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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92   

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BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92 (https://dejure.org/1992,1593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung von zulässigem Verteidigungsverhalten bei Prognoseentscheidung - Prognoseentscheidung im Rahmen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei Prognoseentscheidung

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3247
  • MDR 1992, 1165
  • NStZ 1993, 37
  • StV 1993, 469
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Einem Angeklagten darf aber nicht zum Nachteil gereichen, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 213/87

    Aufhebung der Anordnung, die Strafe nicht zur Bewährung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).

    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).

  • BGH, 03.10.1986 - 2 StR 256/86

    Untreue in 12 Fällen und fortgesetzte Untreue, begangen durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Etwas anderes kann für ein Verteidigungsverhalten gelten, welches, über das zum Bestreiten Notwendige hinausgehend, besondere Skrupellosigkeit gegenüber anderen erkennen läßt und den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte werde sich auch zukünftig im Umgang mit Mitmenschen entsprechend rechtsfeindlich verhalten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1985 - 1 StR 340/85; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; BGH NStZ 1987, 406).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung eines Berufsverbots gemäß § 70 StGB darf nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, daß er die Tat bestreitet (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 2; BGH NStZ 1987, 406; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Dauer 1).
  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 435/92

    Bewilligung der Strafaussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose -

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen einem Angeklagten derartiges Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung (BGHR a.a.O. m.w.N.) oder bei der Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (BGHR § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; § 56 Abs. 3 Verteidigung 12; BGH, Urt. v. 18. August 1992 - 1 StR 435/92) angelastet wird.
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

    b) Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die auch im Hinblick auf die Maßregelentscheidung zu beachtenden Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als Ausdruck besonders verwerflicher Einstellung des Täters darstellt, etwa weil die Falschbelastung mit einer Verleumdung oder Herabwürdigung oder der Verdächtigung einer besonders verwerflichen Handlung einhergeht (BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, aaO; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO; Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, aaO).

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Wie eine Gesamtschau der Urteilsgründe mit hinlänglicher Klarheit ergibt, hat sie dabei nicht auch auf das Prozeßverhalten des Angeklagten abgestellt, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365).
  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

    Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf bei der Prognoseentscheidung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH NStZ 1993, 37; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    b) Die Ausführungen zur Gefährlichkeit lassen besorgen, dass die Strafkammer, dem Sachverständigen folgend, den unehrlichen Umgang des Angeklagten mit seiner pädophilen Störung aus seinem Bestreiten der Taten geschlossen, damit aber die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Tatgericht die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens des - hier jedenfalls nicht voll geständigen - Angeklagten verkannt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 - Gefährlichkeit 4; Tröndle/ Fischer, StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 50).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Aus ihm darf deshalb im Rahmen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kein Schluss zu Lasten des Angeklagten gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Wie bei der Strafzumessung darf allerdings zulässiges Verteidigungsverhalten auch im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. nur BGH StV 1993, 469; BGH b. Pfister NStZ-RR 2000, 365 m.w.N.), selbst wenn der Schuldspruch schon rechtskräftig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 19 m. w.N.; zum Vollstreckungsverfahren vgl. demgegenüber OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

  • BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98

    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der

  • BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99

    Prognose bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 07.12.2021 - 3 StR 411/21

    Leugnen der Tat als grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten

  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 630/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Falschbelastung eines Dritten)

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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92   

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BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92 (https://dejure.org/1992,4626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu fördern - Zwingendes Erfordernis der Feststellung einer - ausdrücklich oder stillschweigend - getroffenen Willensübereinstimmung zwischen dem Handelnden und der Vereinigung - Merkmale der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92
    Wie der Bundesgerichtshof schon in der in BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] abgedruckten Entscheidung ausgesprochen hat, genügt für die Annahme des Tatbestandsmerkmals der Mitgliedschaft in einer Vereinigung ein auf Grund eines einseitigen Willensentschlusses erfolgtes Unterordnen und Tätigwerden für sich genommen nicht.
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92
    Es bedarf deshalb der Feststellung einer - ausdrücklich oder stillschweigend - getroffenen Willensübereinstimmung zwischen dem Handelnden und der Vereinigung (vgl. auch v. Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 129 Rdn. 16 m.w.N.); Unterstützungshandlungen, die nicht von einem einverständlichen Willen zu fortdauernder Teilnahme am Verbandsleben getragen sind, unterfallen nicht dem Merkmal der mitgliedschaftlichen Beteiligung (vgl. BGHSt 29, 114, 121).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

    Eine Beteiligung als Mitglied scheidet deshalb aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH NStZ 1993, 37, 38).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Denn dies erfordert, dass der Täter sich unter Eingliederung in die Organisation deren Willen unterordnet und eine Tätigkeit zur Förderung der Ziele der Organisation entfaltet (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).
  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    Die mitgliedschaftliche Beteiligung muss von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 132/92, NStZ 1993, 37, 38; Urteil vom 14. August 2009, aaO, S. 113).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

    Hierin manifestierte sich die erforderliche Willensübereinstimmung mit der terroristischen Vereinigung, die einer mitgliedschaftlichen Beteiligung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen muss, d.h. der einvernehmliche Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 = NJW 2009, 3448, 3462; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 132/92, NStZ 1993, 37, 38).
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