Rechtsprechung
BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe - Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- BGH, 25.04.1990 - 3 StR 59/89
- BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 436
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen das auf die Ausübung als selbständig liquidierender oder liquidationsberechtigter Arzt beschränkte Berufsverbot (§ 70 Abs. 1 StGB) auf eine Gesamtwürdigung des Angeklagten und der Taten gestützt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10; BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89) und ebenso ohne Rechtsfehler im Rahmen ihres Ermessens (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07) die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejaht. - BGH, 17.10.2023 - 6 StR 227/23
Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
In Ansehung der persönlichen Verhältnisse des erwerbslosen Angeklagten kann eine Beschwer, etwa durch eine Vollstreckung der Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, StV 2023, 528) oder durch eine möglicherweise fehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung, auch nicht ausgeschlossen werden. - BGH, 14.03.2012 - 2 StR 561/11
Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Tateinheit bei Delikten im Zusammenhang …
Der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter wird gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu prüfen und zudem zu beachten haben, dass für durch Zahlung erledigte, ursprünglich gesamtstrafenfähige Geldstrafen kein Härteausgleich zu gewähren ist (vgl. BGH NStZ 1990, 436;… Fischer aaO § 55 Rn. 21a).
- BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Härteausgleich (vgl. BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132) bei Zusammentreffen von Freiheits- und Geldstrafe zumindest dann in Betracht, wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden ist und daher bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht mehr einbezogen werden kann (BGH NStZ 1990, 436).Im Rahmen des Härteausgleichs kommt es nämlich allein auf die hier durch die vollständige Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe geprägte tatsächliche Situation für den neu entscheidenden Richter an (BGH NStZ 1990, 436).
- BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
a) Der Nachteil, der darin liegt, dass eine an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, weil die frühere Strafe bereits vollstreckt oder anderweitig erledigt ist, ist nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132;… vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1;… Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240). - OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 5 StS 2/19
Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Derya Ö. aus Bochum wegen …
Denn die Erledigung beruht auf Zahlung der Geldstrafe und nicht auf Vollstreckung durch Verbüßung als Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990, NStZ 1990, 436, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz 2 und Rn. 5). - OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19
Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat
Es ist nach der Lage des Falls nicht ersichtlich, dass der Angeklagte dadurch beschwert ist, dass die Freiheitsstrafe nicht gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1, § 54 Abs. 3 StGB erhöht worden ist, zumal die Freiheitsstrafe im Verhältnis zur Geldstrafe grundsätzlich als das schwerere Übel anzusehen ist (…vgl. BGH vom 20. Oktober 2009, 3 StR 386/09, juris Rn. 2 f.; ferner vom 2. Mai 1990, 3 StR 59/89, juris Rn. 4 f.). - BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18
Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung …
Ferner war - selbst für den Fall, dass die Verurteilungen durch das Amtsgericht Arnsberg vom 9. Oktober 2014 und 30. November 2015 untereinander gesamtstrafenfähig waren - kein Härteausgleich veranlasst, weil die Geldstrafe durch Zahlung erledigt worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, StraFo 2014, 30; vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436). - KG, 20.11.2000 - 1 Ss 337/00 Kann eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist grundsätzlich die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; BGH NStZ 1990, 436; 1998, 79; BGHSt 43, 79, 80;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., § 55 Rdn. 7a;… Rissing-van Saan in LK, StGB 11. Aufl., § 55 Rdn. 23 und 30).
Denn das Übel der auf diese Weise vollstreckten Geldstrafe steht der Verbüßung einer Freiheitsstrafe gleich (vgl. BGH NStZ 1990, 436).
Dem steht nicht entgegen, daß bei einer gemeinsamen Aburteilung möglicherweise neben der Freiheitsstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz StGB gesondert auf Geldstrafe hätte erkannt werden können, da es im Rahmen des Härteausgleichs auf die tatsächliche Situation für den neu entscheidenden Richter ankommt (vgl. BGH NStZ 1990, 436).
- BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13
Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen …
Es ist regelmäßig keine Härte, wenn deshalb, weil eine Geldstrafe bereits vollstreckt ist, eine Freiheitsstrafe nicht erhöht wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89). - BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22
Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung …
- OLG Karlsruhe, 27.12.2016 - 2 (10) Ss 656/16
Strafzumessung bei Trunkenheit im Verkehr: Versagung der Strafmilderung bei …
- BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
- LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 250/03
Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung)
- KG, 24.03.1999 - 1 Ss 72/99
- BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Mitteilung des Vollstreckungsstandes …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19
Verfahren gegen Sabri B. aus Köln wegen Unterstützung einer terroristischen …
- BGH, 30.01.2001 - 4 StR 587/00
Nachträgliche Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe; Härteausgleich bei Verbüßung der …
- BGH, 23.07.2020 - 3 StR 224/20
Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an die minderjährige …
- OLG Karlsruhe, 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Härteausgleich wegen …
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 76/04
Brandstiftung; Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld (Strafzumessung; …
- BGH, 01.12.2009 - 3 StR 478/09
Gesamtstrafenbildung; Härteausgleich
- LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20
Gefährliche Körperverletzung
- KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- LG Osnabrück, 30.06.2010 - 21 Ns 32/09
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigung des …
- KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18
Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer …
- OLG Celle, 23.02.2015 - 32 Ss 184/14
Fortbestand des Adhäsionsausspruchs trotz Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs …
- OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
Zulässigkeit des Absehens von nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen …
- KG, 23.05.2007 - 1 Ss 115/07
Anforderungen an die nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18
Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer …
Rechtsprechung
BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit durch Auswertung sämtlicher Buchführungsunterlagen - Anforderungen an eine wirksame Unterbrechung der Verjährung - Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 436
- StV 1991, 414
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81
Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Sind mehrere selbständige Straftaten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, so erstreckt sich die verjährungsunterbrechende Handlung in aller Regel auf alle Taten, es sei denn, der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans ist erkennbar auf eine oder nur einen Teil der Taten beschränkt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 395 und MDR 1970, 897; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82;… Jähnke in LK, 10. Aufl., § 78c Rdn. 8;… Lackner, StGB, 18. Aufl., § 78c Anm. 6 b, bb). - BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89
Selbstständige Bedeutung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mti der Folge …
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Für die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens und dessen Gegenstand ist jedoch keine bestimmte Form und kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben; es genügt, wenn sie den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89;… Jähnke, a.a.O., Rdn. 21;… Dreher/Tröndle, 44. Aufl., § 78c Rdn. 13). - BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68
Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Untreue gemäß § 266 StGB in der Tatbestandsalternative des Treubruchs setzt ein fremdnütziges Schuldverhältnis voraus, bei dem die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen nicht nur beiläufige Pflicht ist, sondern eine Hauptpflicht darstellt (BGHSt 22, 190, 191;… BGHR StGB § 266 I Mißbrauch 2 und Vermögensbetreuungspflicht 9).
- BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81
Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Für die Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens und dessen Gegenstand ist jedoch keine bestimmte Form und kein bestimmter Inhalt vorgeschrieben; es genügt, wenn sie den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89;… Jähnke, a.a.O., Rdn. 21;… Dreher/Tröndle, 44. Aufl., § 78c Rdn. 13). - BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Untreue gemäß § 266 StGB in der Tatbestandsalternative des Treubruchs setzt ein fremdnütziges Schuldverhältnis voraus, bei dem die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen nicht nur beiläufige Pflicht ist, sondern eine Hauptpflicht darstellt (BGHSt 22, 190, 191; BGHR StGB § 266 I Mißbrauch 2 und Vermögensbetreuungspflicht 9). - BGH, 10.09.1982 - 3 StR 280/82
Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung - Verjährung der Strafverfolgung - …
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Sind mehrere selbständige Straftaten Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, so erstreckt sich die verjährungsunterbrechende Handlung in aller Regel auf alle Taten, es sei denn, der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans ist erkennbar auf eine oder nur einen Teil der Taten beschränkt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 395 und MDR 1970, 897; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]; BGH, Beschluß vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82;… Jähnke in LK, 10. Aufl., § 78c Rdn. 8;… Lackner, StGB, 18. Aufl., § 78c Anm. 6 b, bb). - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89
Zwar kann auch ein Sicherungsübereignungsvertrag eine solche Pflicht begründen (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH MDR 1978, 625; BGH wistra 1984, 143;… Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 50 f.).
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
(1) Eine Treupflichtverletzung im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB setzt regelmäßig ein Rechtsverhältnis voraus, das auf die Betreuung fremder Vermögensangelegenheiten gerichtet ist (vgl. BGH NJW 1983, 461; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16). - BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer …
a) Sind mehrere selbständige Straftaten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, so erstrecken sich verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen grundsätzlich auf alle diese Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere der Taten beschränkt ist (BGH NStZ 2001, 191; NStZ 1990, 436, 437;… BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 4; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2;… Schmid in LK 12. Aufl. § 78 c Rdn. 8).Zwar kann die Gewährung von Akteineinsicht grundsätzlich als verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB angesehen werden (BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH StraFo 2008, 155, 156 m. w. N.), ebenso die Mitteilung des Eingangs weiterer Anzeigen.
- BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).
Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
c) Der Senat, dem nur die Ermittlungsakten ohne Fallakten und Beiakten vorgelegen haben, kann angesichts entsprechender konkreter Anhaltspunkte (vgl. EA Bd. I Bl. 3, 15, 20, 104; Bd. II Bl. 279) nicht ausschließen, daß bezüglich der von der Aufhebung betroffenen Fälle verjährungsunterbrechende Maßnahmen erfolgt sind, insbesondere eine mit Verfolgungswillen von den Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Angeklagten bewirkte Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB, die sich etwa aus anderen als den dem Senat vorliegenden Akten ergeben könnte (vgl. BGHSt 30, 215, 217, 219, BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1, 2, 3). - BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung …
Insoweit gilt: Wird wegen mehrerer Taten ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung zwar grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständlichen Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 1 StR 491/95, BGHR StGB § 78c I Handlung 4; BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - 3 StR 163/89, § 78c I Nr. 1 Bekanntgabe 2). - BGH, 11.12.2007 - 4 StR 279/07
Berücksichtigung verjährter Untreuevorwürfe bei der Strafzumessung und Ausschluss …
Auch in der Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger des Angeklagten im Mai und im Oktober 2004 liegt keine wirksame Verjährungsunterbrechung hinsichtlich der vorgenannten drei Taten zum Nachteil des Geschädigten Heinrich E. Zwar kann in der Gewährung der Akteneinsicht zugleich die Bekanntgabe einer Verfahrenseinleitung im Sinne von § 78 c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 2000, 427; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 - Bekanntgabe 2). - BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines …
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann jedenfalls dann über einen für den Beschuldigten tätigen Rechtsanwalt bekanntgegeben werden, wenn aus den Umständen klar ersichtlich ist, daß die diesem gewährte Akteneinsicht zur Information des Beschuldigten über Existenz, Inhalt und Umfang des Ermittlungsverfahrens dienen soll und auch tatsächlich gedient hat (BGH NStZ 1990, 436). - BGH, 30.09.2009 - 2 StR 300/09
Untreue (existenzgefährdender Eingriff: Angriff auf das Stammkapital; …
Weiter war auch bei entsprechenden Feststellungen zur Sicherungstreuhand eine Untreue gegenüber der W bank zu prüfen (vgl. u. a. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 14 und 27). - BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96
Verjährung bei Vergewaltigung
Für die unter 1 abgeurteilte Tat findet sich mithin die erste Unterbrechungshandlung in der Aktenübersendungsverfügung an den Verteidiger vom 28. August 1995 (vgl. BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2), mithin nach Ablauf von zwanzig Jahren seit der Tat. - BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95
Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen …
Eine Ausnahme von dieser Regel greift ein, wenn sich der Verfolgungswille des zuständigen Organs erkennbar nur auf einzelne dieser Taten bezieht; dann tritt die Unterbrechung der Verjährung nicht für die übrigen Taten, die Gegenstand des Verfahrens sind, ein (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 1956 - 5 StR 619/55 - bei Dallinger MDR 1956, 395 f. und vom 5. Mai 1970 - 4 StR 50/70 - bei Dallinger MDR 1970, 897; BGH NStZ 1990, 436 f.; BGH…, Urt. vom 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79;… G. Schäfer in Festschrift für Dünnebier, 1982 S. 541, 547 f.;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 c Rdn. 8). - OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 4 U 36/09
Schadensersatz wegen Scheckbetrugs
- BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
Unterbrechung der Verjährung einer Straftat
- BGH, 02.12.1992 - 2 StR 327/92
Anforderungen an das Vorliegen einer fortgesetzten Tat in Fällen der …
- BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/94
- BGH, 01.12.1994 - 4 StR 461/92
Nachholung rechtlichen Gehörs - Stellungnahme des Generalbundesanwalts - Revision