Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.1993

Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92   

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https://dejure.org/1993,1521
BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 3 StR 606/92 (https://dejure.org/1993,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Sequesterbestellung im Konkurseröffnungsverfahren - Untreue eines GmbH-Geschäftsführers - Anforderungen an die Annahme der Täterstellung des Geschäftsführers nach § 266 Abs. 1 StGB bei Konkurs der GmbH - Übertragung der Geschäftsführungsbefugnisse auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1278
  • ZIP 1993, 1100
  • MDR 1993, 562
  • NStZ 1993, 239
  • StV 1993, 245
  • BB 1993, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Der Sequester ist einem Konkursverwalter nicht ohne weiteres gleichzustellen (vgl. BGHZ 86, 191, 195 f [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81] mit weiteren Nachweisen, auch zur abweichenden Meinung).

    Umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sind nicht notwendiger Bestandteil der Sequesterbestellung (vgl. BGHZ 86, 191, 196) [BGH 22.12.1982 - VIII ZR 214/81].

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Es kommt rechtlich auch in Betracht, daß der Sequester lediglich neben dem Schuldner bei der Vermögensverwaltung mitzuwirken hat (BGHR KO § 106 Sequester 1).

    Zwar wird die Anordnung der Sequestration häufig auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstreckt und grundsätzlich auch von einem allgemeinen Veräußerungs- und Verfügungsverbot begleitet sein (vgl. BGHR KO § 106 Sequester 4; Koch, Die Sequestration im Konkurseröffnungsverfahren, S. 53 ff).

  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    In dieser Stellung kann jedoch eine für die Anwendung des § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eintreten, daß über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet und ein Konkursverwalter bestellt wird (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307).

    Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).

  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86

    Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 11.08.1989 - 3 StR 75/89

    Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil einer GmbH

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Dies gilt wegen der rechtlichen Selbständigkeit der GmbH in aller Regel auch dann, wenn der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist oder die Gesellschafterstellung neben anderen mit ihm voll übereinstimmenden oder von ihm gar nur vorgeschobenen Personen innehat (vgl. u.a. BGHSt 3, 32, 39/40; 30, 127, 128; 34, 379, 384; 35, 333, 337; BGHR StGB § 266 I Nachteil 4, 21 und 23).
  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 348/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue bei KG

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 606/92
    Diese unterliegt auch noch im Falle ihrer Überschuldung dem strafrechtlichen Vermögensschutz gegenüber ihren Gesellschaftern (vgl. BGHR StGB § 266 I Nachteil 25; BGH wistra 1991, 305, 306 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Dieser hatte zwar als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH dieser gegenüber eine besondere Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Er ist daher tauglicher Täter einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft (vgl. nur BGH NStZ 1998, 192, 193; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 2; Lenckner/ Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 25; Schaal in Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. vor § 82 Rdn. 10 f.).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

    Durch die Bestellung eines Sequesters im Rahmen des Konkurseröffnungsverfahrens könnte jedoch eine für die Beurteilung der Strafbarkeit nach § 266 Abs. 1 StGB erhebliche Änderung dadurch eingetreten sein, daß dem Angeklagten als Geschäftsführer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH entzogen und diese allein dem Sequester übertragen worden war (vgl. BGH NJW 1993, 1278).

    Der Pflichtenkreis des Angeklagten könnte so - auch im Hinblick auf das Sicherungsgut (vgl. Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 1 Rdn. 90 a, § 106 Rdn. 18; Herbert, Die Sequestration im Konkursantragsverfahren [1989] S. 149 ff.) - auf die Wahrnehmung der Gemeinschuldneraufgaben beschränkt worden sein; eine die Täterstellung nach § 266 Abs. 1 StGB begründende Machtposition hätte der Angeklagte dann nicht mehr innegehabt, und eine Bestrafung wegen Untreue käme nicht in Betracht (vgl. BGH wistra 1991, 305, 307; NJW 1993, 1278).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92   

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https://dejure.org/1993,2451
BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92 (https://dejure.org/1993,2451)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1993 - 1 StR 518/92 (https://dejure.org/1993,2451)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 1 StR 518/92 (https://dejure.org/1993,2451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung bei Annahme von freiwilliger Sicherung durch den Gläubiger - Gläubigerbegünstigung durch Annahme von Sicherheiten aus Konkursmasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1278
  • MDR 1993, 563
  • NStZ 1993, 239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 02.06.1927 - III 238/27

    1. Ist Beihilfe des begünstigten Gläubigers zu dem Vergehen des Schuldners gegen

    Auszug aus BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92
    Andererseits reicht aber seine Straflosigkeit nicht weiter als die Notwendigkeit seiner Teilnahme (RGSt 61, 314, 315; 65, 416, 417; BGH, Urt. vom 10. November 1965 - 2 StR 388/65).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65

    Anstiftung zur Unterschlagung und Gläubigerbegünstigung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92
    Andererseits reicht aber seine Straflosigkeit nicht weiter als die Notwendigkeit seiner Teilnahme (RGSt 61, 314, 315; 65, 416, 417; BGH, Urt. vom 10. November 1965 - 2 StR 388/65).
  • BGH, 29.09.1988 - 1 StR 332/88

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung durch Sicherung des Anwaltshonorars

    Auszug aus BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92
    Die Senatsentscheidung vom 29. September 1988 (BGHR StGB § 283 c Abs. 1 Gläubiger 2) steht nicht entgegen.
  • RG, 30.10.1931 - I 30/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt vollendet sich die

    Auszug aus BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92
    Andererseits reicht aber seine Straflosigkeit nicht weiter als die Notwendigkeit seiner Teilnahme (RGSt 61, 314, 315; 65, 416, 417; BGH, Urt. vom 10. November 1965 - 2 StR 388/65).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Demgemäß bleibt insbesondere das durch die Strafvorschrift geschützte Opfer auch bei einer Mitwirkungshandlung straflos (vgl. BGHSt 10, 386; BGH, Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 518/92 -, MDR 1993, S. 563; Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, Vorbem. §§ 25 ff. Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Jedenfalls ein über den Bereich einer etwaigen notwendigen Teilnahme hinaus verwirklichtes Unrecht muss keineswegs sanktionslos bleiben (vgl. BGH NStZ 1993, 239, 240 m.w.N. zu § 283c StGB; ebenso Oetker in GKBetrVG 8. Aufl. § 119 Rdn. 39 m.w.N.; Annuß in Richardi, BetrVG 11. Aufl. § 119 Rdn. 27; Rieble/Klebeck NZA 2006, 758, 767; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 35 Rdn. 14; Dannecker in Festschrift für Wolfgang Gitter (1995) S. 167, 171).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    In sonstigen Fällen notwendiger Beihilfe - wie z.B. der Schuldnerbegünstigung- ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Teilnahme nach allgemeinen Regeln möglich, wenn der Tatbeitrag des Begünstigten über die reine notwendige Beihilfe hinausgeht: Die Straflosigkeit reicht nicht weiter als die Notwendigkeit der Teilnahme ( BGH NStZ 1993, 239/240; Fischer, aaO, § 283c Rn. 10).
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Insoweit gilt Ähnliches wie bei anderen Delikten, deren Handlung die Beteiligung eines anderen denknotwendig voraussetzt, ohne daß dessen Mitwirkung unter Strafe gestellt ist (vgl. zu § 283 c StGB: BGH bei Herlan GA 1967, 265; BGH NStZ 1993, 239; zu § 356 StGB: RGSt 71, 114; vgl. ferner Sowada, Die "notwendige Teilnahme" als funktionales Privilegierungsmodell im Strafrecht, 1992, S. 124 ff., 161 ff., 208 ff.).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19

    Gläubigerbegünstigung (Gläubigerbegünstigungsvorsatzes: Voraussetzungen der

    aa) Zwar kommt für den Gläubiger eine strafbare Teilnahme an seiner Begünstigung im Sinne von § 283c StGB in Betracht, wenn sich seine Handlung nicht nur auf die Annahme einer ihm von dem Schuldner angebotenen Sicherung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 518/92, NStZ 1993, 239, 240; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 283c Rn. 21; Vormbaum, GA 1981, 101, 132).
  • AG Hamburg, 22.04.2002 - 67c IN 115/01

    Erledigung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens; Verteilung der Kosten nach einer

    Die Annahme kann des Weiteren Straftatbestände erfüllen (Teilnahme an Benachteiligung anderer Gläubiger, §§ 283 c, 26, 27 StGB; s. BGH, NJW 1993, 1278).
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