Rechtsprechung
BGH, 06.04.1990 - 2 StR 602/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung bei nicht glaubhafter Zeugenaussage - Anforderungen an Identifizierung des Angeklagten durch Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 402
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
cc) Daß in den Akten der Staatsanwaltschaft keine Einzahlungsbelege für korrespondierende Zahlungen des Angeklagten zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen festgestellt werden konnten, weil die betreffenden Akten in Verlust geraten waren, entband die Strafkammer nicht von ihrer Verpflichtung, die verbleibenden Indizien im einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. BGH NJW 1988, 3273 f; 1990, 2073 f; BGH NStZ 1990, 402; BGH wistra 1991, 63 f). - BGH, 14.01.1992 - 1 StR 755/91
Gerichtliche Aufklärungspflicht eines Schwurs zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit …
In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht glaubt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5; BGH StV 1990, 99; vgl. ferner BGH NStZ 1990, 402 sowie StV 1990, 533 f.).
Rechtsprechung
KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89, 1 AR 771/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 402
- StV 1990, 171
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers
Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.Aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.
In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.
- OLG Frankfurt, 16.07.1996 - 3 Ws 577/96
Strafprozeßrecht: Unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers für Gespräche …
Dennoch vertritt der Senat mit anderen Oberlandesgerichten die Auffassung, daß - jedenfalls hier - aufgrund des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf ein rechtsstaatliches faires Strafverfahren - in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK , § 185 Abs. 1 S. 1 GVG ein Anspruch des Beschuldigten gegen das Gericht besteht, ihm für die notwendigen Gespräche mit seinem Verteidiger einen Dolmetscher unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (wie hier: OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457; OLG Hamm, StV 1994, 475 ; KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Stuttgart, StV 1986, 491;… Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 464a Rdnr. 9; a.A. OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, Art. 6 MRK Rdnr. 25).Dann leuchtet es auch nicht ein, die Mittellosigkeit als generelle Voraussetzung der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers für die verfahrensvorbereitenden Gespräche mit dem Wahlverteidiger zu fordern (OLG Frankfurt/M., StV 1991, 457; KG, NStZ 1990, 402 [404]).
Außerdem ist nach deutschem Recht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten abhängig (KG, NStZ 1990, 402 [404]).
Offen bleiben kann hier, ob und gegebenenfalls unter welchen weiteren Voraussetzungen auch in den Fällen nicht notwendiger Verteidigung die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers in Betracht kommen kann (vgl. dazu KG, NStZ 1990, 402 [404]).
- OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05
Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme …
Er hat als Möglichkeiten einer Beschränkung der Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so angewandt vom Kammergericht, NStZ 1990, 402, 404), aber auch des § 126 BRAGO (a. F.) hingewiesen. - OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95
Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 1 Ws 810/98 d) Das KG (NStZ 1990, 402 ff. m. Anm. Hilger) hat unter Aufgabe seiner früheren Meinung entschieden, die Beiordnung eines Dolmetschers für Gespräche des der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger sei in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK, 185 Abs. 1 Satz 1 GVG und §§ 140 ff. StPO zulässig und geboten.