Rechtsprechung
BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beweisaufnahme - Entgegennahme von Beweisanträgen - Beweisantrag vor Urteilsverkündung - Revision - Anrufung des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 238 Abs. 2, § 246 Abs. 1
Entgegennahme von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme
Besprechungen u.ä.
- europa-uni.de
(Entscheidungsbesprechung)
Beweisanträge kurz vor oder während der Verkündung des Strafurteils
Papierfundstellen
- NJW 1992, 3182 (Ls.)
- MDR 1992, 636
- NStZ 1992, 346
- StV 1992, 311
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 …
Das Gericht ist danach gemäß § 246 Abs. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123 f.; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1). - BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
Die Ablehnung dieses Antrages durch den Vorsitzenden könnte der Revision allenfalls dann zum Erfolg verhelfen, wenn er gegen diese Entscheidung das Gericht nach § 238 Abs. 2 StPO angerufen hätte (BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1).
Rechtsprechung
BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen der Anordnung der Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 346
- StV 1992, 359
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …
Hinsichtlich des Zeitpunkts der Unterrichtung schreibt das Gesetz jedenfalls vor, dass diese vor der Vornahme jeder weiteren Verfahrenshandlung zu erfolgen hat (so bereits BGH, Urteil vom 9. Januar 1953 - 1 StR 620/52, BGHSt 3, 384, 386; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346;… KK-StPO/Diemer, 7. Aufl., § 247 Rn. 14;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 45). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten …
Das gilt auch, wenn die in seiner Abwesenheit durchgeführte Vernehmung nur unterbrochen war (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - 1 StR 7/92, BGHSt 38, 260; Beschluss vom 18. März 1992 - 3 StR 39/92, NStZ 1992, 346). - BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Danach muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden sobald er wieder anwesend ist, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden war (BGHSt 38, 260; BGH NStZ 1992, 346; BGH StV 1995, 339). - BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346).Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346;… BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99
Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung
Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260;… BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).