Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.1992

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92   

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https://dejure.org/1992,469
BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 (https://dejure.org/1992,469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen strafbefreienden Rücktritt - Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Verbot der Schlechterstellung - Keine Einbeziehung einer früheren Entscheidung als Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 279
  • StV 1993, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Die Jugendkammer hat ihre eigene Sachkunde zur Beurteilung der Auswirkungen des Rückstoßes auf die Flugrichtung eines Geschosses nicht zuletzt mit dem Hinweis auf die Erfahrungen "der Berichterstatterin aus dem Umgang mit Handfeuerwaffen" genügend dargelegt (vgl. BGHSt 12, 18, 20; Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 904 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 375/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Insoweit gilt nichts anderes als dann, wenn der (erste) Tatrichter eine gebotene (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung unterlassen hat (vgl. hierzu BGH Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 375/61; Pikart in KK 2. Aufl. § 358 Rdn. 19).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86

    Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86

    Beendigung eines Versuchs einer Tötung

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
    Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88

    Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche

    Zudem sind bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch alle bereits in jenes Urteil einbezogenen Urteile im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 StR 97/14 Rn. 2; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 Rn. 22).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92   

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https://dejure.org/1992,3620
BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92 (https://dejure.org/1992,3620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der Tatfortführung bei Eintritt unvorhergesehener äußerer Umstände - Bestätigung der Annahme des zwingenden Hindernisses für eine Tat bei Praktizieren dersselben Vorgehensweise kurze Zeit nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

    Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).

    Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
    Erst recht gilt dies, wenn der Täter die Gewißheit erlangt, bei weiterem Handeln angezeigt und bestraft zu werden (vgl. BGHSt 9, 48, 52 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 24 Rdn. 49 ff.).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    a) Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76, 77).

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 Rn. 7, juris).
  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Autonom ist jede Rücktrittsentscheidung, die dem Täter nicht durch die gegebenen Umstände aufgezwungen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 51; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach

    Da die Freiwilligkeit des Rücktritts eine autonom getroffene Willensentscheidung des Täters voraussetzt, darf diese dem Täter zwar nicht durch die äußeren Umstände aufgezwungen worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist dabei, ob aus Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 bis 18).
  • BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei

    Freiwilligkeit liegt vor, wenn der Täter noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16, 18).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 545/17

    Rücktritt (Freiwilligkeit bei Entdeckung durch Dritte)

    Das Schwurgericht hat sodann, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76; vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17; Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; vom 6. Juli 2006 - 4 StR 199/06, StV 2006, 687; und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265), mit Recht angenommen, dass die Tatentdeckung durch Dritte und die Furcht des Angeklagten, am Tatort festgehalten zu werden, der Annahme eines freiwilligen Rücktritts entgegensteht.
  • LG Dortmund, 17.06.2020 - 34 KLs 1/20
    Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender, Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).
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