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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2344
BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91 (https://dejure.org/1991,2344)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1991 - 5 StR 268/91 (https://dejure.org/1991,2344)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 5 StR 268/91 (https://dejure.org/1991,2344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung einer HIV-Infektion in der Strafzumessung - Bedeutung der besonderen Strafempfindlichkeit für die Wahl des Strafrahmens sowie die Strafzumessung - Auswirkungen einer HIV-Infektion für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
  • StV 1991, 513
  • StV 1991, 514
  • StV 1991, 52
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
    Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13; BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20).
  • BGH, 16.03.1988 - 3 StR 62/88

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einer ausgebrochenen

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
    Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13; BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20).
  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 457/90

    Strafzumessung - HIV-Infizierung - Aids

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 5 StR 268/91
    Bei derart erhöhter Strafempfindlichkeit kann ein Ausgleich der Schuld durch eine geringere als die sonst schuldangemessene Strafe erreicht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 7, 13; BGH Urteil vom 13. November 1990 - 5 StR 457/90 - vgl. auch BGHR a.a.O. 3, 19, 20).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Das Landgericht hat alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände gesehen und in dem Sinne, dass die Strafen gerechter Schuldausgleich sein müssen (vgl. BGHSt 24, 132, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 25, 27, 29), rechtsfehlerfrei gewichtet.
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 192/98

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei Bemessung des Strafmaßes als erhöhte

    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Schwangerschaft der Angeklagten mit irgendwelchen Komplikationen verbunden ist, die zu besonders erhöhter Strafempfindlichkeit führen können, wie es die Rechtsprechung z.B. für schwere Erkrankungen oder hohes Alter anerkannt hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25, 31 ).
  • BGH, 06.10.2004 - 5 StR 345/04

    Strafzumessung (unzureichende Berücksichtigung der erhöhten Strafempfindlichkeit

    Derartigen außergewöhnlichen Belastungen ist regelmäßig durch eine Milderung der an sich verwirkten Strafe Rechnung zu tragen (vgl. BGHR StGB § 46 Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 25).
  • BGH, 28.10.1994 - 3 StR 467/94

    Strafzumessung - Strafmilderung - Krankheit des Angeklagten -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als wesentlicher Umstand im Hinblick auf die Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen, daß eine Freiheitsstrafe in Fällen schwerer Erkrankung den Verurteilten besonders hart trifft und ein Ausgleich der Schuld möglicherweise auch noch durch eine geringere Strafe erreicht werden kann (BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 3, 7, 13, 19, 20, 25).
  • BGH, 23.02.1995 - 4 StR 767/94

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung -

    Der nunmehr entscheidende Tatrichter wird die beim Angeklagten festgestellte Aids-Erkrankung mit dem ihr zukommenden strafmildernden Gewicht und dabei auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte mit dem Widerruf von Bewährungsstrafen rechnen muß (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 3, 7, 13, 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2358
BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 3 StR 69/91 (https://dejure.org/1991,2358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Rechtsmittel hat im Umfang der Anfechtung (vgl. dazu BGHSt 5, 267; BGH NStZ 1989, 84; BGH, Beschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91) Erfolg.

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß nach Aufhebung des Maßregelausspruchs trotz des bestehenbleibenden Freispruchs neue Feststellungen auch zum Tatgeschehen zu treffen sind (vgl. BGH NStZ 1989, 84 (85)).

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91).

  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91).

  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 13/85

    Unterbringung - Alkoholgenuß - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkoholsucht -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.

    Die darauf bezogenen Ausführungen des Landgerichts begegnen insofern Bedenken, als die Besonderheiten, welche die Tat für den Angeklagten nach den bisherigen Feststellungen als bloße Gelegenheitstat erscheinen lassen und Zweifel an dem in § 63 StGB vorausgesetzten symptomatischen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Tatbegehung begründen können (vgl. BGH NStZ 1985, 309 (310); StV 1984, 508), keine erkennbare Berücksichtigung gefunden haben.

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346); BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71); Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Nach den Grundsätzen mittäterschaftlicher Begehung, die auch in Fällen der (zunächst verborgen gebliebenen) Schuldunfähigkeit eines der gemeinsam Handelnden Anwendung finden können, muß sich der Angeklagte die fortdauernde, von ihm bewußt ausgenutzte Wirkung der Gewaltanwendung durch den Mitangeklagten Sch. zurechnen lassen (vgl. dazu BGHSt 2, 344 (346); BGH GA 1966, 210; JZ 1981, 596; NStZ 1985, 70 (71); Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. ? 177 Rdn. 17).
  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Rechtsmittel hat im Umfang der Anfechtung (vgl. dazu BGHSt 5, 267; BGH NStZ 1989, 84; BGH, Beschluß vom 3. April 1991 - 3 StR 64/91) Erfolg.
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85

    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GA 1977, 144 betrifft ebenso wie die in NJW 1986, 77 einen anderen Fall.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
    Das Landgericht hat jedoch nicht eindeutig festgestellt, daß die rechtswidrige Tat auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen ist und, wie durch § 63 StGB vorausgesetzt (vgl. BGHSt 34, 22 (27); 27, 246 (249); BGH NStZ 1985, 309 (310); BGH, Beschlüsse vom 23. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91), für diesen die Tatbegehung überdauernden Zustand symptomatisch ist.
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung

  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

  • BGH, 21.10.1976 - 4 StR 435/76

    Anforderungen an Feststellungen zur Verurteilung wegen Vergewaltigung - Folgen

  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Zur Einordnung der zeitstabilen Defekte (hebephrene Schizophrenie, anankastische und schizotype Persönlichkeitsstörung) unter ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 278/10, Rn. 5 (hebephrene Schizophrenie als krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB)), zu deren Auswirkung auf die Schuldfähigkeit unabhängig von der akuten Alkoholisierung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528; Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 352), zu eventuellen Interdependenzen und zu einer möglichen Alkoholsucht des Angeklagten verhalten sich die Urteilsgründe nicht.
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es ist daher stets im Einzelnen darzulegen, wie sich die Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf sie zurückzuführen sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91, NStZ 1991, 527, 528).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Es wird zwar geltend gemacht, daß ein "Gesamtvorsatz" Beleg für besondere Schuldschwere sein könne (vgl. Jähnke GA 1989, 376, 391); andererseits wird aber bei Annahme von Tatmehrheit auf die wiederholte Tatbegehung als möglichen Strafschärfungsgrund abgestellt (vgl. BGH NStZ 1991, 527 [BGH 03.07.1991 - 3 StR 69/91] m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

    Auch wenn der Sachverständige, wie im vorliegenden Fall, in seiner Diagnose vom Vollbild der Schizophrenie ausgeht, ist dies nicht zwangsläufig mit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit im konkreten Fall verbunden (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 3 StR 69/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3481
BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 (https://dejure.org/1991,3481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und gleichwertiger Taten - Möglichkeit des Ausschlagens der inneren Verbindung mehrerer Taten zu Gunsten des Täters - Voraussetzung des Vorliegens eines "Ausnahmecharakters" der zu Gunsten des Angeklagten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Im Übrigen kann sich das Vorliegen einer Vielzahl gleichartiger Taten je nach den Umständen des Falles auf die Strafzumessung unterschiedlich auswirken (BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91 mwN).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11

    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; MünchKommStGB/Franke § 46 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.07.1998 - 4St RR 100/98

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Zwar kommt einerseits eine strafmildernde Berücksichtigung der inneren Verbindung der einzelnen Taten in Betracht (vgl. z.B. BGB NStZ 1991, 527 ; vgl. auch BGH NStZ 1988, 126 zur Bildung der Gesamtstrafe).

    Dies gilt vor allem für die Frage, ob die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen unerläßlich im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB ist (vgl. z.B. BGH NStZ 1991, 527 ; BGHSt 24, 268/271).

  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Sie läßt insbesondere ebensowenig wie die Strafzumessung für die vergleichsweise hohen Einzelstrafen in den Fällen II 1, 3 und 4 der Urteilsgründe erkennen, daß die Strafkammer bedacht hat, daß bei der Bildung der Gesamtstrafe die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat und es sich bei den Einzelstrafen strafmildernd auswirken kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8), wenn - wie hier - zwischen den gegen dasselbe Opfer gerichteten einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2; BGH NStZ 1986, 158; StV 1988, 103; Dreher/Tröndle a.a.O. § 54 Rdn. 2).
  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95

    Strafzumessung - Strafmilderung - Strafänderung - Wiederholungstat -

    Diese Erwägung läßt außer acht, daß sich zwar bei der Begehung mehrerer gleichartiger Taten die Einzeltatschuld dadurch erhöhen kann, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270, 271), [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]andererseits aber die innere Verbindung mehrerer gegen dasselbe Opfer gerichteter gleichartiger Taten auch zugunsten des Täters ausschlagen kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8, § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
    Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1991 - StR 268/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6637
BGH, 23.07.1991 - StR 268/91 (https://dejure.org/1991,6637)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1991 - StR 268/91 (https://dejure.org/1991,6637)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - StR 268/91 (https://dejure.org/1991,6637)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AIDS - HIV-Infektion - Strafmilderungsgrund - Schuldangemessenheit der Strafe - Strafempfindlichkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 46
    Strafempfindlichkeit (HIV-Infektion des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 527
  • StV 1991, 513
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