Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.1991

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1590
BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1991 - 1 StR 339/91 (https://dejure.org/1991,1590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 221 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 13 StGB
    Aussetzung (Verlassen in hilfloser Lage; Abgrenzung von Tun und Unterlassen)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Aussetzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis - Sorgfaltspflichtverletzung auf Grund der Einnahme von Schlaftabletten - Räumliches Sichentfernen als Verlassen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verlassen in hilfloser Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 221 Abs. 1
    Begriff des Verlassens in hilfloser Lage

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 78
  • NJW 1992, 581
  • MDR 1992, 284
  • NStZ 1992, 128
  • NStZ 1992, 231 (Ls.)
  • StV 1992, 318
  • JR 1992, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 587/65

    Aussetzung bei mangelnder oder nur kurzzeitiger Vorsorge für längere Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    Der Bundesgerichtshof hat die strittige Frage noch nicht entschieden; in der einzigen Entscheidung dazu (BGHSt 21, 44, 47), in der die Frage jedoch offen gelassen wird, lag allerdings eine örtliche Trennung vor; die Verpflichtete hatte sich zunächst berechtigt entfernt, war aber nicht zurückgekehrt.

    § 221 Abs. 1 2. Alternative StGB ist bei Festhalten an einer örtlichen oder zumindest räumlichen Trennung kein - echtes - Unterlassungsdelikt, sondern ein Begehungsdelikt (so zutreffend Horn aaO; vgl. auch Dreher aaO S. 580; Hirsch aaO S. 381; offengelassen in BGHSt 21, 44, 47); der Täter, der sich entfernt, erfüllt den Tatbestand durch Tun.

  • RG, 30.10.1925 - I 478/25

    1. Ist die Mutter, die aus dem brennenden Hause sich nur mit einem ihrer vier

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 20.03.1906 - 875/05

    Setzt das "Verlassen in hilfloser Lage" im Sinne des § 221 St.G.B.'s eine für

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 21.02.1884 - 249/84

    Ist der Thatbestand des §. 221 St.G.B.'s durch die Feststellung zu begründen, daß

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • RG, 12.06.1883 - 1196/83

    Beschränkt sich der Begriff des "Verlassens in hilfloser Lage" in §. 221

    Auszug aus BGH, 30.09.1991 - 1 StR 339/91
    d) Die Rechtsprechung der obersten Gerichte hat bisher ganz überwiegend das Tatbestandsmerkmal des Verlassens als örtliche oder zumindest räumliche Änderung der Beziehung zwischen dem Verpflichteten und dem Hilflosen angesehen (RGSt 8, 343, 344; 10, 183, 184; 38, 377, 378; 59, 387).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Das Verlassen des Opfers ist - anders als nach der früheren Gesetzeslage (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. September 1991 - 1 StR 339/91, BGHSt 38, 78 ff.) - nur noch ein faktischer Anwendungsfall, aber kein gesetzlicher Unterfall des Im-Stich-Lassens.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
  • BGH, 24.07.1996 - 3 StR 609/95

    Ausland - Vernehmung - Verwertbarkeit - Verfahrensvorschriften

    Nach der Rechtsprechung kann es in der Regel nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter einer Aussage schon um der Vereidigung willen größere Glaubwürdigkeit beigemessen hat (vgl. BGHSt 4, 255, 257 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH bei Holtz MDR 1983, 281; BGH JR 1992, 246 mit Anm. Dahs); so liegt es auch hier, zumal es um die Vereidigung der einzigen zur Verfügung stehenden Tatzeugin geht.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Es handelt sich hier auch nicht um eine bloße Unbotmäßigkeit im außerstrafrechtlichen Bereich (vgl. hierzu Sick JR 1992, 246 ff.), sondern - wie die hervorgerufenen Ängste der Geschädigten zeigen - um einen erheblichen Angriff auf deren Geschlechtsehre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1785
BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91 (https://dejure.org/1991,1785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung - Möglichkeit der Neufestsetzung einer Sperrfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 55 Abs. 2, § 69 a
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 231
  • NZV 1992, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muß, wenn die neue Tat wie hier keine Grundlage für die Anordnung einer Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 307; BGH NJW 1979, 2113; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 40; Lackner StGB 19. Aufl. § 55 Rdn. 18; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 5. Aufl. Rdn. 144, 145).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91
    Das Landgericht hätte daher die durch das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 19. Oktober 1988 gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bestehen lassen müssen (BGHSt 32, 190, 193) [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83].
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Zwar ist es zutreffend, daß das Landgericht im Rahmen der beim Angeklagten R. vorgenommenen (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB die vom Amtsgericht Neunkirchen nach § 69 a StGB festgesetzte isolierte Sperrfrist nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH NStZ 1992, 231).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß die Ausführungen der Strafkammer zum Maßregelausspruch unklar sind (UA 37), im Hinblick auf den Urteilstenor aber davon ausgegangen werden muß, daß die Sperrfrist lediglich aufrechterhalten und nicht - wie es auch rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1) - unter Anrechnung der seit Rechtskraft des früheren Urteils abgelaufenen Zeit (BGHSt 24, 205, 207) neu festgesetzt worden ist.
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

    Dies ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, der damit die Bindung des für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständigen Gerichts an die Rechtskraft der früheren Entscheidung zum Ausdruck bringt (BGH NStZ 1992, 231), und ist auch dann zu beachten, wenn im Rechtsmittelverfahren als Folge einer Beschränkung des Schuldspruchs - wie sie hier als Konsequenz der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO vorzunehmen war - die Anlaßtat wegfällt und die noch verbleibenden Taten die Anordnung einer Maßnahme nach den §§ 69, 69a StGB nicht rechtfertigen können.
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren

    Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls (§ 73a StGB aF) an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 552/10 Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 474/99

    Verstoß gegen § 5 des Gesetz über die Führung akademischer Grade (GFaG)

    Der Senat ergänzt den Rechtsfolgenausspruch der Klarstellung halber dahin, daß die in dem vorbezeichneten Urteil angeordneten Maßnahmen der Fahrerlaubnisentziehung und der Führerscheineinziehung aufrechterhalten bleiben (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1; vgl. auch BGH NJW 1979, 2113 f).
  • BGH, 27.09.2007 - 5 StR 414/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtfreiheitsstrafe (zeitliche Voraussetzungen:

    Zumindest die Haupttat aus Fall III. 6. der Urteilsgründe (Betrug zu Lasten der M. L. AG) war vor Dezember 2004 jedenfalls nicht vollendet (vgl. BGH NStZ 1992, 231; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Begehung 3).
  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 552/10

    Grenzen der Aufrechterhaltung von Maßnahmen in der nachträglichen

    Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91, NStZ 1992, 231).
  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das

    Das für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zuständige Gericht ist an die Rechtskraft der früheren Entscheidung insofern gebunden, als es eine durch sie angeordnete und noch nicht erledigte Rechtsfolge im Bereich der Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen aufrechterhalten muss, wenn die neue Tat keine Grundlage für die Anordnung der Rechtsfolge bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete einschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 3 StR 500/91 -, juris Rdnr. 4; Fischer, a. a. O., § 55 Rdnr. 33, § 69a Rdnr. 26; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 13.10.1998 - 2 Ss 53/98

    Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mir Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 598/93

    Auswirkungen der Änderung einer zweijährigen Sperrfrist in eine einjährige

  • BGH, 30.06.1993 - 3 StR 318/93

    Grundlage für Maßnahmen nach §§ 69, 69 a Strafgesetzbuch (StGB) - Entziehung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht