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   BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89   

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BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1299)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - 3 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1299)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 3 StR 203/89 (https://dejure.org/1989,1299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen bei schuldhaft verursachter Notwehrlage - Strafbefreiender Notwehrexzess - Anforderungen an Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung im Rahmen der Notwehr - Voraussetzungen einer Rechtfertigung durch Notwehr

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 32, 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 474
  • JR 1990, 378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    Das Notwehrrecht des Angreifers ist eingeschränkt, wenn er selbst durch ein ihm von Rechts wegen vorwerfbares Verhalten zu der für ihn entstandenen Notwehrlage beigetragen hat (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 4; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 32 Rdn. 24 mit Nachw.).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    Das Notwehrrecht des Angreifers ist eingeschränkt, wenn er selbst durch ein ihm von Rechts wegen vorwerfbares Verhalten zu der für ihn entstandenen Notwehrlage beigetragen hat (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 4; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 32 Rdn. 24 mit Nachw.).
  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    Das Notwehrrecht des Angreifers ist eingeschränkt, wenn er selbst durch ein ihm von Rechts wegen vorwerfbares Verhalten zu der für ihn entstandenen Notwehrlage beigetragen hat (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 4; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 32 Rdn. 24 mit Nachw.).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    § 33 StGB greift auch dann ein, wenn der Täter in Kenntnis der wahren Sachlage aus den dort genannten Affekten seine Notwehrbefugnis bewußt überschreitet (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1 mit Nachw.).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    Ein sozialethisch nicht zu mißbilligendes Vorverhalten führt nicht zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse (BGHSt 27, 336 mit zustimmender Anmerkung Kienapfel JR 1979, 72).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 203/89
    Der Angeklagte durfte den ihm körperlich überlegenen M., dessen Angriff er nicht mehr ausweichen konnte, von Tätlichkeiten nicht voraussehbaren Ausmaßes wirksam abhalten und hierbei, wenn anders nicht mehr möglich, auf ihn gezielt mit der Schrotflinte schießen (vgl. BGH GA 1965, 147 f.; NStZ 1983, 117).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    b) War der Einsatz der Schußwaffe durch den Angeklagten - da andere schnell wirksame Mittel zur Abwehr des massiven Angriffs auf seine Lebensgefährtin ersichtlich nicht zur Verfügung standen - erforderlich, so wäre zu erwägen gewesen, daß ihm - hätte er die Situation richtig erfaßt - für die Abgabe eines Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung stand (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 4, 6 "letzte Patrone").
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 450/10

    Notwehr (Notwehrlage; Irrtum; Putativnotwehr; Intensivierung eines Angriffs;

    Indes kommt ihm auch in diesem Falle der Schuldausschließungsgrund des § 33 StGB dann zugute, wenn er aus den in der Vorschrift genannten Gründen zur Überschreitung der Grenzen der Notwehr hingerissen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 203/89, NStZ 1989, 474; Fischer aaO § 33 Rn. 8).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Der Umstand, daß die Beschuldigte die Grenzen der Notwehrbefugnis nach den Feststellungen des Landgerichts bewußt überschritten hat, schließt die besonderen Voraussetzungen des § 33 StGB jedenfalls nicht aus (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 4 und § 33 Nothilfe 1 mit Nachweisen).
  • BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92

    Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33

    Nicht jedes Angstgefühl erfüllt den Begriff der Furcht im Sinne des § 33 StGB; vielmehr muß ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter Störungsgrad vorliegen, bei dem der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (BGH Beschluß vom 20. Mai 1980 - 5 StR 275/80 - Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 33 Rdn. 3; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 33 Rdn. 4; zu anderen Fallgestaltungen vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 1, Nothilfe 1).
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   BGH, 26.07.1989 - 3 StR 342/89   

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