Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.1990

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2838
BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,2838)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1990 - 4 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,2838)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1990 - 4 StR 384/90 (https://dejure.org/1990,2838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl - "Hilfsbeweisantrag" auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens - Bitte um Antragsbescheidung vor Urteilsverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 348 (Ls.)
  • NStZ 1991, 47
  • StV 1991, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    Das unter II 2 der Urteilsgründe festgestellte Verhalten des Angeklagten ist entgegen der Meinung des Landgerichts rechtlich nicht als schwere räuberische Erpressung (§§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 2, 253 StGB), sondern als Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl (§§ 252, 250 Abs. 1 Nr. 2, 27 StGB) zu beurteilen (vgl. BGHSt 6, 248, 251 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; Herdegen in LK StGB 10. Aufl. § 252 Rdn. 18 a.E.; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 252 Rdn. 11).

    Mittäterschaft scheidet aus, weil der Angeklagte, wie sich den Urteilsgründen entnehmen läßt (UA 63), nicht mit Zueignungsabsicht und nicht mit dem Willen handelte, sich den Besitz der entwendeten Geldtasche zu erhalten (vgl. BGHSt 6, 248, 250 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]/251).

  • BGH, 30.01.1951 - 1 StR 28/50

    Beweisaufnahme - Antrag auf Freisprechung - Beweisanträge

    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    Jedenfalls ist die von Dallinger in MDR 1951, 275 mitgeteilte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Januar 1951 - 1 StR 28/50), die in diesem Zusammenhang häufig zitiert wird, jedoch einen anderen Fall betrifft, nicht geeignet, die herrschende Meinung zu stützen.
  • KG, 03.12.1987 - 1 Ss 162/87
    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird zwar allgemein für zulässig gehalten, daß einem "Hilfsbeweisantrag" - mit der Folge einer entsprechenden Verpflichtung für das erkennende Gericht - der Zusatz beigefügt wird, die Ablehnung des hilfsweise angebrachten Beweisersuchens solle vor Urteilsverkündung durch entsprechenden Beschluß bekanntgegeben werden (vgl. KG StV 1988, 518; OLG Celle MDR 1966, 605; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 170; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 44; Aisberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 769; Scheffler NStZ 1989, 158, 159; Schlothauer StV 1988, 542, 547, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    Der von Eser (aaO) erwogenen Anwendung des Tatbestandes der räuberischen Erpressung auf solche Fallgestaltungen folgt der Senat nicht; sie würde letztlich dazu führen, daß die tatbestandlichen Begrenzungen des § 252 StGB mit seiner egoistisch eingeschränkten Innentendenz sowie die entsprechenden Teilnahmeregelungen unterlaufen werden (vgl. Seier NJW 1981, 2152, 2155) [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 81/77].
  • BGH, 02.12.1988 - 2 StR 599/88

    Entscheidung über einen Hilfsbeweisantrag in den Urteilsgründen - Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    Die Entscheidung BGH NStZ 1989, 191 hat einen Fall zum Gegenstand, in dem der "Hilfsbeweisantrag" nicht im Schlußvortrag, sondern im Laufe der Beweisaufnahme gestellt worden ist.
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90
    Diese Fragen bedürfen hier indes keiner Entscheidung, weil das Urteil auf einem möglichen Verstoß gegen § 244 Abs. 6 StPO nicht beruht und deswegen zugleich auch die mit der Revision behauptete unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt im Sinne von § 338 Nr. 8 StPO nicht vorliegt (vgl. BGHSt 30, 130, 135 [richtig: BGHSt 30, 131, 135 - d. Red.] ).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes; Kompensation einer während des

    Mit der Zurechnung der Gewaltausübung des Zeugen C.       und der eigenhändigen Wegnahme des Bargeldes in Zueignungsabsicht erfüllte der Angeklagte damit - tateinheitlich neben dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) - im Ergebnis auch den Tatbestand des Raubes (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 384/90, StV 1991, 349 [zu einem Fall des § 252 StGB]).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 342/19

    Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken

    Da der Zeitpunkt, wann dies erfolgte, unklar bleibt, ist nicht ausgeschlossen, dass die Wegnahme zum Zeitpunkt der Gewalthandlungen gegen die Geschädigten bereits vollendet, wenn auch nicht beendet war und auf Grund der eingetretenen Vollendung des Diebstahls ein Raub der Musikbox (§ 249 Abs. 1 StGB) durch die anschließende Gewaltanwendung gegen den Geschädigten nicht mehr in Betracht kam (vgl. Senat, NStZ 2015, 276; BGH, Beschl. v. 24. September 1990 - 4 StR 384/90, Rn. 2, juris).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 307/19

    Vollendung der Wegnahme beim Raub (Gewahrsam; Sachherrschaft; Verkehrsauffassung;

    Auf Grund der eingetretenen Vollendung des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls kam ein Raub (§ 249 Abs. 1 StGB) durch die anschließende Gewaltanwendung gegen den Geschädigten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, NStZ 2015, 276; BGH, Beschluss vom 24. September 1990, 4 StR 384/90, Rn. 2, juris).
  • KG, 11.09.2012 - 161 Ss 89/12

    Unzulässigkeit eines auf die Bewertung der Steuerungsfähigkeit gerichteten

    Der Senat schließt - unter Berücksichtigung des Revisionsvorbringens (vgl. BGH NStZ 1991, 47 [48]) - aus, dass der Antragsteller einen Beweisantrag gestellt hätte, wenn ihm die zutreffende rechtliche Einordnung seines Beweisbegehrens bekannt geworden wäre.
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    a) Zur Begründung ihrer Auffassung, der Hilfsbeweisantrag hätte nicht erst in den Urteilsgründen beschieden werden dürfen, kann sich die Revision allerdings auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (NStZ 1989, 191), der andere Senate des Bundesgerichtshofs mit freilich nicht tragenden Erwägungen nicht gefolgt sind (NStZ 1991, 47, 48 - 4. Strafsenat - NStZ 1995, 98 - 1. Strafsenat - vgl. auch Widmaier, Festschrift für Salger 1995 S. 431).
  • BGH, 04.10.1994 - 1 StR 374/94

    Verwerfung eines Antrags über Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens -

    handelte es sich notwendigerweise um einen mit dem Urteil zu bescheidenden Hilfsbeweisantrag; denn über diese Bedingung konnte und durfte das Gericht erst im Rahmen der Urteilsberatung befinden (vgl. BGH NStZ 1991, 47).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2111
BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90 (https://dejure.org/1990,2111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Zeugen - Pflicht zur Einholung eines psychologischen Gutachtens über die Persönlichkeitsstruktur eines Zeugen - Zulässigkeit der Vernehmung eines Psychologen bei Weigerung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 47
  • StV 1991, 405
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83

    Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Ein Fall, wie ihn der Senat mit Urteil vom 18. September 1990 entschieden hat (5 StR 184/90), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81

    Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Diese Begründung war schon deswegen fehlerhaft, weil bei angenommener tatsächlicher Bedeutungslosigkeit regelmäßig die Umstände anzugeben sind, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit folgert (BGH NStZ 1981, 309).
  • BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82

    Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90
    Die Begründung hätte hier ergeben müssen, weshalb der Tatrichter unter den gegebenen Umständen - etwa wegen des Zeitablaufes seit dem unter Beweis gestellten Vorgang - den Beweistatsachen jegliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Zeugin abgesprochen hat (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; BGH NStZ 1983, 277; 1984, 43, 44).
  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    a) Zwar ist auch dann, wenn - wie hier - besondere Umstände ein Glaubwürdigkeitsgutachten erfordern (dazu BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 699, 700 m.w.Nachw.; BGH StV 1981, 113; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3), es grundsätzlich dem Tatrichter überlassen, ob er einen Psychologen oder einen Psychiater zu Rate zieht (BGH NJW 1959, 2315 - für die Beurteilung nicht krankhafter Zustände - BGHSt 23, 8, 12 f.).

    Jedenfalls hätte das Landgericht mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen der Frage nachgehen müssen, ob bei der Zeugin durch den früheren Alkohol- und Tablettenmißbrauch - allein oder im Zusammenwirken mit anderen Schädigungen - eine organisch bedingte Änderung oder Bewußtseinsstörung eingetreten ist (vgl. zu den Folgen langjährigen Alkohol- und Drogenmißbrauchs BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Liegt ein solcher besonderer Fall nicht vor, versteht sich die Sachkunde des Richters grundsätzlich von selbst und bedarf keiner besonderen Begründung (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 364/08

    Aufklärungspflicht; fehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene

    Unter diesen Umständen versteht sich die Sachkunde der Strafkammer nicht von selbst; sie hätte vielmehr in dem Zurückweisungsbeschluss oder den Urteilsgründen näher dargelegt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1991, 47; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 198 m. zahlr.
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (s. beispielsweise etwa BGH, Urteil vom 3. Juni 1982 - 1 StR 184/82, NStZ 1982, 432; Beschlüsse vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6; vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Ebensowenig genügt hierfür der Hinweis, ein widersprüchliches Aussageverhalten von Manuela R., das ursächlich für den Freispruch gewesen sei, schließe nicht aus, daß die von ihr behauptete Tat im Wohnheim gleichwohl stattgefunden habe (vgl. BGH StV 1991, 405, 406).
  • BGH, 06.06.2000 - 5 StR 199/00

    Eigene Sachkunde des Gerichts bei der Beurteilung der Aussagetüchtigkeit einer

    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung dieser Fragen unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 - Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

    Im Fehlen von Ausführungen dazu liegt grundsätzlich ein Rechtsfehler (ständige Rechtsprechung: vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11; BGH, Beschluß vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90 -), auf den es allerdings dann nicht ankommt, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 5, 12 m.N.).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/92

    Untersuchungsverweigerungsrecht - Kind - Staatsanwaltschaft -

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

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