Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92   

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https://dejure.org/1992,2525
BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Wiedereintritt in die Verhandlung - Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 1
    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3181
  • MDR 1992, 1174
  • NStZ 1992, 601
  • StV 1992, 552
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Nach Wiedereintritt in die Verhandlung ist Voraussetzung für eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung im Sitzungssaal, daß bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist; nicht erforderlich ist, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (wie BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] = NJW 1971, 2082).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nach Wiedereintritt in die Verhandlung eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal zulässig, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] m.w.N.).

    In der grundlegenden Entscheidung BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], die mit der dort zitierten früheren Rechtsprechung übereinstimmt, war zwischen zwei Ausnahmealternativen unterschieden worden: Ist der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt, weil etwa nach einem Hinweis nach § 265 StPO keinerlei Erklärungen abgegeben worden waren, ist auch keine neuerliche Beratung erforderlich (aaO. S. 171 Absatz 1).

    Bei dieser Sachlage ist der Senat nicht gehindert, auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung in BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] zu entscheiden; ein Abweichen im Sinne des § 136 Abs. 1 GVG liegt nicht vor.

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    a) Das Schweigen des Sitzungsprotokolls hierzu (vgl. Bl. 98 d. SA II) beweist nicht, daß eine erneute Beratung nicht stattgefunden hat, da es sich insoweit nicht um einen protokollpflichtigen Vorgang handelt (BGHSt 37, 141, 143).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8; Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind]; ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 3 B 28.17

    Anspruch eines Krankenhauses auf Rügen auf einen Sicherstellungszuschlag nach § 5

    Diese Verständigung kann auch im Sitzungssaal herbeigeführt werden (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - II ZR 255/13 - NJW-RR 2015, 893 Rn. 17; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92 - NJW 1992, 3181, vom 5. Oktober 2000 - 3 StR 357/00 - NStZ 2001, 106 und vom 29. November 2013 - BLw 4/12 - NJW-RR 2014, 243 Rn. 28).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.
  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

    Sie gehören daher nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, hinsichtlich deren eine Protokollierung gemäß § 273 StPO geboten ist (BGHSt 5, 294 = NJW 1954, 650; BGHSt 37, 141 [143]; BGH StV 1992, 552; RGSt 27, 3 [5]; Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O. § 273 Rdnr. 8; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 273 Rdnr. 5 u. § 260 Rdnr. 3; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 273 Rdnr. 5; a.A. KMR-Stuckenberg § 260 Rdnr. 8), und werden von der ausschließlichen (positiven wie negativen) Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO nicht erfasst.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3074
BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91 (https://dejure.org/1992,3074)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1992 - 5 StR 677/91 (https://dejure.org/1992,3074)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 5 StR 677/91 (https://dejure.org/1992,3074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit eines Rechtsmittels im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO - Berechnung der Belastungswahrscheinlichkeit - Beweiswürdigung einer Wahrscheinlichkeitsaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 601
  • StV 1992, 312
  • StV 1993, 1992
  • StV 1993, 312
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts -

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91
    Die Wahrscheinlichkeit, daß der Angeklagte Täter ist (Belastungswahrscheinlichkeit), kann indes auf diese Weise nicht beantwortet werden (vgl. Hellmiß NStZ 1992, 24; zur Vaterschafts- und Merkmalswahrscheinlichkeit bei der biostatistischen Vaterschaftsbegutachtung vgl. BGH NJW 1982, 2124; 1990, 2312).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 56/89

    Einbeziehung weiterer Mehrverkehrszeugen bei hoher Wahrscheinlichkeit der

    Auszug aus BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91
    Die Wahrscheinlichkeit, daß der Angeklagte Täter ist (Belastungswahrscheinlichkeit), kann indes auf diese Weise nicht beantwortet werden (vgl. Hellmiß NStZ 1992, 24; zur Vaterschafts- und Merkmalswahrscheinlichkeit bei der biostatistischen Vaterschaftsbegutachtung vgl. BGH NJW 1982, 2124; 1990, 2312).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    bb) Der Sachverständige Dr. Ro. hat die Häufigkeit der Merkmalskombination mit 0, 014 % im Sinne einer Merkmalswahrscheinlichkeit errechnet (vgl. dazu Senat StV 1992, 312); er hat dabei die Häufigkeit der einzelnen Merkmale miteinander multipliziert.
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Sollte der genannte Vergleich durchgeführt werden können, wird der Frage nachzugehen sein, ob die Untersuchungsergebnisse der Kern-DNA einerseits und der mitochondrialen DNA andererseits im Sinne der Produktregel dergestalt voneinander unabhängig sind (vgl. hierzu BGHSt 38, 320, 323; BGH NStZ 1992, 601, 602), dass sie als Faktoren - mit der Folge eines ggf. deutlich gesteigerten Beweiswertes - miteinander kombiniert werden können.
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Wahrscheinlichkeitsberechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung ihrer Grundlagen im Urteil (Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320).
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 520/10

    Beweiswert einer kombinierten Analyse von Kern-DNA und mitochondrialer DNA

    Insofern ebenfalls sachverständig beraten durfte das Landgericht zudem zu der Einschätzung gelangen, dass die genannten Untersuchungsergebnisse der beiden unterschiedlichen Arten von Erbsubstanzen (UA S. 77) im Sinne der Produktregel dergestalt voneinander unabhängig sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 323; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602), dass sie als Faktoren miteinander kombiniert werden können.
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12) oder wenn wegen sonstiger Besonderheiten bei der Vergleichspopulation infolge des Vorhandenseins mehrerer DNA-Merkmale (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320 ff.) die Anwendung der sog. Produktregel für unabhängige Merkmale in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; s. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Ob insoweit die gleichen Grundsätze gelten müssen wie bei der Genomanalyse anderer Spuren, z.B. Sperma und Blut, und ob der Tatrichter bei Fallgestaltungen wie vorliegend grundsätzlich gehalten ist, eine Genomanalyse durchführen zu lassen, kann offenbleiben (vgl. dazu BGH NStZ 1991, 399; BGHSt 37, 157; BGH NStZ 1992, 554, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; zur Bewertung von Haaranalysen vgl. Rittner/Schacker/Schneider in MedR 1989, 12 f., 14; Schmitter/Herrmann/Pflug MDR 1989, 402, 403; Schneider in Hess. Polizeirundschau 1992, 20, 22; Kunstmann/Bocker/Mempel/Epplen in Münchner Medizinischen Wochenschrift 1990, 741, 742; allgemein zum Haarvergleich vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91; Forster/Ropohl, Rechtsmedizin 5. Aufl. S. 190; Forster, Praxis der Rechtsmedizin 1986, 269 f.).
  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

    Derart gravierende Fehlbewertungen der Beweiskraft von statistisch belegten Häufigkeitswerten begründen regelmäßig einen Rechtsfehler (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1996, 45, 46 [BVerfG 18.09.1995 - 2 BvR 103/92]; BGHSt 37, 157, 159; 38, 320, 322; BGH NStZ 1992, 601 und 1994, 554; BGH StV 1996, 251; vgl. auch BGHSt 41, 206, 214; BGH NStZ 1993, 395, 396; BGH StV 1994, 114).
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