Rechtsprechung
BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen strafbefreienden Rücktritt - Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Verbot der Schlechterstellung - Keine Einbeziehung einer früheren Entscheidung als Ausnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 31
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 279
- StV 1993, 533 (Ls.)
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Die Jugendkammer hat ihre eigene Sachkunde zur Beurteilung der Auswirkungen des Rückstoßes auf die Flugrichtung eines Geschosses nicht zuletzt mit dem Hinweis auf die Erfahrungen "der Berichterstatterin aus dem Umgang mit Handfeuerwaffen" genügend dargelegt (vgl. BGHSt 12, 18, 20;… Alsberg/Nüse/Meyer 5. Aufl. S. 904 f. m.w.Nachw.). - BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).
- BGH, 23.01.1962 - 1 StR 375/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Insoweit gilt nichts anderes als dann, wenn der (erste) Tatrichter eine gebotene (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung unterlassen hat (vgl. hierzu BGH Urteil vom 23. Januar 1962 - 1 StR 375/61;… Pikart in KK 2. Aufl. § 358 Rdn. 19). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.). - BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86
Beendigung eines Versuchs einer Tötung
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …
Auszug aus BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Bei der Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts kommt es darauf an, ob der Täter nach der (letzten) Ausführungshandlung davon ausgeht oder zumindest für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sog. "Rücktrittshorizont", vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17). - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
- BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch
- BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren
- BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels
- BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
- BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92). - BGH, 15.12.2022 - 1 StR 295/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Blanketttatbestand: erforderliche …
Zudem sind bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch alle bereits in jenes Urteil einbezogenen Urteile im Tenor des neuen Urteils aufzuführen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 StR 97/14 Rn. 2; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92 Rn. 22). - BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Sie liegt bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, insbesondere bei tief in den Brust- oder Bauchraum eingedrungenen Messerstichen, deren Wirkungen der Täter, wie hier, wahrgenommen hat, auf der Hand (BGHSt 39, 221, 231 m.w.N.;… vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8;… BGHR aaO Versuch, unbeendeter 13; BGH NStZ 1993, 279 f.; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1997 - 2 StR 248/97).
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
Die Strafe für den Angeklagten T. muß daher - nunmehr möglicherweise unter Einbeziehung sowohl des Urteils des Amtsgerichts Olpe vom 29. August 2000 als auch des Urteils des Jugendschöffengerichts Olpe vom 9. Januar 2001, sofern dieses inzwischen rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7) - neu festgesetzt werden. - BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei …
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3 und 7).
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Verbot der Schlechterstellung einer auf der Einbeziehung des Urteils vom 1. Dezember 1992 beruhenden Erhöhung der im angefochtenen Urteil verhängten Jugendstrafe nicht entgegenstünde (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
- BGH, 30.06.2016 - 3 StR 125/16
Darstellung der früheren Taten bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe
Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, müssen die früheren Taten zumindest kurz dargestellt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344; Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung …
Ist - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95
Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils …
Der Generalbundesanwalt bezweifelt das; er meint, das Landgericht habe nicht die früheren Urteile, sondern nur die früheren Strafen einbezogen und damit § 31 Abs. 2 JGG verletzt (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3, 7).Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, daß er die tragende Erwägung der Entscheidung BGHSt 16, 335 - im Rahmen von § 31 Abs. 2 JGG sei nicht die (noch nicht verbüßte) frühere Strafe einzubeziehen, sondern für alle Straftaten eine einheitliche (neue) Rechtsfolge zuzumessen - uneingeschränkt teilt (vgl. etwa BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
- BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99
Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch
Demgemaß hätten aber nicht nur die Entscheidung des Amtsgerichts Rostock vom 27. März 1998 sondern auch die darin bereits einbezogene frühere Entscheidung im Urteilstenor entsprechend gekennzeichnet werden müssen (vgl. BGH NStZ 1999, 426; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13
Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …
Erforderlich ist eine neue, selbstständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; Beschlüsse vom 22. September 1999 - 3 StR 358/99, StV 1999, 661; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 219/12; vom 19. Mai 2011 - 3 StR 134/11;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 31 Rn. 62 f.). - BGH, 06.10.2005 - 3 StR 319/05
Sukzessive Mittäterschaft (Zunutzemachen des Einsatzes einer Waffe nach …
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer …
- BGH, 31.07.2007 - 4 StR 17/07
Ergänzung der Urteilsformel in der Revision durch Einbeziehung weiterer …
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 400/97
Richtigstellung eines Urteilstenors durch die Verurteilung zu einer …
- BGH, 10.03.1994 - 4 StR 50/94
Einbeziehung - Frühere Entscheidung - Urteilsgründe - Urteil
- OLG Koblenz, 25.11.2010 - 2 Ss 200/10
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung
- BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
- BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues …
- BGH, 24.11.2009 - 5 StR 460/09
Unbegründete Revision; Klarstellung der Urteilsformel; Kosten der Revision
- BGH, 22.09.1999 - 3 StR 358/99
Verspätete Einlegung der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
- BGH, 15.03.2016 - 4 StR 15/16
Formelle Einbeziehung einer früheren Entscheidung durch das Lanndgericht; …
- BGH, 03.05.2000 - 2 StR 128/00
Einbeziehung früherer Urteile in Einheitsjugendstrafe
- BGH, 15.03.2000 - 2 StR 55/00
Formale Einbeziehung früherer Entscheidungen in den Urteilstenor bei Bildung …
- BGH, 09.05.2023 - 2 StR 57/23
Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe i.R.d. Strafzumessung
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12
Jugendstrafe; Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe; Unzulässigkeit …
- BGH, 09.08.2000 - 2 StR 246/00
Tenor bei Einbeziehung früherer Urteile
- BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98
Erforderlichkeit der Mitteilung von Strafzumessungserwägungen
- BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
nachträgliches Eingreifen - § 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der …
- BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00
Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe
- OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10
Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von …
- OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06
Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten …
- BGH, 12.04.2000 - 2 StR 112/00
Verwerfung der Revision
- BGH, 29.06.1999 - 4 StR 261/99
Versuch; Mord; Gefährliche Körperverletzung; Rücktritt; Tateinheit; …
- BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden; …
- OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97
Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit …
- AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines …
- BGH, 26.11.1997 - 2 StR 573/97
Bindung des § 30 Strafgesetzbuch (StGB) als unselbständiger Straftatbestand an …
- BGH, 26.04.1995 - 3 StR 159/95
Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Jugendstrafe - Sanktionen
- BGH, 18.12.1996 - 2 StR 499/96
Erfordernis der Einbeziehung sämtlicher Entscheidungen bei der Bildung einer …
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen, …
- KG, 11.12.2015 - 121 Ss 129/15
Jugendstrafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des …
- BGH, 04.10.1994 - 5 StR 494/94
Strafrahmen - Strafzumessung - Revision - Strafausspruch
- BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch …
- BGH, 13.07.1993 - 1 StR 91/93
Ablehnung von Verdeckungsabsicht aufgrund affektiver Erregung und hochgradiger …
- BGH, 13.05.1993 - 1 StR 906/92
Erfordernis der Abwägung bei möglicher Bildung einer Einheitsjugendstrafe
- LG Bonn, 21.09.2004 - 24 K 2/04
- BGH, 01.02.1996 - 4 StR 4/96
Verwerfung der Revision
Rechtsprechung
BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der Tatfortführung bei Eintritt unvorhergesehener äußerer Umstände - Bestätigung der Annahme des zwingenden Hindernisses für eine Tat bei Praktizieren dersselben Vorgehensweise kurze Zeit nach ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 24
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 279
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Die Beurteilung, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGHSt 35, 90, 95;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).Dagegen fehlt es an einer freiwilligen Tataufgabe, wenn sich deren Grund aus Sicht des Täters als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (BGHSt 35, 90, 95; 184, 186;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25).
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.).Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537;… Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f).
- BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92
Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht …
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Die Freiwilligkeit des Rücktritts ist auch in den Fällen zu verneinen, in denen sich das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter - wenn auch nur nach dessen Vorstellung - beträchtlich erhöht hat und er deshalb von der weiteren Ausführung absieht (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92; BGH NStZ 1992, 536, 537;… Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 24 Rdn. 103 f). - BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit …
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Ein honorierbarer Verzicht auf die Durchführung des kriminellen Entschlusses ist in der Regel gegeben, wenn der Täter die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hält, ihn jedoch nicht mehr durchführen will (BGH NStZ 1984, 116; 1992, 536, 537 m.w.N.). - BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Erst recht gilt dies, wenn der Täter die Gewißheit erlangt, bei weiterem Handeln angezeigt und bestraft zu werden (vgl. BGHSt 9, 48, 52 f.;… Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 24 Rdn. 49 ff.).
- BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)
a) Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76, 77).
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN;… Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 Rn. 7, juris). - BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts …
Autonom ist jede Rücktrittsentscheidung, die dem Täter nicht durch die gegebenen Umstände aufgezwungen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 51; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279).
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach …
Da die Freiwilligkeit des Rücktritts eine autonom getroffene Willensentscheidung des Täters voraussetzt, darf diese dem Täter zwar nicht durch die äußeren Umstände aufgezwungen worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, 400). - BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06
Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie; …
Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit ist dabei, ob aus Sicht des Angeklagten für ihn ein zwingendes Hindernis vorlag, die Tat zu vollenden, oder ob er ihre Durchführung noch für möglich hielt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 bis 18). - BGH, 27.08.2009 - 4 StR 306/09
Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung bei …
Freiwilligkeit liegt vor, wenn der Täter noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16, 18). - BGH, 06.12.2017 - 4 StR 545/17
Rücktritt (Freiwilligkeit bei Entdeckung durch Dritte)
Das Schwurgericht hat sodann, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76; vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17; Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - 2 StR 187/96; vom 6. Juli 2006 - 4 StR 199/06, StV 2006, 687; und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265), mit Recht angenommen, dass die Tatentdeckung durch Dritte und die Furcht des Angeklagten, am Tatort festgehalten zu werden, der Annahme eines freiwilligen Rücktritts entgegensteht. - LG Dortmund, 17.06.2020 - 34 KLs 1/20 Die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender, Handlungen freiwillig erfolgte, hängt davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN).