Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1181
BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91 (https://dejure.org/1992,1181)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - 4 StR 509/91 (https://dejure.org/1992,1181)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91 (https://dejure.org/1992,1181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen Rechts - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unterlassene Prüfung der Voraussetzung eines Straftatbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 233
  • NZV 1992, 326 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.08.1988 - 4 StR 346/88

    Konkurrenz zwischen der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und einem

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Eine Einflußnahme des Angeklagten M. auf den als Zeugen benannten S. bildete ein Teilgeschehen im Rahmen des Prozeßbetruges und stünde mit diesem in Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 12); damit wäre sie auch Teil der angeklagten Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (RGSt 72, 150, 151; BGH bei Holtz MDR 1975, 197; vgl. auch BGHR StGB § 52 Abs. 1, Handlung, dieselbe 12), die ausschließlich die Frage der Beendigung des Versuchs des Prozeßbetrugs in Fällen betreffen, in denen sich der Richter nicht täuschen ließ, besagen nichts anderes.

  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 135/58
    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und der anschließende geplante Prozeßbetrug stehen materiellrechtlich zueinander - nicht anders als die Vorbereitungshandlung des Versicherungsbetruges gemäß § 265 StGB und der anschließende Betrug zum Nachteil der Versicherung (vgl. BGHSt 11, 398, 399; BGH NJW 1951, 204, 205; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 612/75; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 265 Rdn. 11) - im Verhältnis der Tatmehrheit (Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; Fleischer NJW 1976, 878, 881).

    Hinzu kommt, daß die Handlungen zeitlich eindeutig voneinander abgesetzt sind, da der Betrug erst mit dem Anfordern der Versicherungssumme (BGH NJW 1952, 430, 431; BGHSt 11, 398, 399; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28) beziehungsweise der Abwehr der geltend gemachten Schadensersatzansprüche beginnt.

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Es genügt nämlich nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplanes tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 26; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

    Erforderlich wäre vielmehr, daß die einzelnen Handlungen äußerlich ineinander übergehen und innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden werden würde (BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 264 Rdn. 5; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 264 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    In den Fällen des sogenannten Beweismittelbetruges wird eine als Vermögensschädigung anzusehende Vermögensgefährdung bereits dann angenommen, wenn sich im Vorfeld eines Prozesses die Prozeßlage durch die Täuschung mit Aussicht auf Erfolg verbessert (vgl. BGHSt 21, 112, 113 f; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 248, 304, 315).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Die gleichzeitige Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Diese Bewertung aufgrund einer Abwägung der bedeutsamen Umstände, insbesondere auch des Geständnisses des nicht vorbestraften Angeklagten, dessen Lebensverhältnisse sich stabilisiert haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8), wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer vorzunehmen haben.
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Die vage Hoffnung auf eine Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsverfahren vermochte daher die schadensgleiche Vermögensgefährdung nicht zu beseitigen (vgl. BGHSt 34, 394, 396 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87] = StV 1989, 478 mit Anm. Sonnen).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Diese Bewertung aufgrund einer Abwägung der bedeutsamen Umstände, insbesondere auch des Geständnisses des nicht vorbestraften Angeklagten, dessen Lebensverhältnisse sich stabilisiert haben (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8), wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer vorzunehmen haben.
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88

    Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands -

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Um die Annahme eines Aussagenotstandes gemäß § 157 Abs. 1 StGB zu rechtfertigen, braucht das Selbstbegünstigungsmotiv nicht der einzige oder der Hauptbeweggrund zu sein (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1, 2).
  • BGH, 02.03.1989 - 4 StR 33/89

    Strafbarkeit wegen Parteiverrat setzt pflichtwidriges Verhalten des Täters voraus

    Auszug aus BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91
    Um die Annahme eines Aussagenotstandes gemäß § 157 Abs. 1 StGB zu rechtfertigen, braucht das Selbstbegünstigungsmotiv nicht der einzige oder der Hauptbeweggrund zu sein (BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1, 2).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89

    Bildung von Einzelstrafen unter sechs Monaten unter Missachtnug der maßgeblichen

  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines darin liegenden Rechtsfehlers

  • RG, 31.03.1938 - 2 D 887/37

    1. Wann wird durch falsches Parteivorbringen der Versuch eines Prozeßbetruges i.

  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

  • BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 142/88

    Anleitung zur Brandlegung im Sinne einer Beihilfehandlung

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

  • BGH, 15.01.1991 - 1 StR 698/90

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Diebstahl und

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Zwar war der nach Ansicht des Angeklagten vorgetäuschte Raubüberfall für den erwarteten beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Versicherung nur Vorbereitungshandlung (vgl. BGH NJW 1952, 430, 431 gegen RGSt 72, 66; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28; Dreher/Tröndle aaO § 22 Rdn. 15; Eser aaO § 22 Rdn. 35, 45); dadurch, daß die Schadensmeldung durch den vermeintlichen Mittäter (den Münzhändler) nach dem Überfall "tatplangemäß" - nach dem Tatplan zur Täuschung der Versicherung - erfolgte, wurde jedoch, was sich der Angeklagte als nach seiner Vorstellung mittäterschaftlich Handelnder zurechnen lassen muß, die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch überschritten (vgl. BGHSt 37, 294, 296; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 429/82; BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91; Dreher/Tröndle aaO § 263 Rdn. 44; Vogler in Festschrift für Stree/Wessels, 1993, S. 285, 296).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Die Gefährdung des dem Täter nicht gehörenden, aber als Tatwerkzeug benutzten Fahrzeugs genügt dazu nicht (BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91, NStZ 1992, 233, 234).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Die Gefährdung von Teilnehmern an der Tat genügt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 233 f.; StV 1999, 317).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Dass die Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 15. November 2000 widerrufen worden ist und insoweit ein Bewährungsversagen gegeben ist, rechtfertigt ohne nähere Darlegung, zu welchem Zeitpunkt die Bewährung widerrufen worden ist und worauf dies gestützt worden war, nicht die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91, insoweit in NStZ 1992, 233 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Das Oberlandesgericht sieht sich "an der Annahme von Tatmehrheit" gehindert durch zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, nämlich den Beschluß vom 16. August 1988 - 4 StR 346/88 - (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12) und das Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91 - (VRS 83, 185).

    Aus diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof die Konsequenz gezogen, daß in den Fällen der vorliegenden Art die vom Prozeßbetrüger im Rahmen seines Tatplans begangene Anstiftung eines Zeugen zur Falschaussage in Tateinheit zum Prozeßbetrug steht (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 12; BGH VRS 83, 185, 187).

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98

    Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den

    Die vom Senat für § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß die Gefährdung des vom Täter geführten Fahrzeuges - des notwendigen Tatmittels - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen zur Sachgefährdung nicht ausreicht (BGHSt 11, 148, 150; 27, 40, 43; Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1994 - 4 StR 559/94; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 4; Tröndle StGB 48. Aufl. § 315 c Rdn. 17 jeweils m.w.N.), gilt angesichts des gleichen Schutzgutes, nämlich der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch im Anwendungsbereich des § 315 b StGB (BGH NStZ 1992, 233, 234; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 315 b StGB Rdn. 6).
  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99

    Konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert

    Der Senat ändert den Schuldspruch wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung dahin ab, daß der Angeklagte lediglich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1, 2 StGB) schuldig ist, weil die konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert mit Ausnahme des dem Angeklagten nicht gehörenden Fahrzeugs, dessen Gefährdung aber vom Schutzbereich des § 315 c StGB nicht erfaßt ist (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.) - nicht festgestellt ist.
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

    Der objektive Tatbestand erfordert hier die konkrete Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert, wobei nach herrschender Auffassung das von dem Täter geführte Fahrzeug auch dann außer Betracht zu bleiben hat, wenn es nicht in seinem Eigentum steht (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Fischer, StGB, 60 Aufl., § 315c, Rdnr. 15c,m. Nachw. auch zur Gegenauffassung); die Wertgrenze liegt derzeit bei 750, 00 EUR (vgl. BGH NStZ 2011, 215; Fischer a. a. O. § 315c Rdnr. 15, § 315 Rdnr. 16a).
  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
    Desgleichen kann Beihilfe zur Falschaussage zB darin gesehen werden, daß der Täter als Kläger in einem Zivilverfahren und ein von ihm benannter Zeuge, der das Verfahren durch eine falsche Aussage beeinflussen sollte, sich gegenseitig ermuntern, "die Sache durchzustehen" (Anschluß BGH, 16. Januar 1992, 4 StR 509/91, VRS 83, 185 (1995)).

    Desgleichen ist Beihilfe zur Falschaussage darin gesehen worden, daß der Täter als Kläger in einem Zivilverfahren und ein von ihm benannter Zeuge, der das Verfahren durch eine falsche Aussage beeinflussen sollte, sich gegenseitig ermunterten, "die Sache durchzustehen" (vgl. BGH VRS 83, 185, 187; hierzu auch Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., Vorbem. §§ 153 ff Rdnrn. 34, 36, 37; Tröndle/Fischer, § 154 Rdn. 24, beide m. weit. Rsprnachw.).

  • BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96

    Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen

    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss OWi 356/05

    Betrug; Beweismittelbetrug; Manipulation; Vermögensgefährdung

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93

    Ausschluß von Trennungsunterhalt bei Betreiben von Telefonsex durch Ehefrau

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 423/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Feststellungen zur strafschärfend

  • OLG München, 15.06.2005 - 4St RR 92/05

    Verbot der Schlechterstellung bei Gesamtstrafenbildung unter Annahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht