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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92   

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BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92 (https://dejure.org/1992,3106)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1992 - 5 StR 4/92 (https://dejure.org/1992,3106)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92 (https://dejure.org/1992,3106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der Unterrichtung der Presse über strafrechtliche Verfehlungen von CDU-Amtsträgern als empfindliches Übel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1905 (Ls.)
  • NStZ 1992, 278
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92
    Diese rechtliche Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81]; vgl. auch BGHSt 32, 165, 174 und BGH NStZ 1982, 287).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92
    Diese rechtliche Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81]; vgl. auch BGHSt 32, 165, 174 und BGH NStZ 1982, 287).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 2/82

    Nötigung und Beihilfe zur Vergewaltigung - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92
    Diese rechtliche Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81]; vgl. auch BGHSt 32, 165, 174 und BGH NStZ 1982, 287).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Derartige Besonderheiten können insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278 (Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Aufdeckung angeblicher Straftaten Untergebener); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 696/75, NJW 1976, 760 (Bedrohung eines Beamten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde); in vergleichbarem Sinne (zu § 105 StGB) auch BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 174; vgl. auch Horn/Wolters in SK-StGB, 59. Lfg., § 240 Rn. 10).

    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der Revision, wonach hier deshalb nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht sei, weil Verbraucher ein "besonderes Interesse" daran hätten, sich einem Straf- oder Zivilverfahren zu stellen, in dem es um die von ihnen bestrittene Inanspruchnahme von Leistungen geht (so missverständlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1996, 296 (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278) für einen Streit über die Inanspruchnahme von Leistungen aus Telefonsexverträgen).

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 2 Ws 341/18

    Sexuelle Nötigung: Drohung mit der Beendigung einer Beziehung für den Fall der

    Soweit dabei die Bestimmung der Empfindlichkeit des Übels an einem primär objektiven Maßstab ausgerichtet wurde, ist dies jedoch in nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; wistra 1984, 22; NStZ 1987, 222; 1992, 278; NJW 2014, 401) zugunsten eines individuell-objektiven Maßstabs aufgegeben worden.
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12

    Nötigung durch Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der

    Denn ein Übel ist nur dann empfindlich, wenn der zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen (vgl. BGHSt 31, 201; NStZ 1992, 278).

    Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443; BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278; BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.

  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13

    Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden

    Hierbei handelt es sich um eine normative Tatbestandsvoraussetzung, die entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195; NStZ 1992, 278; vgl. auch BGHSt 32, 165).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Derartige Besonderheiten können insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (vgl. BGH NStZ 1992, 278; Schönke/Schröder/Eisele, StGB 30. Aufl., § 240 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2000 - 2a Ss 164/00

    Nötigung; Verfolgung; Zufahren auf Polizeibeamte; Gewaltbegriff; Gefährdung eines

    Insofern ist auch von Bedeutung, ob von dem Dritten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er dem angewendeten Zwangsmittel in besonnener Selbstbehauptung standhält (vgl. BGH NStZ 1992, 278 m. N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01

    Versuchter Betrug und versuchte Erpressung: Versendung von Mahnschreiben mit der

    Für die normative Bewertung, ob eine Drohung geeignet ist, einen besonnenen Durchschnittsmenschen in seiner Entscheidung unfrei zu machen und zu dem vom Täter gewünschten Verhalten zu bestimmen, kommt es ausschließlich auf die Perspektive des Adressaten der Drohung an (BGH NStZ 1992, 278).
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Dies ist nicht der Fall, wenn von dem Genötigten erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195 (201); BGH NStZ 1992, 278; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 296; Schönke/Schröder/Eisele Rn. 9; krit. LK-StGB/Altvater Rn. 80; Roxin JR 1983, 333 (335)).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
    Diese rechtliche (nicht nur faktisch, sondern normativ zu bewertende) Voraussetzung entfällt daher, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH a.a.O.; NStZ 1992, 278 ).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00

    Androhung eines Pflichtverteidigers auf das Fernbleiben bei einer anberaumten

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  • LG Kassel, 15.05.2000 - 1 KLs 802 Js 16947/99

    Nötigung

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 16a D 19.2059

    Zurückstufung wegen eines einmaligen Versagens einer Schulleiterin (Untreue)

  • LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13

    Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige

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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91   

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https://dejure.org/1991,2638
BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 4 StR 538/91 (https://dejure.org/1991,2638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kreditkartenmißbrauch - Mißbrauch von Kreditkarten - Unberechtigte Weitergabe von Kreditkarten - Betrug - Scheckkartenbetrug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 266 b
    Kein Kreditkartenmißbrauch bei unberechtigter Weitergabe an Dritten

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1840 (Ls.)
  • NStZ 1992, 278
  • StV 1992, 118
  • WM 1992, 1432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 4 StR 538/91
    Da dieses Verhalten weder vom Untreue- noch vom Betrugstatbestand erfaßt wird (BGHSt 33, 244, 248), sollte § 266 b StGB die Strafbarkeitslücke zwischen § 263 und § 266 schließen (BGHR StGB § 266 b Abs. 1 Konkurrenzen l).
  • BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16

    Computerbetrug; Kreditkartenmissbrauch

    Die Voraussetzungen eines Kreditkartenmissbrauchs im Sinne von § 266b StGB sind in dieser Fallkonstellation ebenfalls nicht erfüllt (Senatsbeschluss vom 3. Dezember 1991 - 4 StR 538/91, NStZ 1992, 278).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97

    Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten

    Schon die Zufälligkeit dieser außergewöhnlichen Konstellation zeigt, daß der Angeklagte als berechtigter Karteninhaber zwar im Innenverhältnis die Grenzen des rechtlichen Dürfens überschritten, dabei jedoch nicht nach außen im Rahmen eines rechtlichen Könnens gehandelt hat (BGH NStZ 1992, 278 ).
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