Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.02.1991 | BGH, 13.02.1991

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,197
BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hafturlaub

§ 25 Abs. 2 StGB, konkludenter gemeinsamer Tatentschluß

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft - Mord in Mittäterschaft - Mitwirkung - Aufgabe der Mitwirkung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Mittäterschaft durch Mitvorbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mittäterschaft durch bloße Tatortanwesenheit?

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 289
  • NJW 1991, 1068
  • NJW 1991, 1692
  • MDR 1991, 456
  • NStZ 1991, 280
  • StV 1993, 410
  • JR 1991, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).

    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Nur dann wäre es geeignet gewesen, einen Einfluß auf das weitere Handeln des D. zu nehmen (vgl. BGHSt 28, 346,347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 1).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Voraussetzung für die Zurechnung fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun ist ein zumindest konkludentes Einvernehmen der Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 10, 40; NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,708
BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90 (https://dejure.org/1991,708)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1991 - 5 StR 523/90 (https://dejure.org/1991,708)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90 (https://dejure.org/1991,708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 2 Abs. 3, § 223 a
    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 320
  • NJW 1991, 1242
  • MDR 1991, 550
  • NStZ 1991, 280
  • NJ 1991, 274
  • JR 1991, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90
    Der Körperverletzungstatbestand es Rechts der ehemaligen DDR erfaßt auch Körperverletzungen mit einem gefährlichen Werkzeug, so daß auch die Kontinuität des Unrechtstyps zu bejahen ist (BGHSt 26, 167, 173).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90
    Die Rechtsprechung verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher geltenden und des derzeit geltenden Strafrechts (BGHSt 20, 22, 28, 30 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts; BGHSt 24, 94, 97).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90
    Die Rechtsprechung verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher geltenden und des derzeit geltenden Strafrechts (BGHSt 20, 22, 28, 30 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts; BGHSt 24, 94, 97).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 37, 320; 38, 1, 3; 38, 18; 38, 88; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 5).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Welches dieser Rechte bei der Beurteilung der Unterlassungstaten der Angeklagten als das mildere Recht (Art. 315 Abs. 1 EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages i.V. mit § 2 Abs. 3 StGB) anzuwenden ist, bestimmt sich - bei Anwendung des Grundsatzes strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322, 38, 18, 20, 41, 247, 277) - nach folgendem: Nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland wird sich eine Anwendung des Strafrahmens des § 213 StGB im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift aufdrängen (vgl. BGHSt 45, 270, 306), der gemäß § 49 Abs. 1 StGB jedenfalls gemäß § 13 Abs. 2 StGB nochmals zu mildern sein wird.
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Welches Gesetz das mildeste ist, beurteilt sich nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Fachgerichte unter Einbeziehung aller die Strafbarkeitsvoraussetzungen und die angedrohte Strafe beeinflussenden Faktoren, mithin nach dem gesamten sachlich-rechtlichen Rechtszustand (vgl. BGHSt 37, 320 ; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 -, Rn. 30; Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13 -, NStZ 2014, S. 586 ; Fischer, in: ders., StGB, 66. Aufl. 2019, § 2 Rn. 8; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 2 Rn. 4).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei anhand des konkreten Falls ein Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    Dabei ist der Grundsatz strikter Alternativität zu beachten: Es kann nur entweder die frühere oder die neue Gesetzesvorschrift in ihrer Gesamtheit angewendet werden; eine Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise nach der neuen Vorschrift ist nicht zulässig (BGH, Urteile vom 9. Juli 1965 - 3 StR 12/65, NJW 1965, 1723 f.; vom 10. Februar 1971 - 2 StR 527/70, BGHSt 24, 94, 97; vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90, BGHSt 37, 320, 322; vom 27. November 1996 - 3 StR 508/96, NJW 1997, 951; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, BGHR StGB § 2 Abs. 3 Mildere Strafe 3; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587; Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 460/99, NStZ 2000, 136; vom 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 Rn. 30).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Straftat zu Zeiten der

    Demgemäß hat bei der Prüfung der Frage nach dem milderen Strafrecht ein Gesamtvergleich zwischen dem Strafrecht der DDR und dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen; hingegen findet nicht etwa bei verschiedenen Schritten der Rechtsfindung jeweils die günstigste Regelung - mit der Folge der Möglichkeit einer Vermischung der Rechtssysteme - Anwendung (vgl. BGHSt 37, 320, 322).

    Die Rechtsprechung hat ohnehin bereits Ausnahmen von diesem von ihr entwickelten Grundsatz in Teilbereichen erwogen; dies kann insbesondere nach einem Systemwechsel im Falle einer nach dem anderen Rechtssystem ausgeschlossenen Sanktion in Betracht kommen (vgl. BGHSt 37, 320, 322; vgl. dazu auch Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 2 Rdn. 34).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 3 Ss 72/07

    sexueller Missbrauch; midner schwerer Fall; Gesetzesänderung; milderes Gesetz

    Das mildeste Gesetz ist dasjenige, das bei einem Gesamtvergleich im konkreten Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (BGHSt 20, 22 (29 f.); 37, 320 (322)).

    Das mildeste Gesetz ist dasjenige, das bei einem Gesamtvergleich im konkreten Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (BGHSt 20, 22 (29 f.); 37, 320 (322)).

    Das mildeste Gesetz ist dasjenige, das bei einem Gesamtvergleich im konkreten Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die dem Täter günstigste Beurteilung zulässt (BGHSt 20, 22 (29 f.); 37, 320 (322)).

  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Für diesen Sonderbereich ist im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG eine Ausnahme von dem Grundsatz strikter Alternativität bei dem Vergleich unterschiedlicher Normen zur Zeit der Tat in der DDR und der Aburteilung nach der Wiedervereinigung anzuerkennen (vgl. dazu BGHSt 37, 320, 322).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, dass auf die vom Angeklagten vor dem Beitritt der ehemaligen DDR im Beitrittsgebiet begangene Vergewaltigung gemäß Art. 315 Abs. 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB das Gesetz anzuwenden ist, das sich unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles als das mildeste Gesetz erweist (vgl. BGHSt 37, 320, 322; BGH NStZ-RR 2002, 201).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts (vgl. BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].

    Dabei hat der Tatrichter die Strafrahmen der unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles (vgl. BGHSt 20, 22, 25; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 2 Rdn. 10, 12 b m.w.N.) in Frage kommenden Strafvorschriften zu vergleichen und - jedenfalls für die hier vorliegenden Fälle von Körperverletzungen (vgl. BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90] - den Grundsatz der strikten Alternativität zu beachten.

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit

  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01

    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter,

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung -

  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01

    Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz

  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 287/03

    Verminderte Schuldfähigkeit; vertypter Milderungsgrund; sexuelle Nötigung;

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 290/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Verhandlung

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 460/99

    Verfahrenseinstellung; Anstiftung zum Versicherungsmißbrauch; Grundsatz der

  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00

    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo;

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 357/00

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Doppelverwertungsverbot (Eigennützigkeit als

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91

    Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 252/94

    Auswirkungen eines gleichzeitigen Anwendens von neuem Recht und altem DDR-Recht

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 36/92

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BGH, 25.06.1991 - 1 StR 262/91

    Milderes Gesetz im Vergleich von § 112 Abs. 1 (Strafgesetzbuch der DDR) StGB-DDR

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2682
BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90 (https://dejure.org/1991,2682)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1991 - 3 StR 342/90 (https://dejure.org/1991,2682)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 3 StR 342/90 (https://dejure.org/1991,2682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der Berufungshauptverhandlung - Zeitliche Fixierung der "Selbstbegünstigungstendenz"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Insbesondere schließt die im konkreten Fall aus § 60 Nr. 2 StPO folgende Unzulässigkeit der Vereidigung die Strafbarkeit nach § 154 StGB weder aus sachlichrechtlichen noch, wie mit der Revision des Angeklagten Z. geltend gemacht wird, verfahrensrechtlichen Gründen aus (vgl. BGHSt 8, 186; 17, 128; 19, 113; 23, 30; Willms in LK StGB 10. Aufl. vor § 153 Rdn. 29; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 154 Rdn. 8, 9; a.A. Rudolphi GA 1969, 129 ff. und in SK StGB vor § 153 Rdn. 33 bis 35 m.w. Nachw. zu dem von der herrschenden Meinung abweichenden Standpunkt).

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Insbesondere schließt die im konkreten Fall aus § 60 Nr. 2 StPO folgende Unzulässigkeit der Vereidigung die Strafbarkeit nach § 154 StGB weder aus sachlichrechtlichen noch, wie mit der Revision des Angeklagten Z. geltend gemacht wird, verfahrensrechtlichen Gründen aus (vgl. BGHSt 8, 186; 17, 128; 19, 113; 23, 30; Willms in LK StGB 10. Aufl. vor § 153 Rdn. 29; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 154 Rdn. 8, 9; a.A. Rudolphi GA 1969, 129 ff. und in SK StGB vor § 153 Rdn. 33 bis 35 m.w. Nachw. zu dem von der herrschenden Meinung abweichenden Standpunkt).

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).

  • BGH, 01.07.1980 - 1 StR 250/80

    Anwendungsvoraussetzungen des § 157 Abs. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).

    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).

  • BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Es wäre daher rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht in seiner Entscheidung (UA S. 52) hätte zum Ausdruck bringen wollen, daß bei Vorliegen des einen Milderungsgrundes der andere nicht mehr berücksichtigt werden dürfe (vgl. für den sachlich ähnlich gelagerten Fall der fehlenden Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO: BGH NStZ 1984, 134).

    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 256/86

    Begünstigung durch mehrfache Einzahlung und Umbuchung eines durch den

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Eine strafmildernde Berücksichtigung des Fehlens der Belehrung (vgl. BGHR StGB § 157 I Falschaussage, uneidliche 1; BGH NStZ 1984, 134; BGH StV 1988, 427) kommt allerdings dann nicht in Betracht, wenn die Angeklagten auf alle Fälle zur Aussage entschlossen waren und nach Überzeugung des Gerichts auch durch den Hinweis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nicht von den Falschaussagen abgehalten worden wären (vgl. BGH Urteile vom 9. September 1959 - 1 StR 347/59 -, vom 26. September 1961 - 1 StR 363/61 - und vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88

    Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Diese Festlegung entbehrt einer ausreichenden Grundlage und stellt sich im Ergebnis als bloße, die Grenzen tatrichterlicher Beweiswürdigung überschreitende Vermutung dar, auf die eine rechtliche Wertung zu Lasten der Angeklagten nicht gestützt werden darf (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1 und 4, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Diese Festlegung entbehrt einer ausreichenden Grundlage und stellt sich im Ergebnis als bloße, die Grenzen tatrichterlicher Beweiswürdigung überschreitende Vermutung dar, auf die eine rechtliche Wertung zu Lasten der Angeklagten nicht gestützt werden darf (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1 und 4, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 583/85

    Falschaussage, um die Gefahr einer Bestrafung wegen Begünstigung von sich

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).
  • BGH, 17.05.1960 - 1 StR 96/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht zu beachten haben, daß die Milderungsgründe des (objektiven) Verfahrensverstoßes gegen § 60 Nr. 2 StPO (vgl. dazu BGHSt 8, 186, 189 ff.; 23, 30, 31; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268; BGH StV 1982, 521; 1986, 341) und des sogenannten Aussagenotstandes nach § 157 Abs. 1 StGB nicht gleichzusetzen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 1960 - 1 StR 96/60; davon geht der Bundesgerichtshof ersichtlich auch im Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80 - und im Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 583/85 - aus; vgl. ferner BGH StV 1987, 195, 196).
  • BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63

    Übersehen der Möglichkeit zur Strafmilderung - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
    Insbesondere schließt die im konkreten Fall aus § 60 Nr. 2 StPO folgende Unzulässigkeit der Vereidigung die Strafbarkeit nach § 154 StGB weder aus sachlichrechtlichen noch, wie mit der Revision des Angeklagten Z. geltend gemacht wird, verfahrensrechtlichen Gründen aus (vgl. BGHSt 8, 186; 17, 128; 19, 113; 23, 30; Willms in LK StGB 10. Aufl. vor § 153 Rdn. 29; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 154 Rdn. 8, 9; a.A. Rudolphi GA 1969, 129 ff. und in SK StGB vor § 153 Rdn. 33 bis 35 m.w. Nachw. zu dem von der herrschenden Meinung abweichenden Standpunkt).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit

  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 363/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

  • BGH, 09.09.1959 - 1 StR 347/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1986 - 4 StR 685/85

    Fälschliche Vereidigung eines der Tat Verdächtigen

  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 76/81

    Vorliegen eines Vereidigungsverbotes im Falle des Bestehens einer begünstigenden

  • BGH, 13.05.1988 - 2 StR 167/88

    Objektiver Verstoß gegen das Vereidigungsverbot als Strafmilderungsgrund

  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

  • BGH, 10.08.1982 - 5 StR 233/82

    Vergehen gegen das Waffengesetz - Revision aufgrund unrichtiger Behauptung des

  • BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12

    Meineid (rechtsfehlerhaft festgesetztes Strafmaß; minder schwerer Fall; objektiv

    Zwar hat es bei der Strafrahmenwahl zutreffend eine Strafmilderung wegen der unterbliebenen - jedoch objektiv gebotenen - Belehrung gemäß § 55 StPO verneint, weil der zur Aussage entschlossene Angeklagte sich auch durch den Hinweis auf sein Aussageverweigerungsrecht nicht von der Falschaussage hätte abhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1991 - 3 StR 342/90, BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4).
  • BGH, 13.02.2004 - 2 StR 408/03

    Strafmilderung beim Meineid (fehlende Belehrung über

    Sowohl die fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 384 ZPO) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 Abs. 2 StPO) als auch der Verstoß gegen ein Vereidigungsverbot (§ 60 Nr. 2 StPO) sind jeweils selbständige Strafmilderungsgründe, die kumulativ zugunsten eines Angeklagten zu werten sind (vgl. hierzu u.a. BGH StV 1986, 341; 1995, 249 = wistra 1993, 258; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4; BGHR StGB § 154 Abs. 2 Milderungsgründe 1).
  • BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97

    Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrund bei der Strafvereitelung

    Auch das Urteil des 3. Strafsenats vom 13. Februar 1991 (BGHR StGB § 258 Abs. 5, Vorsatz 1) steht nicht entgegen, weil in jenem Fall die falsche uneidliche Aussage und der Meineid nicht von vornherein zugesagt worden waren.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

    Dies gilt uneingeschränkt auch für den Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 55 Abs. 2 StPO (vgl. nur BGH StV 1995, 249; BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4).
  • OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10

    Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass eine Missachtung der Beleh­rungs­pflicht nach § 55 Abs. 2 StPO in einem nachfolgenden Ver­fah­ren gegen einen vormaligen Zeugen wegen Falsch­aussage dort nicht grund­sätz­lich zu einem Verwertungsverbot seiner Aussage führt (so aber OLG Celle, Be­schluss vom 07.02.2001, 32 Ss 101/01; BayObLG, Beschluss vom 16.05.2001, 1St RR 48/01, bei juris), sondern ihr lediglich schuldmindernde Be­deu­tung zukommt, weshalb sie bei der Ahndung dieser Tat als Strafmil­de­rungsgrund zu berück­sichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2004, 2 StR 408/03; Urteil vom 13.02.1991, 3 StR 342/90; Beschluss vom 04.02.1986, 4 StR 685/85; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2002, 3 Ss 120/01, bei juris).
  • BGH, 15.12.1993 - 4 StR 702/93

    Meineid: minder schwerer Fall bei Vorliegen eines Vereidigungsverbots -

    § 157 Abs. 1 StGB nimmt - unabhängig von der objektiven Möglichkeit, die beschworene Falschaussage zu vermeiden - allein auf ein bestimmtes Handlungsmotiv Rücksicht (vgl. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4).
  • BGH, 24.09.1996 - 4 StR 441/96

    Selbstbegünstigung eines Zeugen bei Wiederholung einer früheren gerichtlichen

    Zu Recht hat das Landgericht deshalb nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte "bei seiner Falschaussage vor dem Amtsgericht am 23. November 1993 auch das Ziel der Selbstbegünstigung verfolgte" (UA 11; vgl. BGHR StGB § 258 Abs. 5 Vorsatz 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht