Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 07.08.1989

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2565
OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89 (https://dejure.org/1989,2565)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89 (https://dejure.org/1989,2565)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. August 1989 - 1 Ws 371/89 (https://dejure.org/1989,2565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weisungen; Lebensführungshilfe; Bewährung; Verurteilter; Gesetzmäßigkeit; Urinkontrolle; Nachweis; Drogenfreie Lebensführung; Strafbare Handlung

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 578
  • JR 1990, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89
    Zulässig sind nach dieser Vorschrift nur solche Weisungen, mit deren Hilfe eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann; eine ausschließlich andere Zielsetzung, etwa die der Überwachung des Verurteilten während der Bewährungszeit, ist dagegen nicht erlaubt (vgl. BGHSt 9, 365; OLG Köln NJW 1957, 1120; OLG Koblenz NStZ 1987, 24 [25]; Mrozynski a.a.O.).
  • BGH, 03.10.1956 - 4 StR 345/56
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.08.1989 - 1 Ws 371/89
    Zulässig sind nach dieser Vorschrift nur solche Weisungen, mit deren Hilfe eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann; eine ausschließlich andere Zielsetzung, etwa die der Überwachung des Verurteilten während der Bewährungszeit, ist dagegen nicht erlaubt (vgl. BGHSt 9, 365; OLG Köln NJW 1957, 1120; OLG Koblenz NStZ 1987, 24 [25]; Mrozynski a.a.O.).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Eine solche mittelbare Einflußnahme auf das Bewährungsverhalten, sein Leben straffrei und ohne Drogenkonsum zu führen, genügt dem Zweck der Weisung und ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. dazu aus Rechtsprechung und Literatur, OLG Zweibrücken, JR 1990, S. 121 [122] = NStZ 1989, S. 578 ; OLG Stuttgart, OLGSt, § 56 c StGB Nr. 1; Stree, JR 1990, S. 122 f.; Schönke/ Schröder/Stree, aaO., § 56 c StGB Rdnr. 3; Dreher/Tröndle, aaO., § 56 c StGB Rdnr. 1; Lackner, aaO., § 56 c StGB Rdnr. 4, anders die Vorauflage; Leber, Gerz, Pantle, Friedrich, Bewährungshilfe 1981, S. 45 [54]; a.A. Mrozynski, JR 1983, S. 397 [402 f.]).
  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 1 Ws 507/15

    Internetverbot nach Verbreitung kinderpornographischer Schriften

    § 56c Abs. 1 StGB stellt eine grundsätzlich ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Weisungen dar (OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.09.2010 - 3 Ws 839/10 - juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.03.1987 - 4 Ws 92/87 - juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.08.1989 - 1 Ws 371/89 - juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56c Rdn. 5).
  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen die anlässlich der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 c Abs. 1 StGB erteilte Weisung, während der Bewährungszeit Urinproben nach richterlicher Weisung abzugeben, verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, NJW 1993, S. 3315 und vom 9. Juni 1993 - 2 BvR 368/92 - ; vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1989, S. 578).
  • LG Cottbus, 09.03.2009 - 24 jug Qs 4/09

    Rechtmäßigkeit nachträglich erteilter Weisungen in einem

    27 Zulässig nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 JGG sind im Rahmen der Bewährungsaufsicht nur solche Weisungen, die den Verurteilten erzieherisch beeinflussen und ihn zukünftig von der Begehung von Straftaten abhalten; eine ausschließlich andere Zielsetzung, etwa die der bloßen Überwachung des Verurteilten während der Bewährungszeit, ist dagegen nicht erlaubt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 4, zu § 56 c StGB).

    Die allgemeine Zulässigkeit der Weisung, Urinuntersuchungen durchführen zu lassen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.04.1993 - 2 BvR 930/92, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989 - 1 Ws 371/89, Rn. 3, juris; LG Berlin, StV 1997, 642) und wird von dem Verurteilten auch nicht in Zweifel gezogen; einer Einwilligungserklärung des Verurteilten bedarf es insoweit wegen des Fehlens eines körperlichen Eingriffs nicht (vgl. LG Berlin, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

    Danach hat das Gericht und nicht erst der Bewährungshelfer die Weisung so bestimmt zu formulieren, daß Verstöße einwandfrei festgestellt werden können und der Verurteilte unmißverständlich weiß, wann er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 f Abs. 1 Nr. 2 StGB zu erwarten hat (vgl. Lackner, a.a.O., § 56 c StGB , Anm. 2; Schönke/Schröder, a.a.O., § 56 c StGB Rdn. 15, 16 und § 56 d StGB Rdn. 4; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 56 c StGB Rdn. 10; Stree, Anm. zu OLG Zweibrücken, JR 1990, 121 [123]; OLG Schleswig, OLGSt, § 56 b Nr. 1 StGB ; Hanseatisches OLG Bremen, Strafverteidiger 1986, 253).

    Da dem Bewährungshelfer die Aufgabe zukommt, die Erfüllung der Weisungen zu überwachen, kann es sinnvoll sein, von ihm gewisse Einzelheiten der Mitwirkung des Verurteilten an Kontrollmaßnahmen festlegen zu lassen (vgl. Stree, Anm. zu OLG Zweibrücken, JR 1990, 121 [123]).

  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    Sie findet in § 56 c Abs. 1 StGB ihre gesetzliche Grundlage, die zugleich auch die erforderliche Einschränkung für Grundrechte enthält, die unter dem allgemeinen Gesetzesvorbehalt stehen; die Aufzählung der nach § 56 c Abs. 2 und 3 StGB möglichen Weisungen ist nicht abschließend sondern beispielhaft (OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 234; OLG Zweibrücken, NStZ 1989, 578).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 3 Ws 839/10

    Bewährungswiderruf: Rechtfertigung von Eingriffen in Grundrechte unter

    Vielmehr beinhaltet § 56 c StGB auch für solche Eingriffe in Grundrechte eine ausreichende Grundlage, die in § 56 c Abs. 2 und 3 StGB nicht explizit genannt werden (OLG Stuttgart, Die Justiz 1987, 234 [235]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.08.1989, Sz. 1 Ws 371/89, zit. nach Juris; Groß in MünchKomm/StGB, § 56 c Rn. 10; LK/Hubrach, 12. Aufl., § 56 c Rn. 27 f).
  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

    Die erteilte Abstinenzweisung setzt an den vorhandenen kriminogenen Faktoren an und dient damit dem gesetzlich vorgesehenen präventiven Zweck einer Lebenshilfe (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 578; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 332; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 56c Rdn. 5 f.).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.1991 - 1 Ws 657/90
    Es kann dahinstehen, ob es dem Erziehungszweck der Weisungen, der erforderlichen Tendenz zur Unterstützung der Resozialisierung (Schönke/Schröder-Stree, Strafgesetzbuch , 23. Aufl. 1988, § 56c Rdn. 6) ausnahmslos zuwiderläuft, eine Weisung, Drogenkonsum zu unterlassen und sich zur Überprüfung einem Urintest zu unterziehen, zu erteilen (so Lackner, Strafgesetzbuch , 18. Aufl. 1989. § 56c Anm. 2c; Mrozynski, JR 1983, 397 [402]), weil eine solche Weisung nur der Sicherung, nicht aber der Hilfe und Erziehung des Verurteilten diene, oder ob in geeigneten Einzelfällen auch eine solche Weisung aus Resozialisierungsgründen angeordnet werden darf (OLG Stuttgart Die Justiz 1987, 234; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ 1989, 578 = JR 1990, 121 mit Anm. Stree.
  • OLG Zweibrücken, 19.01.1995 - 1 Ws 28/95
    Der Senat hat es z.B. für zulässig erachtet, die Durchführung der richterlichen Weisung, zum Nachweis der Drogenfreiheit Urinproben abzugeben, im einzelnen - insbesondere hinsichtlich der Festlegung des Zeitpunktes - dem Bewährungshelfer zu übertragen (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1989, 578 ; kritisch dazu Stree, JR 1990 aa0).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.1989 - 4 Ss 941/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5626
OLG Hamm, 07.08.1989 - 4 Ss 941/88 (https://dejure.org/1989,5626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.1989 - 4 Ss 941/88 (https://dejure.org/1989,5626)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 1989 - 4 Ss 941/88 (https://dejure.org/1989,5626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 578
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht