Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.05.1990

Rechtsprechung
   BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89   

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https://dejure.org/1990,3172
BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - 3 StR 59/89 (https://dejure.org/1990,3172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe - Freiheitsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 436
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen das auf die Ausübung als selbständig liquidierender oder liquidationsberechtigter Arzt beschränkte Berufsverbot (§ 70 Abs. 1 StGB) auf eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und der Taten gestützt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10; BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89) und ebenso ohne Rechtsfehler im Rahmen ihres Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07) die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejaht.
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    In Ansehung der persönlichen Verhältnisse des erwerbslosen Angeklagten kann eine Beschwer, etwa durch eine Vollstreckung der Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, StV 2023, 528) oder durch eine möglicherweise fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung, auch nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang

    Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu prüfen und zudem zu beachten haben, dass für durch Zahlung erledigte, ursprünglich gesamtstrafenfähige Geldstrafen kein Härteausgleich zu gewähren ist (vgl. BGH NStZ 1990, 436; Fischer aaO § 55 Rn. 21a).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1905
BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89 (https://dejure.org/1990,1905)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - 3 StR 163/89 (https://dejure.org/1990,1905)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 3 StR 163/89 (https://dejure.org/1990,1905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit durch Auswertung sämtlicher Buchführungsunterlagen - Anforderungen an eine wirksame Unterbrechung der Verjährung - Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 436
  • StV 1991, 414
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Sind mehrere selbständige Straftaten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, so erstreckt sich die verjährungsunterbrechende Handlung in aller Regel auf alle Taten, es sei denn, der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans ist erkennbar auf eine oder nur einen Teil der Taten beschränkt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 395 und MDR 1970, 897; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 78c Rdn. 8; Lackner, StGB, 18. Aufl., § 78c Anm. 6 b, bb).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89

    Selbstständige Bedeutung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mti der Folge

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Für die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens und dessen Gegenstand ist jedoch keine bestimmte Form und kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben; es genügt, wenn sie den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89; Jähnke, a.a.O., Rdn. 21; Dreher/Tröndle, 44. Aufl., § 78c Rdn. 13).
  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Untreue gemäß § 266 StGB in der Tatbestandsalternative des Treubruchs setzt ein fremdnütziges Schuldverhältnis voraus, bei dem die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen nicht nur beiläufige Pflicht ist, sondern eine Hauptpflicht darstellt (BGHSt 22, 190, 191; BGHR StGB § 266 I Mißbrauch 2 und Vermögensbetreuungspflicht 9).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Für die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens und dessen Gegenstand ist jedoch keine bestimmte Form und kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben; es genügt, wenn sie den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89; Jähnke, a.a.O., Rdn. 21; Dreher/Tröndle, 44. Aufl., § 78c Rdn. 13).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Untreue gemäß § 266 StGB in der Tatbestandsalternative des Treubruchs setzt ein fremdnütziges Schuldverhältnis voraus, bei dem die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen nicht nur beiläufige Pflicht ist, sondern eine Hauptpflicht darstellt (BGHSt 22, 190, 191; BGHR StGB § 266 I Mißbrauch 2 und Vermögensbetreuungspflicht 9).
  • BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82

    Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Sind mehrere selbständige Straftaten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, so erstreckt sich die verjährungsunterbrechende Handlung in aller Regel auf alle Taten, es sei denn, der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans ist erkennbar auf eine oder nur einen Teil der Taten beschränkt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 395 und MDR 1970, 897; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 78c Rdn. 8; Lackner, StGB, 18. Aufl., § 78c Anm. 6 b, bb).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
    Zwar kann auch ein Sicherungsübereignungsvertrag eine solche Pflicht begründen (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH MDR 1978, 625; BGH wistra 1984, 143; Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 50 f.).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    (1) Eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt regelmäßig ein Rechtsverhältnis voraus, das auf die Betreuung fremder Vermögensangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 461; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    a) Sind mehrere selbständige Straftaten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, so erstrecken sich verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen grundsätzlich auf alle diese Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere der Taten beschränkt ist (BGH NStZ 2001, 191; NStZ 1990, 436, 437; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 4; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; Schmid in LK 12. Aufl. § 78 c Rdn. 8).

    Zwar kann die Gewährung von Akteineinsicht grundsätzlich als verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB angesehen werden (BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH StraFo 2008, 155, 156 m. w. N.), ebenso die Mitteilung des Eingangs weiterer Anzeigen.

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).

    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3).
  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Insoweit gilt: Wird wegen mehrerer Taten ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung zwar grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 1 StR 491/95, BGHR StGB § 78c I Handlung 4; BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - 3 StR 163/89, § 78c I Nr. 1 Bekanntgabe 2).
  • BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07

    Berücksichtigung verjährter Untreuevorwürfe bei der Strafzumessung und Ausschluss

    Auch in der Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger des Angeklagten im Mai und im Oktober 2004 liegt keine wirksame Verjährungsunterbrechung hinsichtlich der vorgenannten drei Taten zum Nachteil des Geschädigten Heinrich E. Zwar kann in der Gewährung der Akteneinsicht zugleich die Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung im Sinne von § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 2000, 427; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 - Bekanntgabe 2).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann jedenfalls dann über einen für den Beschuldigten tätigen Rechtsanwalt bekanntgegeben werden, wenn aus den Umständen klar ersichtlich ist, daß die diesem gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Existenz, Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (BGH NStZ 1990, 436).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09

    Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital;

    Weiter war auch bei entsprechenden Feststellungen zur Sicherungstreuhand eine Untreue gegenüber der W bank zu prüfen (vgl. u. a. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 14 und 27).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96

    Verjährung bei Vergewaltigung

    Für die unter 1 abgeurteilte Tat findet sich mithin die erste Unterbrechungshandlung in der Aktenübersendungsverfügung an den Verteidiger vom 28. August 1995 (vgl. BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2), mithin nach Ablauf von zwanzig Jahren seit der Tat.
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

    Eine Ausnahme von dieser Regel greift ein, wenn sich der Verfolgungswille des zuständigen Organs erkennbar nur auf einzelne dieser Taten bezieht; dann tritt die Unterbrechung der Verjährung nicht für die übrigen Taten, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1956 - 5 StR 619/55 - bei Dallinger MDR 1956, 395 f. und vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - bei Dallinger MDR 1970, 897; BGH NStZ 1990, 436 f.; BGH, Urt. vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79; G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier, 1982 S. 541, 547 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 8).
  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 4 U 36/09

    Schadensersatz wegen Scheckbetrugs

  • BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94

    Unterbrechung der Verjährung einer Straftat

  • BGH, 02.12.1992 - 2 StR 327/92

    Anforderungen an das Vorliegen einer fortgesetzten Tat in Fällen der

  • BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/94
  • BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/92

    Nachholung rechtlichen Gehörs - Stellungnahme des Generalbundesanwalts - Revision

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