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   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92   

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BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92 (https://dejure.org/1992,2156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 144
  • StV 1993, 234 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).

    Nach allem liegt ein die Revision begründender Rechtsverstoß vor (vgl. BGH NStZ 1986, 325).

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    Dies könnte allenfalls dann verneint werden, wenn zwischen den Beteiligten Einigkeit über das Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Verlesungsgrundes bestanden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56

    Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich überprüfbar sind (BGHSt 9, 230 (231); BGH NStZ 1983, 569; 1986, 325; StV 1984, 324).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen unter sorgfältiger Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Aussage für die Wahrheitsfindung gegen das Interesse an beschleunigter Durchführung des Verfahrens unter Berücksichtigung der Aufklärungspflicht zu entscheiden (vgl. BGHSt 22, 118 (120); Mayr in KK-StPO 2. Aufl., § 251 Rdn. 22 und 30).
  • BGH, 06.02.2024 - 1 StR 348/23

    BGH bestätigt Verurteilung eines Mitarbeiters der Sparkasse Furtwangen wegen

    In aller Regel ist wenigstens die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so dass diese rechtlich überprüfbar sind (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10

    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen;

    Das Fehlen des Gerichtsbeschlusses begründet die Revision (vgl. NStZ 1993, 144; 88, 283).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines

    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283; 1993, 144).

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283; vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 446/92, NStZ 1993, 144 und vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 1 Rv 9/16

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Voraussetzungen für die Verlesung von

    Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nochmalige Vernehmung der Zeugin ... vor dem erkennenden Berufungsgericht zu einem anderen Beweisergebnis geführt hätte (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 144, 145; NStZ 1986, 325; StV 1983, 443, 444).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2017 - 3 RVs 6/17

    Verlesung, Zeugenaussage, Beschlussbegründung, Anforderungen

    Dafür ist grundsätzlich zumindest die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich (BGH, NStZ 1984, 375; BGH, NStZ 1993, 144).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 2b Ss 222/99
    In aller Regel sind zumindest die das Gericht leitenden Erwägungen so wiederzugeben, daß diese rechtlich nachprüfbar sind (vgl. BGH NStZ 1983, 569 ; 1988, 283; 1993, 144 f.; Senatsbeschluß vom 9. April 1999 - 5 Ss 385/98 - 104/98 I - ferner KK-Diemer, StPO , 4. Aufl., § 251 , Rndr. 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 251 Rdnr. 38 und 42 alle m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1999 - 5 Ss 385/98
    In aller Regel ist zumindest die Wiedergabe der das Gericht leitenden Erwägungen erforderlich, so daß diese rechtlich nachprüfbar sind (vgl. BGH NStZ 1983, 569 ; 1988, 283; 1993, 144 f.; KK-Diemer, StPO , 4. Aufl., § 251 Rdnr. 30; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 251 Rdnrn. 38 und 42, alle m. w. N.).
  • KG, 30.09.2008 - 1 Ss 70/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle

    Denn die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes zugunsten des Beschleunigungsgebotes durch eine Verlesung nach § 251 StPO hängt maßgeblich von der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Aussage unter Berücksichtigung der tatrichterlichen Aufklärungspflicht ab (BGH NStZ 1993, 144, 145; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 15/03 -).
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