatrichter ist regelmäßig gehalten, den gesamten Erlös aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln und - vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 73 c Abs. 1 StGB - den Verfall des entsprechenden Wertersatzes anzuordnen (BGHSt 36, 251, 253 f.; BGH NStZ 1989, 436).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Hat der Empfänger hingegen keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang und wartet nur darauf, dass der Lieferant ihm die eingeführten Betäubungsmittel bringt, kann er sich zwar im Hinblick auf die Bestellung des Rauschgifts wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar machen; die bloße Bereitschaft zur Entgegennahme der eingeführten Betäubungsmittel begründet aber weder die Stellung als Mittäter noch als Gehilfe der Einfuhr (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16; siehe auch BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88, NStZ 1989, 436).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Entgegen der Auffassung der Revision lassen die Urteilsgründe nicht besorgen, die Strafkammer habe gemeint, nur die sichergestellten und noch vorhandenen Geldbeträge für verfallen erklären zu können, eine Annahme, die rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH NStZ 1989, 436 ).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

    einerseits zur wahrscheinlichen Aussichtslosigkeit, den Zeugen selbst bei gelungener Ladung zu einer Reise in die Bundesrepublik zu veranlassen (er hatte mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen; zur Frage eines Rechts auf freies Geleit vgl. BGHSt 35, 216 ff. [BGH 24.02.1988 - 3 StR 476/87]) oder gar hier eine Aussage zu erreichen (§ 55 StPO) und andererseits zu dem Umstand, daß selbst bei glaubhafter Bestätigung des Beweisthemas durch den Zeugen, die Verurteilung auch in diesem Punkt noch möglich gewesen wäre, weil die Einfuhr von Betäubungsmitteln kein eigenhändiges Delikt ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4; BGH NStZ 1989, 436).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses auf Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 17, 19, 21, 24).
  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4; BGH StV 1989, 103 f m.w.N., zuletzt BGH, Urteil vom 19. April 1989 - 2 StR 688/88).
  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 389/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.1989 - 3 Ss 21/89   

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OLG Stuttgart, 22.05.1989 - 3 Ss 21/89 (https://dejure.org/1989,4234)
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 1989 - 3 Ss 21/89 (https://dejure.org/1989,4234)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • MDR 1989, 1017
  • NStZ 1989, 436
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