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   OLG Celle, 04.07.1989 - 1 Ws 195/89   

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https://dejure.org/1989,3598
OLG Celle, 04.07.1989 - 1 Ws 195/89 (https://dejure.org/1989,3598)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 Ws 195/89 (https://dejure.org/1989,3598)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 Ws 195/89 (https://dejure.org/1989,3598)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 2; StGB § 56b Abs. 2 Nr. 2 u. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 148
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Sie dienen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht und stellen damit eine strafähnliche Sanktion dar (Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO, § 56b Rn. 1, 2; Arloth, NStZ 1990, 148, 149).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Sie dienen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht und stellen damit eine strafähnliche Sanktion dar (Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO, § 56b, Rn. 1, 2; Arloth, NStZ 1990, 148, 149).
  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    Diese den Strafzweck des Strafurteils ergänzende "Denkzettelfunktion" ist eigentlicher Kern des Sinns der Bewährungsauflage (vgl. nur OLG Celle, Beschl. v. 04.07.1989, 1 Ws 195/89).
  • OLG Köln, 02.11.2010 - 2 Ws 704/10
    Angesichts der Höhe des verursachten Schadens und der "Denkzettelfunktion" von Auflagen (vgl. OLG Celle, NStZ 1990, 148) halten sich die auferlegten Sozialstunden im Rahmen des dem Gericht eingeräumten Ermessens.
  • OLG Oldenburg, 21.04.2009 - 1 Ws 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für Haftentscheidungen nach Rechtskraft eines auf

    "Allgemeiner Rechtsgedanke der Auferlegung einer Geldzahlung im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung ist, dass dem begangenen Unrecht durch die Anordnung eines sanktionsähnlichen, fühlbaren Nachteils Genugtuung verschafft wird (§ 56 b Abs. 1 Satz 1 : "... die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen". vgl. Horn in SKStGB, § 56 b Rdnr. 2. Hubrach in LK, 12. Auflage, StGB, § 56 b Rdnr. 2. Händel, JR 1955, 377. OLG Celle NStZ 1990, 148: "Denkzettelfunktion").
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07

    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

    Andererseits war aber auch zu berücksichtigen, dass der Auflage die Funktion zukommen soll, den Verurteilten nach seiner Entlassung noch über eine gewisse Zeit nachdrücklich daran zu erinnern, dass die Vollstreckung nur ausgesetzt ist und er eine Zeit der Erprobung durchmacht (OLG Celle NStZ 1990, 148).
  • OLG Celle, 31.07.2001 - 2 Ws 202/01

    Bewährungsauflage: Umfang der zu erbringenden gemeinnützigen Arbeit

    Dieser Einschätzung des Senats steht auch nicht die Entscheidung des ehemaligen 1. hiesigen Strafsenats vom 4. Juli 1989 (NStZ 1990, 148) entgegen, bei der es - anders als im vorliegenden Fall - um unter anderen Aspekten zu würdigende Auflagen im Rahmen einer Reststrafenaussetzung nach vorangegangener Teilverbüßung gegangen war.
  • OLG Hamm, 26.06.1997 - 2 Ws 189/97
    Wenn der Tatrichter - wie im vorliegenden Fall - nach dem persönlichen Eindruck in der Hauptverhandlung jegliche Art gemeinnütziger Arbeit als Genugtuung für das begangene Unrecht (§ 56 b Abs. 1 Satz 1 StGB ) ansieht und die Festlegung einer bestimmten Art gemeinnütziger Arbeit nicht für erforderlich hält, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. OLG Schleswig, 2. Strafsenat, SchLHA 1988, 168 bis 170, OLG Celle NStZ 1990, 148 bis 149, anders: OLG Schleswig, 1. Strafsenat, OLGSt, § 56 b Nr. 1 und 2, SchLHA 1990, 109, Schönke-Schröder-Stree, StGB , 25 Aufl. 1997, § 56 b Rdn. 34, SK-Horn, StGB , 6. Aufl., 1992, § 56 b Rdn. 11 a).
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