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   BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92   

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BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 5 StR 300/92 (https://dejure.org/1992,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 587
  • StV 1992, 575
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Dabei sind die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände ebenso mit einzubeziehen wie die Persönlichkeit des Täters (vgl. zum Ganzen: BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; 1991, 121; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 24 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92
    Darüber hinaus hätte bedacht werden müssen, ob die durch den heftigen Streit ausgelöste hochgradige Erregung des Angeklagten, die das Landgericht als affektiven Ausnahmezustand definiert, oder seine erhebliche Alkoholisierung zur Tatzeit, die zu einer verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB führte, jeweils für sich genommen (vgl. insoweit BGH NStZ 1988, 175 und BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 26) oder im Zusammenwirken miteinander dazu geeignet waren, zumindest das voluntative Vorsatzelement, also die billigende Inkaufnahme des Todes der S. B., in Frage zu stellen.
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588).
  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Er muß sich aber bewußt sein, daß die Grenzen beider Schuldformen oft eng beieinander liegen und strenge Anforderungen an die Feststellung des inneren Tatbestandes zu steilen sind (BGH NStZ 1992, 587 f.; 1984, 19).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1992 - 2 StR 159/92   

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https://dejure.org/1992,3287
BGH, 13.05.1992 - 2 StR 159/92 (https://dejure.org/1992,3287)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 2 StR 159/92 (https://dejure.org/1992,3287)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 2 StR 159/92 (https://dejure.org/1992,3287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 587
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.02.2009 - 4 StR 640/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen; nötige

    Darüber hinaus wird, je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldspruch bekannt sind, desto fraglicher, ob der Richter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1 und 2).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98

    Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes

    Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.).
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Tatrichter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 I Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 2, 3, 4; BGHR StGB § 266 Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB v. 1/Rechtsstaatsprinzip - Feststellungen 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92   

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https://dejure.org/1992,5347
BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92 (https://dejure.org/1992,5347)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1992 - 2 StR 325/92 (https://dejure.org/1992,5347)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 2 StR 325/92 (https://dejure.org/1992,5347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit beim Erwischt werden (Lügen des Opfers)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 577/91

    Freiwilliger Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92
    Es ist daher nicht ohne weiteres einsichtig, daß er meinte, die Tat nicht vollenden zu können, weil eine weitere Person am Tatort erscheinen könnte (vgl. BGH StV 1992, 224).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Da sich die Tat von Beginn an in der Öffentlichkeit zutrug, es dem Angeklagten somit nicht auf Heimlichkeit ankam, stand allein die Entdeckung der Tat hier der Freiwilligkeit eines Rücktritts nicht zwangsläufig entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 587; 1999, 300, 301; Eser aaO § 24 Rdn. 50 m. w. N.).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Anhaltspunkte dafür, daß der Angekl. so auf einen bestimmten Tatplan festgelegt war, daß ihm eine Durchführung der Tat unter etwas anderen tatsächlichen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre oder sich als neue Tat dargestellt hätte (vgl. BGHSt 34, 53, 57; vgl. auch BGH NStZ 1992, 587) oder daß sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter beträchtlich erhöht hätte (BGH NStZ 1993, 76; 1992, 536), sind nicht vorhanden.
  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
    Die bloße Möglichkeit des Hinzutretens Dritter am Tatort, reicht nicht aus, um annehmen zu können, der Täter habe nun gemeint, die Tat nicht mehr vollenden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.1992, 2 StR 325/92, NStZ 1992, 587).
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