Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.08.1990

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2651
BayObLG, 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1990 - RReg. 1 St 228/89 (https://dejure.org/1990,2651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1493
  • MDR 1991, 273
  • NStZ 1991, 136 (Ls.)
  • NStZ 1991, 186
  • StV 1992, 165
  • afp 1991, 420
  • JR 1992, 72
  • JR 1992, 76
  • BayObLGSt 1990, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Der Sachverhalt sei demjenigen vergleichbar, der den Gegenstand des Urteils des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. November 1990 (NJW 1991, S. 1493) gebildet habe.

    Die Gerichte haben dies überwiegend unter Berufung auf die erwähnte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1991, S. 1493) angenommen, die eine ganz ähnliche Äußerung über Soldaten betraf.

  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    1 St 228/89">1 St 228/89 - (NZWehrr 1991, 39 = NJW 1991, 1493) dargelegt, daß der Satz "Soldaten sind potentielle Mörder" für Soldaten der Bundeswehr als schwerwiegende Ehrenkränkung und unzulässige Schmähkritik zu werten sei.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BayObLG vom 16.11.1990 (NJW 1991, 1493) sieht sich der Senat dazu nicht in der Lage, zumal das Urteil einen anderen Sachverhalt (Zeitungsinterview) betrifft.
  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
    Vielmehr müssen auch diese im Lichte der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLG NJW 1991, 1493 /1494 mit zahlreichen Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.1990 - 4 Ws 33/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7348
OLG Hamm, 17.08.1990 - 4 Ws 33/90 (https://dejure.org/1990,7348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.1990 - 4 Ws 33/90 (https://dejure.org/1990,7348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 1990 - 4 Ws 33/90 (https://dejure.org/1990,7348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 24.11.2016 - 1 Ws 163/16

    Verjährungsfrist, Verlängerung, Ermessenskriterien

    b) Die Entscheidung über die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 79b StGB setzt voraus, dass nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wird, ob ein fortdauerndes Bedürfnis nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe besteht (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.04.2002 - 1 Ws 63/02, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 17.08.1990 - 4 Ws 33/90, NStZ 1991, 186; entgegen den Bedenken bei LK-Schmid12, § 79b StGB Rn. 2 dürfte diese Zielsetzung auch mit einem im Übrigen verfahrensrechtlichen Verständnis der strafrechtlichen Verjährung - siehe BGH, Beschl. v. 07.06.2005 - 2 StR 122/05, juris Rn. 5 - vereinbar sein, da § 79b StGB gerade eine den sonstigen strafrechtlichen Verjährungsvorschriften der §§ 78 ff. StGB fremde Ermessensentscheidung des Gerichts zulässt).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 1 Ws 63/02

    Strafvollstreckung: Verlängerung der Frist für die Strafvollstreckungsverjährung

    Insoweit besteht noch viel mehr als in den Fällen abgelehnter oder aussichtsloser Auslieferungsersuchen (vgl. dazu OLG Hamm NStZ 1991, 186) ein Bedürfnis, die Vollstreckungsverjährungsfrist zu verlängern.

    Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage sind die Bedeutung der Tat, die Höhe der zu vollstreckenden Freiheitsstrafe und die seit Rechtskraft verstrichene Zeit, aber auch das Verhalten des Verurteilten nach der Tat und seine derzeitigen Lebensumstände (vgl. OLG Hamm, NStZ 1991, 186; Jähnke in LK, StGB, 11. Auflage, § 79 b Rdnr. 4).

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 560/16

    Verlängerung der Vollstreckungsverjährungsfrist: Hinderungsgrund von

    Diese Versäumnisse treten vorliegend - angesichts ihres Gewichts - nicht hinter dem gemäß § 79 b StGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfenden fortdauernden Bedürfnis nach Vollstreckung der Freiheitsstrafe (vgl. OLG Hamm, NStZ 1991, 186) zurück.
  • KG, 15.09.1999 - 4 Ws 141/99

    Frist für die sofortige Beschwerde in Kostenfestsetzungssachen - Billigkeit der

    Seine Tätigkeit ist in der Hauptverhandlung ferner dadurch erleichtert worden, daß bereits die Staatsanwaltschaft von sich aus Freispruch beantragte (vgl. Senat, Beschluß vom 19. Februar 1990 - 4 Ws 33/90 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht