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   OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90   

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OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,3631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.1990 - 2 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,3631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 1990 - 2 Ws 40/90 (https://dejure.org/1990,3631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 69 Abs. 2, § 70 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2010 (Ls.)
  • NStZ 1990, 408
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.03.1986 - 5 Ws 13/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.04.1990 - 2 Ws 40/90
    Denn der Antragsteller verbüßt dieselbe Strafe innerhalb desselben Landes unter Geltung derselben Gesetze, Anordnungen und Verwaltungsvorschriften, ohne daß die erteilte Erlaubnis auf eine bestimmte Vollzugsanstalt beschränkt gewesen wäre (OLG Celle Beschluß vom 12.01.1981 - 3 Ws 342/81 StrVollz - KG Beschluß vom 04.03.1986 - 5 Ws 13/86 Vollz -).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

    Nach der Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte verliert die einem Strafgefangenen von einer Justizvollzugsanstalt erteilte Erlaubnis zum Besitz eines Gegenstands (hier eines Fernsehers) durch die Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Strafvollzugsanstalt nicht ihre Wirksamkeit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1990, 408 ; OLG Celle StV 1993, 207 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 359 f. - Rn. 17 nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.7.2011 - 1 Ws 70/11, Rn. 43 nach juris).

    In einem solchen Fall verliert die Besitz- und Nutzungserlaubnis durch die Verlegung des Strafgegangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt nach zutreffender herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht ihre Wirksamkeit (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1990, 408 ; OLG Celle StV 1993, 207 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 359 f. - Rn. 17 nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, a. a. O., Rn. 43 f. nach juris; Boetticher, a. a. O., § 69 Rn. 32, § 70 Rn. 29, 33; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 11. Aufl., § 69 Rn. 3, § 70 Rn. 6; a. A.: Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 70 Rn. 7; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 102 - Rn. 6 ff. nach juris; differenzierend: Schwind, a. a. O., § 69 Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Eine generell erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines eigenen Fernsehgerätes verliert durch die Verlegung des Untergebrachten in eine andere Vollzugsanstalt desselben Bundeslandes nicht ihre Wirksamkeit (Senat, Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11 zur Verlegung eines Strafgefangenen; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2010).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Eine Erlaubnis zur Benutzung eines eigenen Fernsehgerätes verliert durch die Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt nicht ihre Wirksamkeit (Senat, Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2010).
  • OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06

    Widerruf der Genehmigung zum Betrieb eines Fernsehers

    Dies war erforderlich, denn die Erlaubnis zur Benutzung eines Fernsehgerätes mit Zubehör verliert durch die Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt ihre Wirksamkeit nicht (OLG Karlsruhe NJW 1990, 2010 ; vgl. auch grundsätzlich Kruis/Cassardt NStZ 1995, 521, 522).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Es kommt somit vorliegend - im Gegensatz zu anderen Gegenständen der Freizeitbeschäftigung (vgl. Senat, Beschluss vom 9.4.1990, 2 Ws 40/90, NStZ 1990, 408) - nicht darauf an, ob die Erlaubnis der Nutzung des Fernsehgeräts auf die Justizvollzugsanstalt U. beschränkt worden ist, was im Übrigen eindeutig und ausdrücklich zu geschehen hätte und sich nicht im Hinweis darauf beschränken darf, dass eine Genehmigung bei einer Verlegung erlöschen kann.
  • OLG Nürnberg, 14.01.1993 - Ws 1433/92
    Es ist allgemein anerkannt, daß - auch aufgrund der landesrechtlichen Kompetenzen für den Strafvollzug - Regelungen bzw. Entscheidungen in einem Bundesland für einen Gefangenen bei der Verlegung in die Anstalt eines anderen Bundeslandes keinen Vertrauenstatbestand bilden können (vgl. OLG Zweibrücken, ZfStrVo 1992, 262; OLG Nürnberg, ZfStrVo 1987, 379; auch OLG Karlsruhe, NStZ 1990, 408 ).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.1991 - 1 Vollz (Ws) 1/91
    Das mag bei Genehmigungen von Gegenständen für die Freizeitbeschäftigung nach § 70 StVollzG anders sein, weil für ihren Ausschluß generelle Regeln gelten, und bei Anstalten gleicher Sicherheitsstufe im selben Bundesland es in der Tat einer eingehenden Begründung bedarf, warum der genehmigte Gegenstand in der einen Anstalt ein Sicherheitsrisiko darstellt und in der anderen nicht (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1990, 376).
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   OLG Düsseldorf, 20.04.1990 - 1 Ws 340/90   

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OLG Düsseldorf, 20.04.1990 - 1 Ws 340/90 (https://dejure.org/1990,6431)
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  • NStZ 1990, 408
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