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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,391
BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93 (https://dejure.org/1993,391)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1993 - 4 StR 153/93 (https://dejure.org/1993,391)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 (https://dejure.org/1993,391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 337 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere der Schuld

  • Wolters Kluwer

    Revision - Beschränkung - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 57a
    Besondere Schwere der Schuld bei Raubmord

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 208
  • NJW 1993, 1999
  • MDR 1993, 780
  • NStZ 1993, 448
  • StV 1993, 344
  • JR 1994, 164
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    b) Weitere Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Eine wirksame Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Gesamtentscheidung auch dann frei von inneren Widersprüchen bleibt, wenn die eingelegte Revision Erfolg hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 10, 100, 101; 29, 359, 364; 39, 208, 209; 41, 57, 59; 47, 32, 35; jew. mwN; BGH NStZ-RR 1999, 359).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Der 4. Strafsenat ist nämlich der Ansicht, daß dem Revisionsgericht eine sachliche Richtigkeitskontrolle der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung, ob eine besondere Schuldschwere gegeben ist, versagt sei und das Revisionsgericht seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen dürfe; vielmehr sei vom Revisionsgericht nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht habe (Urt. vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93 - NJW 1993, 1999, 2000, insoweit in BGHSt 39, 208 nicht abgedruckt).

    Sie ist vielmehr eine Entscheidung für das Vollstreckungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht aus diesem herausgelöst und dem Tatrichter übertragen hat (BGHSt 39, 208).

    Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541).

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1993 - 3 StR 131/93   

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https://dejure.org/1993,2232
BGH, 06.05.1993 - 3 StR 131/93 (https://dejure.org/1993,2232)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1993 - 3 StR 131/93 (https://dejure.org/1993,2232)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 3 StR 131/93 (https://dejure.org/1993,2232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Schuld - Urteilsgründe - Urteilsspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB §§ 57 a, 57 b; StPO § 260 Abs. 4
    Negative Feststellung zur besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2001
  • MDR 1993, 782
  • NStZ 1993, 448
  • StV 1993, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Wird die besondere Schuldschwere indessen - wie hier - verneint, ist dies im Urteilstenor nicht zu erwähnen (BGH NJW 1993, 2001 [BGH 06.05.1993 - 3 StR 131/93]).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 40/94

    Besondere Schuldschwere - Urteilstenor - Erörterung - Urteilsgründe

    Die Verneinung der besonderen Schuldschwere in den Gründen genügt (BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 14).
  • BGH, 08.06.1993 - 1 StR 289/93

    Verwerfung einer Revision - Fehlen von richterlichen Feststellungen über eine

    In die Urteilsformel ist der Umstand, daß die Schuld nicht besonders schwer wiegt, nicht aufzunehmen (BGH, Beschl. vom 6. Mai 1993 - 3 StR 131/93).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - 2 StR 191/93   

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https://dejure.org/1993,3024
BGH, 12.05.1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 2 StR 191/93 (https://dejure.org/1993,3024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 448
  • StV 1993, 459
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99

    Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist;

    In späteren Entscheidungen (vgl. die Beschlüsse vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77 = BGHSt 27, 334, 335 und vom 12. Mai 1993 - 2 StR 191/93 = NStZ 1993, 448) hat der 2. Strafsenat einen wirksamen Verhinderungsvermerk ausdrücklich als wesentliches Formerfordernis angesehen.
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