Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.01.1989 - 1 Ss 527/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 248b
Papierfundstellen
- MDR 1989, 841
- NStZ 1990, 340
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 31.10.1985 - 462 Cs 262 Js 53795/85
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs; Leasingfahrzeug; Ablauf des Leasingvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.1989 - 1 Ss 527/88
"Auch die unbefugte Fortsetzung der zunächst befugten Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs kann den Tatbestand des § 248b StGB erfüllen (gegen AG München, NStZ 1986, 458 = NStE Nr. 1 zu " 248b StGB ).«.
- BGH, 24.06.2014 - 2 StR 73/14
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (Begriff der Ingebrauchnahme; Ingebrauchnahme …
Ein Gewahrsamsbruch ist regelmäßig nicht erforderlich, weshalb dem Ingebrauchnehmen das unbefugte Ingebrauchhalten gleichstellt ist (…BGH aaO; OLG Schleswig NStZ 1990, 340). - OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04
Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung …
Der Täter, der das Kraftfahrzeug zunächst befugt in Gebrauch nimmt und es später ohne oder gegen den Willen des Eigentümers unbefugt weiter benutzt, erfüllt auch den Tatbestand des § 248b StGB (…vgl. OLG Düsseldorf Urt. vom 17. Mai 1974 - 3 Ss 200/74 = VerkMitt 1975, Nr. 79; OLG Schleswig NStZ 1990, 340 f. mit krit. Anm. Schmidhäuser).
Rechtsprechung
BayObLG, 20.02.1990 - RReg. 4 St 6/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 156
Papierfundstellen
- MDR 1990, 650
- NStZ 1990, 340
- StV 1991, 467
Wird zitiert von ... (2)
- AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162
Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes …
Nach diesen Grundsätzen ist das Grundbuchamt im Hinblick auf den für eine GbR zu führenden Vertretungsnachweis nicht für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig, weil dies weder im materiellen Recht noch in der für das Grundbuchverfahren geltenden Verfahrensordnung vorgesehen ist (BayObLG NStZ 1990, 340; BayObLG Rpfleger 2000, 451, 453: explizite Verneinung der Zuständigkeit) und eine solche Zuständigkeit des Grundbuchamts wegen der aus rechtsstaatlichen Erwägungen abzulehnenden erweiternden Auslegung des § 156 StGB auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Beweisnot oder aufgrund des Bedürfnisses der Bekräftigung oder Erhärtung einer Parteibehauptung begründet werden kann (BGH NJW 1953, 994; BGH NJW 1966, 1037). - OLG Köln, 11.10.2013 - 2 Ws 522/13
Anordnung des dinglichen Arrestes gegen einen Drittbeteiligten in …
Dasselbe hat für die eidesstattliche Versicherung zu gelten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 4. Strafsenat, Beschluss vom 20.02.1990, RReg 4 St 6/90, in …