Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.1990

Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,492
BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1990 - 4 StR 61/90 (https://dejure.org/1990,492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des Gerichts über die Straffreiführung des Angeklagten zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung - Strafzumessung und Bildung einer Gesamtstrafe als Angelegenheit des Tatrichters - Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)

  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22

    Behinderung eines Rettungsdienstes

    Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des tatrichterlichen Ermessens und daher vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. nur BGH NStZ 1990, 334).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch § 54 StGB vorgegebenen Rahmens die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten in den Vordergrund gestellt (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • OLG München, 06.10.2009 - 4St RR 143/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Geringe, für sich allein zum Konsum

    Die Strafzumessung, die der Senat ohnehin nur eingeschränkt auf Rechtsfehler überprüfen kann (BayObLGSt 1995, 27/28 unter Hinweis auf BGHSt 34, 345/349 und BGH NStZ 1990, 334), deckt einen solchen nicht auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1682
BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1682)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - 3 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1682)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - 3 StR 22/90 (https://dejure.org/1990,1682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der Gefährlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose im Rahmen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

    Nur wenn zwischen der letzten Hangtat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten entfallen lassen, kann die Gefährlichkeit verneint werden; dabei müssen diese Umstände feststehen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 und 5 m.w.N.).

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    Damit ist regelmäßig die bestimmte Gefahr weiterer schwerer Straftaten gegeben (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Sie läßt zum einen besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich der Zeitpunkt der Urteilsfindung maßgeblich ist und nicht der - bei Erlaß des Urteils noch nicht absehbare - Zeitpunkt der Entlassung aus einer sich anschließenden Strafhaft, auf den erst bei der Prüfung einer eventuellen Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel (§ 67 c Abs. 1 StGB) abzustellen ist (vgl. BGH NStZ 1985, 261; 1990, 334, 335; Tröndle StGB 48. Aufl. § 66 Rdn. 15 a).

    Die Erwägung, es bestehe eine "minimale Hoffnung" auf eine Haltungsänderung des Angeklagten nach Verbüßung der Strafe ist auch deshalb rechtsfehlerhaft, weil die "bloße Hoffnung" auf künftig sich ändernde Lebensumstände die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen kann (vgl. BGH NStZ 1990, 334, 335; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97).

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle erfolgreicher Anfechtung der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung die Urteilsaufhebung in aller Regel zu Gunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) auf den Strafausspruch erstreckt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 bis 3, 5; § 66 I Hang 4, 7; § 66 II Ermessensentscheidung 2, 3).
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 645/10

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlender Hang)

    Soweit die Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte Ermessensausübung durch das Landgericht rügt, übersieht sie, dass der Begriff des Hangs ein Rechtsbegriff ist, der der rechtlichen Würdigung des Tatrichters unterliegt (vgl. u.a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände können die Gefährlichkeit jedoch nicht ausräumen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, NStZ 2002, 535; NStZ-RR 1998, 206; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Sollte der Angeklagte seit August 1997 keine weiteren Straftaten mehr begangen haben, könnte dies Einfluß auf die Prognose zur zukünftigen Gefährlichkeit des Angeklagten im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB haben (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH NStZ 1990, 334, 335).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen -

    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß für die Gefährlichkeitsprognose der Zeitpunkt der Urteilsfindung maßgeblich ist (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.N.) und nicht der Zeitpunkt der Entlassung aus einer sich anschließenden Strafhaft, auf den erst bei der Prüfung einer Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung nach § 67 c Abs. 1 StGB abzustellen ist.

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf künftig sich ändernde Lebensumstände können aber die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.N.).

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig schon gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter feststeht (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92

    Verhängung von Sicherungsverwahrung - Verurteilung in Mittäterschaft mit einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht