Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.12.1991

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   BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91   

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BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,941)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,941)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 (https://dejure.org/1991,941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Herbeiführung eines Auffahrunfall, um unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung eines anderen Fahrzeughalters geltend machen zu können - Provozierung eines Auffahrunfalles ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 182
  • NZV 1992, 157
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Der Senat hat allerdings im Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - (VRS 53, 355) ausgesprochen, daß derjenige sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, der scharf bremst, um einen Auffahrunfall zu verursachen.

    Entscheidend ist dabei nicht, ob sich der Täter im Hinblick auf seine Anhaltepflicht gerade noch verkehrsmäßig oder schon verkehrswidrig verhält, sondern daß er sein Fahrzeug unter dem Schein Verkehrs gerechten Verhaltens absichtlich als Mittel zur Unfallverursachung - und damit bewußt zweckentfremdet - Verkehrs feindlich einsetzt (BGHSt 23, 4, 7; BGH VRS 53, 355).

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Damit benutzt er sein Fahrzeug in Verkehrs feindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig; gerade ein solches Verhalten will § 315 b StGB aber (auch) erfassen (ständ. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 26, 176, 177 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/178; 28, 87, 88; BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Entscheidend ist dabei nicht, ob sich der Täter im Hinblick auf seine Anhaltepflicht gerade noch verkehrsmäßig oder schon verkehrswidrig verhält, sondern daß er sein Fahrzeug unter dem Schein Verkehrs gerechten Verhaltens absichtlich als Mittel zur Unfallverursachung - und damit bewußt zweckentfremdet - Verkehrs feindlich einsetzt (BGHSt 23, 4, 7; BGH VRS 53, 355).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Damit benutzt er sein Fahrzeug in Verkehrs feindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig; gerade ein solches Verhalten will § 315 b StGB aber (auch) erfassen (ständ. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 26, 176, 177 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/178; 28, 87, 88; BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Damit benutzt er sein Fahrzeug in Verkehrs feindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig; gerade ein solches Verhalten will § 315 b StGB aber (auch) erfassen (ständ. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 26, 176, 177 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/178; 28, 87, 88; BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Damit handelte er aber genauso rechtswidrig wie derjenige, der ein Notwehrrecht für sich in Anspruch nimmt, obwohl er den Angriff zielstrebig provoziert hat, um unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage den Angreifer zu verletzen (BGH NJW 1983, 2267 [BGH 07.06.1983 - 4 StR 703/82]; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 32 Rdn. 23 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91
    Damit benutzt er sein Fahrzeug in Verkehrs feindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig; gerade ein solches Verhalten will § 315 b StGB aber (auch) erfassen (ständ. Rechtspr., vgl. nur BGHSt 21, 301, 302 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]; 26, 176, 177 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/178; 28, 87, 88; BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    dd) Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung der - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (so zu Recht Fischer/Tröndle aaO Rdn. 7a; vgl. auch die entsprechende Rechtsprechung des Senats zum Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB durch "(äußerlich) verkehrsgerechtes Verhalten" im Straßenverkehr; BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 = StV 2000, 22 m. krit. Anm. Kudlich; dazu ferner krit. Scheffler NZV 1993, 463 f.).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Ebenso hat der Senat ausgesprochen, daß derjenige sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, der um einen Auffahrunfall zu verursachen (BGH VRS 53, 355) oder in gleicher Absicht unter dem Schein verkehrsgerechten Verhaltens bei Gelblicht (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) scharf abbremst (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Tatsächlich verhält er sich damit verkehrswidrig; denn ein Verhalten, das allein die Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers bezweckt, verstößt stets (vgl. nur § 1 Abs. 2 StVO) gegen die Straßenverkehrsordnung (vgl. BGH NZV 1992, 157 m. Anm. Seier; a.A. Scheffler NZV 1993, 463).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    a) Zwar haben die Angeklagten nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt (§ 315 b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 a StGB) und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs entweder durch Hindernisbereiten (§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder durch einen "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff" (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) beeinträchtigt (vgl. BGHSt 48, 233; BGH NZV 1992, 157).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01

    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung

    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Zum starken Bremsen oder einer Gewalt- oder Notbremsung ist der Kraftfahrer dagegen nicht verpflichtet (vgl. BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm NZV 2003, 574; KG NZV 1992, 251; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl. StVO § 37 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Steht Rot bevor, so muß nur derjenige Kraftfahrer anhalten, der dies noch mit einer mittleren, das heißt normalen Betriebsbremsung kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91 - NZV 1992, 157; OLG Hamm, NJW 1959, 1789; OLG Celle, DAR 1977, 220; OLG Köln, VM 1984, 83; OLG Bremen, VRS 79, 38, 39; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO Rdn. 48 m.w.N.; HK-StVR/Jäger, GW 1996, § 37 Rdn. 39 f.; Janiszewski/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 37 Rdn. 14; Schurig, StVO, 11. Aufl., § 37 Rdn. 2.3).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und der anschließende geplante Prozeßbetrug stehen materiellrechtlich zueinander - nicht anders als die Vorbereitungshandlung des Versicherungsbetruges gemäß § 265 StGB und der anschließende Betrug zum Nachteil der Versicherung (vgl. BGHSt 11, 398, 399; BGH NJW 1951, 204, 205; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 612/75; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 265 Rdn. 11) - im Verhältnis der Tatmehrheit (Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; Fleischer NJW 1976, 878, 881).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

  • OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02

    Verschuldens- und Verursachungsbeitrag eines Radfahrers bei Nichtbeachtung des

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 1 Ss OWi 257/20
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 53 Ss OWi 461/20
  • OLG Hamm, 17.11.1988 - 4 Ss OWi 832/88

    Verstoß eines im Auftrage von Kommunalbehörden handelnden privaten

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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91   

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BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91 (https://dejure.org/1991,837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht - Kostentragung - Keine Liquidität

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 182
  • StV 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Wäre der Fa. M. die schlechte Vermögenslage der Fa. H. GmbH & Co KG bekannt gewesen und hätte sie gleichwohl geliefert, wäre für die Annahme eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums und einer dadurch bedingten Vermögensgefährdung kein Raum (st. Rspr., vgl. u.a. BGH StV 1984, 511, 512; BGH, Beschl. vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 insoweit in wistra 1987, 212 nicht abgedruckt; BGH wistra 1988, 25, 26; BGH StV 1990, 19 (LS)).

    Der zeitliche Abstand zwischen den ab Anfang November 1985 erfolgten Bestellungen und den Bestellungen ab Mitte Dezember 1985 ist zu groß, als daß Ausführungen hierüber entbehrlich wären (vgl. BGH, Beschl. vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86 (S. 6) für einen vergleichbaren zeitlichen Abstand).

  • BayObLG, 31.01.1990 - RReg. 3 St 166/89
    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    a) Muß sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn der Täter die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden darf (vgl. BGHSt 28, 231, 233; OLG Stuttgart NStZ 1987, 460, 461; BayObLG wistra 1990, 201, 202 m.w.Nachw.).

    Ausdrückliche Erörterungen wären in diesem Zusammenhang deshalb geboten gewesen, weil die Frist zur Erstellung der Bilanzen für 1985 jedenfalls nicht vor dem 31. März 1986 und die Frist zur Erstellung der Bilanzen für 1986 jedenfalls nicht vor dem 31. März 1987 endete (vgl. BayObLG wistra 1990, 201; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 283 Rdn. 28); beide Firmen waren aber schon im Sommer 1985 zahlungsunfähig und hatten auch ihre Zahlungen tatsächlich eingestellt (generell damit aufgehört, ihre Schulden zu begleichen).

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (vgl. BGHSt 37, 45, 48; BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Bei einer solchen Fallgestaltung folgt aus dem Schlechterstellungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO, daß die Summe der beiden zu bildenden Gesamtstrafen (Gesamtstrafe aus der Strafe des Urteils des Amtsgerichts Nördlingen und der Strafe wegen verspäteter Konkursantragstellung sowie Gesamtstrafe aus den wegen der rechtskräftig festgestellten Betrugstaten - und gegebenenfalls weiterer Straftaten - zu verhängenden Strafen) nicht höher sein darf als die Summe der in dem aufgehobenen Urteil gebildet gewesenen Gesamtstrafe (ein Jahr und acht Monate) zuzüglich der Strafe aus dem nachträglich einbezogenen Urteil (ein Jahr), hier also zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe (LG Hamburg MDR 1965, 760 [LG Hamburg 04.05.1965 - 31 - 62/65]; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 331 Rdn. 19; vgl. auch BGHSt 15, 164; BGH, Beschl. vom 5. Juni 1990 - 1 StR 273/90).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 246/91

    Strafzumessung - Fehlendes Geständnis - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Dies reicht jedoch zur Bejahung eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Juli 1991 - 3 StR 246/91).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (vgl. BGHSt 37, 45, 48; BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 15.12.1989 - 2 StR 167/89

    Verwertbarkeit von Angaben eines Asylbewerbers im Rahmen der Anhörung über die

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Bei der Darlegung der Höhe von sich nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen berechnender Sozialversicherungsbeiträge in den Urteilsgründen gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Darlegung der Höhe nicht abgeführter Steuern; auch hier genügt die Angabe der Summe der verkürzten Steuern in der Regel nicht, sondern die Urteilsgründe müssen Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im einzelnen ergeben (vgl. BGH StV 1984, 497; BGH wistra 1984, 181; BGH wistra 1990, 151; weit. Nachw. bei Franzen/ Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rdn. 41).
  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 273/90

    Unrechtmäßige Gesamtstrafenbildung - Verkündung des letzten tatrichterlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Bei einer solchen Fallgestaltung folgt aus dem Schlechterstellungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO, daß die Summe der beiden zu bildenden Gesamtstrafen (Gesamtstrafe aus der Strafe des Urteils des Amtsgerichts Nördlingen und der Strafe wegen verspäteter Konkursantragstellung sowie Gesamtstrafe aus den wegen der rechtskräftig festgestellten Betrugstaten - und gegebenenfalls weiterer Straftaten - zu verhängenden Strafen) nicht höher sein darf als die Summe der in dem aufgehobenen Urteil gebildet gewesenen Gesamtstrafe (ein Jahr und acht Monate) zuzüglich der Strafe aus dem nachträglich einbezogenen Urteil (ein Jahr), hier also zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe (LG Hamburg MDR 1965, 760 [LG Hamburg 04.05.1965 - 31 - 62/65]; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 331 Rdn. 19; vgl. auch BGHSt 15, 164; BGH, Beschl. vom 5. Juni 1990 - 1 StR 273/90).
  • OLG Stuttgart, 02.07.1987 - 5 Ss 371/87
    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    a) Muß sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn der Täter die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden darf (vgl. BGHSt 28, 231, 233; OLG Stuttgart NStZ 1987, 460, 461; BayObLG wistra 1990, 201, 202 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.01.1984 - 3 StR 419/83

    Erfordernis der Angabe der Summe der verkürzten Steuern und deren Berechnung in

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
    Bei der Darlegung der Höhe von sich nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen berechnender Sozialversicherungsbeiträge in den Urteilsgründen gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Darlegung der Höhe nicht abgeführter Steuern; auch hier genügt die Angabe der Summe der verkürzten Steuern in der Regel nicht, sondern die Urteilsgründe müssen Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im einzelnen ergeben (vgl. BGH StV 1984, 497; BGH wistra 1984, 181; BGH wistra 1990, 151; weit. Nachw. bei Franzen/ Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3.Aufl. § 370 AO Rdn. 41).
  • BGH, 20.12.1978 - 3 StR 408/78

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88

    Vorliegen einer durch Irrtum bedingten Vermögensverfügung bei Kenntnis des

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182; 1998, 192, 193).
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK festzustellen (BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 und 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Für Fälle dieser Art besteht - soweit die Taten nach dem 1. April 2003 datieren - nach Auffassung des Senats entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543) grundsätzlich kein Anlass dafür, im Urteil umfangreiche Feststellungen über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zu treffen.

    Weitergehende Feststellungen waren nach der bis zum 31. März 2003 geltenden Rechtslage insbesondere deshalb erforderlich, um ausschließen zu können, dass zu den Arbeitnehmern geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV zählten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), für die allein Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, deren Nichtabführen nicht gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543 mwN).

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen

    Dabei bedarf es der Angabe über Anzahl, Beschäftigungszeiten und Löhne der Arbeitnehmer, sowie über die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse, so dass den Urteilsgründen die Berechnungsgrundlage im Einzelnen zu entnehmen ist (vgl. BGH wistra 92, 145).
  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

    Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht entfällt, wenn der Angeklagte nicht in der Lage war, seine Verpflichtung zu erfüllen (BGHSt 28, 231, 233; BGH NStZ 1992, 182).

    Muß sich der Täter aber zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Bilanz 1; vgl. auch Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Rdn. 47 zu § 283).

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92

    Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Abschluss nachteiliger Kapitalanlageverträge -

    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1992, 510; BGH wistra 1992, 145, 146; BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 48 jeweils m.w.Nachw.).

    Dies reicht für die Annahme eines Gesamtvorsatzes nicht aus (vgl. BGH wistra 1992, 145, 146; BGH StV 1992, 510 jeweils m.w.Nachw.).

    In diesem Fall dürfte gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO die Summe der beiden Gesamtstrafen die Höhe der in dem angefochtenen Urteil verhängten Strafe zuzüglich der vom Amtsgericht Bad Neustadt/Saale verhängten Strafe nicht übersteigen (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 331 Rdn. 19 m.w.Nachw.).

  • KG, 05.05.2000 - 1 Ss 113/99
    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war die M und L Baugesellschaft mbH jedoch zahlungsunfähig und vor allem hatte sie ihre Zahlungen nach den Angaben des Zeugen P, denen das Landgericht ersichtlich gefolgt ist, auch bereits im November 1990 endgültig eingestellt (UA S. 18) Eine Verurteilung wegen nicht rechtzeitiger Bilanzerstellung kommt aber in der Regel nur in Betracht, wenn die Bilanzierungspflicht vor Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung nach § 283 Abs. 6 StGB, d. h. vor Zahlungseinstellung (oder Konkurseröffnung bzw. Ablehnung der Eröffnung mangels Masse) versäumt wurde (vgl. BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7 b Zeit 1; wistra 1992, 145, 146 f; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 49. Auflage, § 283 Rdnr. 30) .

    Ferner entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Bilanzierungspflicht, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muß und die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden kann (vgl. BGHSt 28, 231, 233; BGH wistra 1992, 145, 146; BayObLG wistra 1990, 201, 202; KG, Beschluß vom 6. Januar 1994 - 5 Ws 441/93 - Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30).

    Ob der Angeklagte vor Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung keine hinreichenden Vorbereitungen zur Bilanzerstellung getroffen hat - was zur Erfüllung des Tatbestandes ausreichen würde (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147; bei Herlan GA 1956, 348; bei Herlan GA 1959, 49; bei Herlan GA 1971, 38; KG aaO; Tiedemann in Leipziger Kommentar, § 283 StGB Rdnr. 151, der zumindest eine versuchte Tat für möglich hält; a. A. Fischer in Tröndle/Fischer, § 283 StGB Rdnr. 30) - ergibt sich aus den Feststellungen ebenfalls nicht eindeutig, wenngleich die Vermutung naheliegt, weil bereits die Bilanz für 1989 nicht erstellt wurde (UA S. 10).

  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1998 - 5 Ss 101/98

    Gesellschaftsrecht; Einstellung der Buchführung nach Zahlungseinstellung

    In diesen Fällen scheidet eine Verurteilung aus oder käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Angeklagte vor der Zahlungseinstellung keine hinreichenden Vorbereitungen zur Bilanzaufstellung getroffen hätte (BGH NStZ 1992, 182 ; LK-Tiedemann, StGB , 10. Aufl., § 283 Rn 149 m.w.N.; abl. Tröndle, StGB , 48. Aufl., § 283 Rn 30).

    Schließlich ist folgendes zu beachten: Muß sich der Täter zur Erstellung der Buchführung und der Bilanzen oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, entfällt eine Straftat wegen Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, wenn der Täter die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, da niemandem Unmögliches abverlangt werden darf (BGHSt 28, 231, 233; NStZ 1992, 182 ; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 7b - Bilanz 1 und 2).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

    Deshalb sind grundsätzlich bei der Feststellung der monatlich vorenthaltenen Beiträge für jeden Fälligkeitszeitpunkt gesondert die genaue Anzahl der Arbeitnehmer, ihre Beschäftigungszeiten und Löhne sowie die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Kasse festzustellen (BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 3, 4, 5; BGH NJW 2002, 2480, 2483; NJW 2005, 3650, 3651; BGH, 5 StR 173/06 vom 13. Juli 2006, Rdnr. 4 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 5 Ss 288/07

    Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Sozialrechts-akzessorische

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 328/01

    Bankrott; Steuerberater; Sachentscheidung; Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe

  • OLG Frankfurt, 14.10.2004 - 20 W 418/04

    Zuständiges Registergericht: Anmeldung der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung und

  • KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15

    Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der

  • OLG Rostock, 07.04.2005 - 1 Ss 393/04

    Feststellungen zum Tatzeitraum bei Bankrottdelikten - Strafbarkeit bei

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

  • KG, 18.07.2007 - 1 Ss 261/06

    Bankrott: Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Bilanzerstellung

  • BGH, 08.03.2001 - 1 StR 78/01

    Obergrenze (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) der neu zu bildenden (nachträglichen)

  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94

    Sozialversicherungsbeiträge - Geringverdiener - Abführung

  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09

    Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 421/98

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus mehreren Einzelstrafen

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ss 31/08

    Entscheidung über einen bedingten Beweisantrag; Auswirkungen einer

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 380/98

    Anforderungen an die Darlegung der Höhe nicht abgeführter

  • BGH, 21.07.1992 - 1 StR 370/92

    Notwendigkeit eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten für die Revision

  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
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