Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91   

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https://dejure.org/1992,2218
BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 2 StR 490/91 (https://dejure.org/1992,2218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung - Entscheidungshilfe - Handlungsrahmen - Beziehung der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1, § 184c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexuelabezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGH NStZ 1983, 553; 1985, 24; BGHR StGB § 184 c Nr.- 1 - Erheblichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 321/84

    Sexuelle Handlung - Vornahme - Begriffsbestimmung

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexuelabezogenen Vorgehens, zusätzlich der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGH NStZ 1983, 553; 1985, 24; BGHR StGB § 184 c Nr.- 1 - Erheblichkeit 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 161/89

    Sexueller Missbrauch - Regelbeispiel - Indizwirkung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
    Auszug aus BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91
    Das Vorgehen des Angeklagten, das nicht nur aus "flüchtigen" oder "zufälligen" Berührungen bestand, bedeutet einen erheblichen Eingriff in die durch § 176 StGB geschützte ungestörte geschlechtliche Entwicklung des Kindes (vgl. BGHSt 15, 118 (121); 29, 336 (340); BGH StV 1989, 432; Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 1 zu § 176 StGB), das dieses Verhalten, und damit auch den Griff an die - nur von einem Bustier bedeckte - Brust, als unangenehm, komisch, sogar als belastend empfand und heute noch darunter leidet.
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; Senat, Urteil vom 3. April 1991 - 2 StR 582/90, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4; BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324, 325; Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR § 184c Nr. 1 StGB; Erheblichkeit 6; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Lackner/Kühl/Heger, 28. Aufl., § 184g Rn. 5; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 184g Rn. 7; differenzierend SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 184g Rn. 9 f.).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16

    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des

    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund

    Vielmehr kann auch der Griff über der Kleidung oder die Berührung des Körpers mit einem Gegenstand eine sexuelle Handlung "an" einem anderen jedenfalls dann darstellen, wenn der Körper des anderen selbst - nicht nur seine Kleidung und gegebenenfalls seine psychische Verfassung - in Mitleidenschaft gezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - 3 StR 150/95, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 8 mwN; Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432; vgl. Wolters in SK-StGB, Oktober 2012, § 184g Rn. 6; demgegenüber fordert Wolters an anderer Stelle - aaO, August 2012 § 176a Rn. 16 - einen unmittelbaren beidseitigen Körperkontakt).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 122/17

    Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen (nicht mehr hinnehmbare

    Die Schwelle zur Erheblichkeit kann jedoch überschritten sein, wenn über die bloße kurze Berührung hinaus weitere Umstände hinzukommen, die das Gewicht des Übergriffes erhöhen; dies ist etwa der Fall, wenn der Täter ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Die festgestellten festen und schmerzhaften Griffe an das jeweils bekleidete Geschlechtsteil der Nebenklägerin, die bei einem Teil der Taten noch acht und bei einem anderen Teil gerade neun Jahre alt geworden war, sind erhebliche, eindeutig sexualbezogene Straftaten (siehe bereits BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).
  • BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten

    a) Ob eine sexuelle Handlung erheblich ist, richtet sich nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit für das betroffene Rechtsgut (BGH NStZ 1992, 432; Hörnle in MüKom § 184f Rdn. 19 m.w.N.).

    b) Sie ergeben sich nicht aus Art, Intensität und Dauer der Handlung (BGH NStZ 1992, 432).

    c) Auch aus den Beziehungen der Beteiligten oder der vom Angeklagten geschaffenen Atmosphäre (vgl. BGH NStZ 1992, 432, 433) ergeben sich keine für ihn günstige Gesichtspunkte.

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung)

    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 87/17

    Rechtsfehlerfreie Verneinung der Erheblichkeit einer sexuellen Handlung bei

    Deshalb kann - worauf die Revision unter Hinweis auf die entsprechenden Entscheidungen zutreffend hinweist - die Erheblichkeitsschwelle unter Umständen schon überschritten sein, wenn der Täter das Opfer unter der Bekleidung abtastet und unter Anwendung von Gewalt dessen "unbekleidetes' Geschlechtsteil berührt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 77 f.), wenn er ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Der flüchtige Griff an die Genitalien eines Kindes über der Bekleidung ist daher ? anders als der feste Griff (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156; Urteil vom 6. Mai 1992 ? 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432), das Streicheln oder längere Betasten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 ? 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213) oder der Griff an das unbekleidete Geschlechtsteil (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 4 StR 420/87, BGHSt 35, 76, 78) ? nicht stets als erhebliche sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 ? 2 StR 543/19, StV 2021, 307, 308 mwN; Schönke/ Schröder StGB/Eisele, aaO, § 184h Rn. 15b).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05

    sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99

    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 1 Ss 24/04

    sexuelle Handlung; Erheblichkeit; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

  • OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten

  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 692/95

    Anwendung von Gewalt - Handlung von "einiger Erheblichkeit"

  • LG Krefeld, 29.09.2011 - 22 Ks 12/11
  • VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01
  • LG Offenburg, 06.02.2013 - 8 Qs 22/12

    Sexueller Mißbrauch von Kindern: Erheblichkeit von Sexualhandlungen

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1111
BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92 (https://dejure.org/1992,1111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung der Unterbringung - Maßregeln der Besserung und Sicherung

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 64, 67f

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2370 (Ls.)
  • NStZ 1992, 432
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos ist (§ 64 Abs. 2 StGB; BGHSt 28, 327 (328)).
  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92
    Bei Vorliegen einer Drogen- und/oder Alkoholabhängigkeit, auch wenn diese nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB geführt hat, ist im Urteil stets zu erörtern, ob § 64 StGB Anwendung findet (Detter, NStZ 1991, 475 (479 m.w.N.)).
  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Vielmehr ist mit der Rechtskraft der späteren Anordnung die frühere erledigt (vgl. BGH NStZ 1992, 432; Beschluß vom 17. Juli 1997 - 4 StR 314/97; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 64 Rdn. 15, § 67f Rdn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Abgesehen davon, daß die zum Drogenkonsum getroffenen Feststellungen zur Überprüfung dieser Bekundung nicht ausreichen, erfordert die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB nicht die Bejahung der Voraussetzungen des § 21 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Vielmehr ergibt sich aus § 67f StGB, dass von einer an sich gebotenen Unterbringungsanordnung gerade nicht deshalb abgesehen werden kann, weil eine bereits früher angeordnete und noch vollstreckbare Unterbringungsanordnung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2006 - 3 StR 305/06, NStZ-RR 2007, 38, 39; vom 13. März 2002 - 1 StR 47/02, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2003, 89; vom 30. März 1992 - 4 StR 108/92, NStZ 1992, 432; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 86).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Für seine gegenteilige Entscheidung hat sich das Landgericht auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1992 (4 StR 108/92, NStZ 1992, 432) bezogen.
  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender

    Denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn zugleich auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden wäre (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    Das neue Tatgericht wird gegebenenfalls zu beachten haben, dass eine Maßregel nach § 64 StGB nicht die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erfordert (BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Die Tat hat demnach Symptomwert für den Hang im Sinn des § 64 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2), dessen Annahme nicht entgegenstünde, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht vorlagen (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • BGH, 12.09.2000 - 4 StR 305/00

    Tateinheit; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Daß der Drogenkonsum des Angeklagten nach der ersichtlich ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen getroffenen Einschätzung des Landgerichts nicht zu einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit geführt hat, steht der Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 Abs. 1 StGB nicht entgegen (st. Rspr.; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 8; BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 64 StGB ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zwar auch dann anzuordnen, wenn die Maßregel schon in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist, mit der Folge, daß die frühere Anordnung mit der Rechtskraft der späteren gemäß § 6 f StGB erledigt ist (vgl. BGH NStZ 1992, 432 ).
  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

    Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich auch dann zwingend, wenn die Maßregel schon in einem früheren Verfahren angeordnet worden ist (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 432; BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 3 StR 313/01; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 377/00

    Fehlerhafte unterlassene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 552/01

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 542/00

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01

    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ablehnung

  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 118/00

    § 64 StGB bei unsicherem § 21 StGB

  • BGH, 03.09.1997 - 3 StR 427/97

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 757/95

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • BGH, 27.04.1994 - 3 StR 93/94

    Revision - Nachholung der Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung

  • BGH, 17.07.1997 - 4 StR 314/97

    Voraussetzungen für die zwingende Anordnung einer Unterbringung in einer

  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 141/94

    Anordnung der Unterbringung - Entziehungsanstalt - Revision - Angeklagter -

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 324/97

    Prüfung des minder schweren Falles einer Straftat - Vorrangige Würdigung der

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 469/93

    Ermessensgebrauch trotz Verwirklichung aller Voraussetzungen des § 64

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