Rechtsprechung
BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine vom Angeklagten nicht verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO §§ 44, 345
Verstreichenlassen der Revisionsbegründungsfrist durch Verteidiger
Verfahrensgang
- BGH, 09.12.1992 - 5 StR 394/92
- BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 742
- MDR 1993, 742
- NStZ 1993, 245
- StV 1993, 169
- JR 1993, 324
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19
Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt. - OLG Köln, 12.03.1996 - Ss 114/96 Ob überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen gewährt werden kann (vgl. hierzu BGH NStZ 1993, 245 = BGHR StPO § 44 Verschulden 1), bedarf keiner Entscheidung.
- OLG Braunschweig, 06.12.1995 - Ss (BZ) 107/95 Diese Korrektur der bisherigen Rechtsprechung ist erforderlich, um der Aushöhlung von Frist- und Formvorschriften im Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren entgegenzuwirken; diese Korrektur dient auch der Gleichbehandlung im Hinblick auf die vorstehend skizzierte Rechtsprechung, wonach die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen grundsätzlich nicht zu gewähren ist, wenn die Sachrüge wirksam erhoben war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992, NJW 1993, 742 ).
- OLG Jena, 08.04.2005 - 1 Ss 15/05
Revision
Für die verschuldete gänzlich unterbliebene Erhebung von Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist - bzw. der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung und Nachholung der Revisionsbegründung - kann nichts anderes gelten (siehe BGH NStZ 1985, 13; NStZ 1993, 245; BGH NStZ 1984, 418; vgl. auch Hilger NStZ 1983, 152 ff.).
Rechtsprechung
BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von Zusatztatsachen - Beurteilung des psychischen Zustands eines Beschuldigten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 245
- StV 1993, 169
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von …
Die Bezugnahme auf die "Urteilsfeststellungen" ersetzt das notwendige Rügevorbringen schon deshalb nicht, weil sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass der Sachverständige über Tatsachen (nämlich Zusatztatsachen, vgl. BGH NStZ 1993, 245, 246) Auskunft gegeben hat, die nicht über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durften. - BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration; …
c) Im Übrigen neigt der Senat dazu, die im Rahmen der Exploration für ein aussagepsychologisches Gutachten erhobenen Tatsachen grundsätzlich als Befundtatsachen anzusehen, zu denen der Sachverständige in seiner nämlichen Funktion vernommen werden kann (vgl. in der Tendenz bereits BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 633/92, Rn. 7, NStZ 1993, 245 f.;… vom 10. November 1998 - 5 StR 505/98, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 3). - BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93
Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung - Voraussetzungen für eine …
Dies gilt insbesondere für Tatsachen, die nicht vom Sachverständigen selbst, sondern von anderen festgestellt wurden (vgl. BGH NStZ 1993, 245 f). - BGH, 10.11.1998 - 5 StR 505/98
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die hierzu gemachten Angaben B hat die Sachverständige aufgrund ihres besonderen Fachwissens, zu der auch die Fragetechnik und Beobachtungsgabe gehören, erlangt (…BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 2; BGHR StPO § 79 Zusatztatsachen 1; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - 3 StR 141/94 -). - BGH, 06.10.1998 - 1 StR 494/98
Verwerfung einer Revision - Vernehmung eines Sachverständigen
Es kann ausgeschlossen werden, daß der Sachverständige, wäre er auch als Zeuge gehört und vereidigt worden, andere Angaben gemacht hätte (vgl. BGH NStZ 1993, 245 m. w. Nachw.).