Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.08.1992

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92   

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https://dejure.org/1992,1672
BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92 (https://dejure.org/1992,1672)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1992 - 3 StR 320/92 (https://dejure.org/1992,1672)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92 (https://dejure.org/1992,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Voraussetzungen - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 211
    Tötung aus niedrigem Beweggrund

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 182
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
    Es trifft zwar zu, daß die Wertung, ob ein Tötungsmotiv als "niedrig" einzustufen ist, einer Gesamtwürdigung bedarf, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt, mithin alle inneren wie äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgebend waren (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 16; BGH bei Holtz, MDR 1980, 1001).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
    Es trifft zwar zu, daß die Wertung, ob ein Tötungsmotiv als "niedrig" einzustufen ist, einer Gesamtwürdigung bedarf, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt, mithin alle inneren wie äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgebend waren (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 16; BGH bei Holtz, MDR 1980, 1001).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
    Auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Wertung kommt es nicht an (vgl. BGHSt 6, 329; BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 13 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1980 - III ZR 128/78

    Verpflichtung einer Kreditbank zur Klarstellung über die Aufgaben und Vollmachten

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
    Es trifft zwar zu, daß die Wertung, ob ein Tötungsmotiv als "niedrig" einzustufen ist, einer Gesamtwürdigung bedarf, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt, mithin alle inneren wie äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgebend waren (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 16; BGH bei Holtz, MDR 1980, 1001).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
    Namentlich dann, wenn Tatmotive wie Wut, Zorn und Verärgerung den Täter zur Tötung eines Menschen veranlaßt haben, kommen seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Persönlichkeit Bedeutung für die Frage zu, ob die tatauslösenden Motive ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen oder ob sie menschlich verständlich sind (vgl. BGH NStZ 1984, 261; BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 11 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39).

    Bei einer Tötung aus Wut oder Verärgerung kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23; BGH StV 1987, 150, 151; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 31).

    Die Kammer hätte sich insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, daß die Tötung eines anderen allein deshalb, weil er in der Wertvorstellung des Täters als geringer eingeordnet wird, nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH NJW 1971, 571, 574; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92   

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https://dejure.org/1992,3582
BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92 (https://dejure.org/1992,3582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 182
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 489/20

    Sexuelle Belästigung durch körperliches Berühren

    Ausdrücklich als Beispiele genannt werden dort etwa das feste Drücken der behandschuhten Hand des Opfers auf das Geschlechtsteil des Täters (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, NStZ 1993, 182), das Berühren im Vaginalbereich über der Kleidung (BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, juris Rn. 8) oder der flüchtige Griff an die Genitalien einer bekleideten Person (BGH, Urteil vom 13. Juli 1951 - 2 StR 275/51, BGHSt 1, 293, 298).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Mit einer solchen "Nachrede' wird die Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung kundgegeben, die den Tatbestand verwirklicht (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 148 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4; LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 1; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 8; Fischer, aaO, § 185 Rn. 4).

    Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206; vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13; Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a).

  • OLG Oldenburg, 06.01.2011 - 1 Ss 204/10

    Unprovoziertes Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen als Beleidigung

    In sexuell gefärbten Zudringlichkeiten allein ist dies - auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGH NStZ 1993, 182 - nicht zu sehen.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat, voraus, daß in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182 ; 1995, 129).
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 13/12

    Grenzen der sexualbezogenen Beleidigung; Nötigung

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    § 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, voraus, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182; 1995, 129).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Eine solche Kundgabe ist in der sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen und sie erfüllt deshalb auch nicht den Tatbestand des § 185 StGB (BGHSt 36, 145, 150; BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
    Anders ist die Rechtslage aber zu bewerten, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers liegt (h.M., vgl. BGHSt 36, 145 ff.; NStZ 1986, 453 f.; 1992, 33 f.; 1993, 182; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 26. Auflage 2001, § 185 Rn. 4; Kiehl NJW 1989, 3003 ff.), welche über den eigentlichen geschlechtlichen Übergriff hinausgeht (OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 185 Nr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05

    Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
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