Rechtsprechung
   BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1465
BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88 (https://dejure.org/1988,1465)
BGH, Entscheidung vom 01.11.1988 - 5 StR 259/88 (https://dejure.org/1988,1465)
BGH, Entscheidung vom 01. November 1988 - 5 StR 259/88 (https://dejure.org/1988,1465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer; Anforderungen an die Bestimmtheit einer zu entgeltenden Diensthandlung; Annahme von Vorteilen; Rüge unzureichender Sachaufklärung; Veränderung von Angebotsunterlagen; Täuschung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88
    Denn diese hätten bei Einhaltung des vorgeschriebenen geordneten Vergabeverfahrens den Zuschlag für den Auftrag erhalten und hatten damit eine begründete Gewinnaussicht, der ein meßbarer Vermögenswert zukommt, wie das Landgericht zutreffend aufgrund der tatsächlichen Handhabung der Auftragsvergabe in dem Wehrbereichsverpflegungsamt festgestellt hat (BGHSt 17, 147, 148; 34, 379, 390 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; Lackner in LK § 263 StGB Rdn. 135).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88
    Denn diese hätten bei Einhaltung des vorgeschriebenen geordneten Vergabeverfahrens den Zuschlag für den Auftrag erhalten und hatten damit eine begründete Gewinnaussicht, der ein meßbarer Vermögenswert zukommt, wie das Landgericht zutreffend aufgrund der tatsächlichen Handhabung der Auftragsvergabe in dem Wehrbereichsverpflegungsamt festgestellt hat (BGHSt 17, 147, 148; 34, 379, 390 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; Lackner in LK § 263 StGB Rdn. 135).
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
    Auszug aus BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88
    Denn diese selbst waren nach Ablauf des Schlußtermins und Eröffnung der Angebote in der Angebotssammelstelle nicht mehr befugt, ihre Unterlagen zu ändern, weil diese schon mit ihrer Einreichung in den Rechtsverkehr gelangt waren und in dieser Form zum Beweis dienten (vgl. BGHSt 13, 383, 387 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]; Tröndle in LK 10. Aufl. § 267 StGB Rdn. 153, 155).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Er hat dazu die Auffassung vertreten, daß dies jedenfalls dann anzunehmen sei, wenn sich die Fahruntüchtigkeit des Täters in Fahrfehlern, die die Sicherheit des Beifahrers beeinträchtigten, wie beispielsweise im Fahren in Schlangenlinien, in einem auch nur vorübergehenden Abkommen von der Fahrbahn oder in einem sonstigen nicht durch die Verkehrslage bedingten Fahrmanöver, "indiziell nach außen gezeigt habe" (BGH NStZ 1989, 74; BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Gefährdung 2).
  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Das neue Tatgericht wird gegebenenfalls nach § 55 StGB zu verfahren haben (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, NJW 1983, 1130, 1131; vom 1. November 1988 - 5 StR 259/88 Rn. 8; vom 21. Juni 2007 - 4 StR 69/07 Rn. 25).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    (a) Die der Äußerung des Angeklagten innewohnende günstige Mitwirkung bei künftigen Stellenbesetzungen innerhalb der von ihm geleiteten Dienststelle zeichnet die Richtung eindeutig vor, in die der Angeklagte für die Gewährung von Geschlechtsverkehr tätig werden wollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. November 1988 - 5 StR 259/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2; vom 18. September 1990 - 5 StR 250/90, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Es reicht aus, daß sich Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer bei der Gewährung und Annahme des Vorteils über die Art der damit vergüteten Dienste einig sind, auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Unrechtsvereinbarung einlösen soll (BGHSt 32, 290 ff; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2; BGH StV 1994, 243).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Dabei ist es erforderlich und ausreichend, daß mit der versprochenen Hilfe bei der Beschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen die zukünftigen Diensthandlungen des Angeklagten ihrem sachlichen Gehalt nach in groben Umrissen erkennbar waren (vgl. BGHSt 15, 88, 97; BGHR StGB § 332 I Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • LG Halle, 28.02.2023 - 16 KLs 2/22

    Hauptverfahren gegen Hallenser Oberbürgermeister Wiegand wegen "Impfskandals"

    Während ein erheblicher Teil des Schrifttums dies verneint (exemplarisch Erb, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Band 5, 4. Aufl., § 267 Rn. 189 ff. m. w. N. und § 269 Rn. 37; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 269 Rn. 18), kann nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum auch der Aussteller selbst die Urkunde verfälschen (BGH, Urteil vom 22.12.1959 - 1 StR 591/59 -, NJW 1960, 444; BGH, Urteil vom 01.11.1988 - 5 StR 259/88 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 Ws 48/12 -, juris; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 267 Rn. 34; Heger, in: Lackner/Kühl, StGB, 30. Aufl., § 267 Rn. 21).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Es genügt, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig werden soll und die ins Auge gefaßte Diensthandlung dabei nach ihrem sachlichen Gehalt mindestens in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 4).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Auch der erforderliche Bezug der Tathandlung zu hinreichend bestimmten Diensthandlungen des Angeklagten im Rahmen der zwischen den Beteiligten bestehenden bzw. in Anbahnung begriffenen Geschäftsbeziehungen lag vor (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4).
  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 633/96

    Betrug zum Nachteil von Mitbewerbern im öffentlichen Ausschreibungsverfahren von

    Ein täuschungs- und irrtumsbedingter Vertragsabschluß bringt aber denjenigen Mitbewerber, der sonst zum Zuge gekommen wäre, möglicherweise um die sichere Anwartschaft auf den Zuschlag und eine dadurch begründete Gewinnerwartung, die ihrerseits einen wirtschaftlich meßbaren Vermögenswert darstellt und durch deren Einbuße ihm mithin ein Vermögensschaden entsteht (vgl. Heiermann/Riedl/Rusam a.a.O. A § 25 Rdn. 67 a); daher kann derjenige, der sich bei einem Wettbewerb durch Täuschung der Vergabestelle den Zuschlag verschafft, des Betrugs zum Nachteil des sonst aussichtsreichsten Mitbewerbers schuldig sein (st. Rspr., BGHSt 17, 147 ff; 34, 379, 390 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Stoffgleichheit 4; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 135).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus

  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 35/99

    Urteil gegen Verwaltungsdirektor wegen Bestechlickeit rechtskräftig

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90

    Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht