Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2935
BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 (https://dejure.org/1992,2935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die Kostenentscheidung - Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Abschluss eines Werkvertrages mit einem Unternehmen welches später eine Steuerhinterziehung begeht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerhinterziehung; Bauherrenpflicht zur Abführung der Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Anders als in dem der Entscheidung BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1 = BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3 (= BGH bei Holtz MDR 1988, 818 = wistra 1988, 261) zugrundeliegenden Fall diente hier die Tätigkeit des Werkunternehmers nicht ausschließlich dem Ziel, eine Steuerhinterziehung vorzubereiten.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts -

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92
    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Aus der Entgegennahme und Begleichung einer Rechnung mit dem Briefkopf einer anderen Firma als der seiner Vertragspartnerin kann nicht auf eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung geschlossen werden (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 1, 3).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar zu entnehmen, daß nicht jedes denkbare Verhalten, das sich fördernd für die Steuerhinterziehung eines anderen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 -), als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurechenbar ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.1992 - 4 Ss OWi 332/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3205
OLG Hamm, 15.05.1992 - 4 Ss OWi 332/92 (https://dejure.org/1992,3205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.1992 - 4 Ss OWi 332/92 (https://dejure.org/1992,3205)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 4 Ss OWi 332/92 (https://dejure.org/1992,3205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unentschuldigtes Fehlen trotz Anordnung persönlichen Erscheinens; Verwerfung des Einspruches; Fortsetzungstermin

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 498
  • NZV 1992, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der

    Zu § 74 OWiG a. F. war in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG für jeden Termin neu zu erteilen ist und der Hinweis auf die Belehrung in einer Ladung zu einem anderen inzwischen aufgehobenen Termin nicht ausreicht (vgl. BayObLG NZV 1999, 97 = NStZ 1999, 140 = VRS 96, 56; OLG Düsseldorf VRS 64, 291; OLG Hamm VRS 57, 300 und bei Göhler NStZ 1986, 20 mit ablehnender Anmerkung; NStZ 1992, 498; OLG Schleswig SchlHA 1982, 45; KK OWiG-Senge § 74 Rn. 38).

    Nach Ansicht des Senats bedurfte es sogar bei der Ladung zu einem Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung einer ausdrücklichen Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG (vgl. Senatsentscheidung DAR 1991, 70 = NStZ 1991, 92 = VRS 80, 215; anderer Ansicht allerdings: OLG Hamm NStZ 1992, 498).

  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 4 Ss OWi 217/06

    Entbindungsantrag; Erscheinen in der Hauptverhandlung, Wiederholung des Antrags;

    Nach Letzterem war allgemein anerkannt, daß die richterliche Anordnung des persönlichen Erscheinens sowohl bei einer Terminsverlegung als auch bei Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung nach Aussetzung der ersten zu wiederholen war (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Nach Letzterem war allgemein anerkannt, dass die richterliche Anordnung des persönlichen Erscheinens sowohl bei einer Terminsverlegung als auch bei Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung nach Aussetzung der ersten zu wiederholen war (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.12.1998 - 2 ObOWi 655/98

    Verständigung des Betroffenen über die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner

    Es entspricht deshalb der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Angeklagte/ Betroffene von der Anberaumung eines Fortsetzungstermins zu verständigen ist (BGHSt 38, 271/273; BGH NStZ 1984, 41 ; OLG Hamm NStZ 1992, 498/499; OLG Köln NStZ 1991, 92 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 229 Rn. 12; vgl. auch LR/Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 228 Rn. 7 und § 229 Rn. 7 sowie Gähler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 21).

    Ob letzteres durch förmliche Ladung zu geschehen hat (so BGH NStZ 1984, 41 m.abl.Anm. Hilger; OLG Karlsruhe NJW 1981, 934 ) oder ob formlose Mitteilung genügt (so die herrschende Meinung, vgl. BGHSt 38, 271/273; OLG Köln NStZ 1991, 92 ; OLG Hamm NStZ 1992, 498/499; Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO § 217 Rn. 6, § 229 Rn. 12), braucht hier nicht entschieden zu werden, weil weder das eine noch das andere geschehen ist.

  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins; KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38; offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.]; unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
  • KG, 07.09.2000 - 3 Ws (B) 392/00

    Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Nach Letzterem war allgemein anerkannt, dass die richterliche Anordnung des persönlichen Erscheinens sowohl bei einer Terminsverlegung als auch bei Anberaumung einer neuen Hauptverhandlung nach Aussetzung der ersten zu wiederholen war [vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 m.w.N.].
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