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   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92   

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https://dejure.org/1992,1138
BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 586
  • NZV 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 (S. 7); s. auch Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 (S. 7) = NStZ 2003, 658, 660; s. auch das Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 sowie Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).
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