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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92   

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https://dejure.org/1992,677
BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92 (https://dejure.org/1992,677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 133 Abs. 1 StGB; § 133 Abs. 3 StGB; § 336 StGB; § 153a StPO
    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur Verfahreneinstellung zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten; Einstellung des Verfahrens nach Erfüllung von Auflagen; Verwahrungsbruch

  • Wolters Kluwer

    Staatsanwalt - Geldauflage - Einstellung des Ermittlungsverfahrens - Rechtsbeugung - Unterschlagung - Verwahrungsbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Unterschlagung und Verwahrungsbruch bei Scheckmißbrauch durch Staatsanwalt

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 381
  • NJW 1993, 605
  • MDR 1993, 254
  • NStZ 1993, 540
  • JR 1994, 34
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Rechtsbeugung begeht deshalb nur der Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. BGHSt 32, 357, 360 f).

    Im vorliegenden Fall hätte es auf der Grundlage des objektiven Täterverhaltens zumindest am Vorsatz gefehlt (vgl. BGHSt 32, 357, 360).

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" (BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

    Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Ihnen fehlt die Zweckbestimmung der fürsorglichen Hoheitsgewalt; sie genießen deshalb keinen anderen strafrechtlichen Schutz als Eigentum und Gewahrsam anderer Rechtsträger (BGHSt 18, 312, 314 m.w.N.; 33, 190, 193).

    Darüber hinaus bedarf es im Hinblick auf die Weite der Tatbestandsmodalitäten einer Ausgrenzung solcher Entziehungshandlungen, die zwar unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten beachtlich sein mögen, jedoch nach dem Zweck der Vorschrift strafrechtlicher Ahndung nicht unterworfen sein sollen (BGHSt 33, 190, 194; 35, 340, 341 f).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Zugleich schützt er das Vertrauen, daß Gegenstände, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts im Besitz des Staates befinden und denen der Staat seine Fürsorge wenn auch nur vorübergehend in erkennbarer Weise zugewandt hat, ordnungsgemäß aufbewahrt werden (vgl. BGHSt 5, 155, 159 f; v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl.§ 133 Rdn. 2, 3).

    Der Verwahrungsbruch entfällt nicht deshalb, weil der zur Verwahrung Verpflichtete den Gegenstand selbst in Amtsgewahrsam übernommen hat (vgl. BGHSt 5, 155, 159).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    In jedem Fall darf er eine Sache, die durch sein Verhalten Bestandteil eines dienstlichen Vorgangs geworden ist, nicht in einer den behördlichen Zielen widersprechenden Weise der Weiterbearbeitung entziehen (BGH NJW 1975, 2212).

    Dem Angeklagten war der Scheck, solange er als Bestandteil der Akten zu seiner dienstlichen Verfügung stand, auch im Sinne des § 133 Abs. 3 StGB anvertraut (BGH NJW 1975, 2212).

  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Läßt ein schweigender Angeklagter zu, daß der Verteidiger Äußerungen zur Sache abgibt, sind diese als Einlassungen des Angeklagten nur verwertbar, wenn durch Erklärungen des Angeklagten oder des Verteidigers klargestellt worden ist, daß der Angeklagte sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH NStZ 1990, 447).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Ein derartiges theoretisch denkbares Vorgehen des Angeklagten wäre jedoch an den sonstigen Feststellungen und an der Lebenserfahrung zu messen gewesen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 9).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 602/89

    Verurteilung bei nicht glaubhafter Zeugenaussage - Anforderungen an

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90

    Vortäuschen eines Einbruchs mit umfangreichen Zerstörungen an Gebäude und

  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 566/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 589/71

    Finanzbeamter - Falsche Festsetzung von Steuern - Rechtsbeugung

  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 250/78

    Rechtsbeugung durch Verleiten einer Angeklagten zum Verzicht auf Zuziehung ihres

  • BGH, 02.02.1970 - II ZR 80/69

    Scheckeinlösung

  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 165/88

    Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs - Verwahrung von Akten in einem

  • BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 13/78

    Auflage nach § 153a StPO und ehrengerichtliche Ahndung

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59

    Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der

  • BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50

    Kontrollratsgesetz Nr. 10

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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1307
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 217/93 (https://dejure.org/1993,1307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB
    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer durch Angriff auf den Fahrer eines Mofas

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub - Strafbarkeit wegen vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung sachlichen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 249
  • NJW 1993, 2629
  • MDR 1993, 890
  • NStZ 1993, 540
  • NZV 1993, 443
  • StV 1993, 526 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 07.01.1986 - 1 Ss 131/85
    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Dazu gehört, wie die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO belegt, auch das von einem Motor angetriebene Mofa (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 = StVE Nr. 3 zu § 69 StGB; OLG Zweibrücken VRS 71, 229; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. § 1 StVG Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 11; Rüth in LK StGB 10. Aufl. § 69 Rdn. 10 f).

    Es ist auch nicht zu verkennen, daß es sich bei einem Mofa um ein Fahrzeug handelt, dessen Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Geschwindigkeitsbereichs liegt, der heute von modernen Fahrrädern ohne weiteres erreicht wird und bei dem der Motor nur die Aufgabe hat, die menschliche Tretkraft zu ersetzen (OLG Zweibrücken VRS 71, 229).

  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    In den Gesetzesmaterialien ist zwar auch von "Verbrechen der Autofallen" (BT-Drucks. I/3774 S. 6) bzw. von "Autofallen" (Protokoll der 202. Sitzung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 18. September 1952, S. 10; vgl. zum Sprachgebrauch auch BGHSt 13, 27; 24, 320) die Rede; eine der früheren Regelung entsprechende Beschränkung des Anwendungsbereichs auf "Autofallen" war damit jedoch erkennbar nicht verbunden.
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Bestraft werden soll, wer sich eine Gefahrenlage zunutze macht, die dem fließenden Verkehr eigentümlich ist und gerade deshalb so für den Teilnehmer am Straßenverkehr entsteht (BGHSt 38, 196, 197; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 6, jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71

    Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Dazu gehört, wie die Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StVZO belegt, auch das von einem Motor angetriebene Mofa (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 554/71 = StVE Nr. 3 zu § 69 StGB; OLG Zweibrücken VRS 71, 229; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. § 1 StVG Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 69 Rdn. 11; Rüth in LK StGB 10. Aufl. § 69 Rdn. 10 f).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93
    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    Kraftfahrzeuge sind nach § 1 Abs. 2 StVG durch Maschinenkraft bewegte und nicht an Gleise gebundene Landfahrzeuge (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Juni 1993 - 4 StR 217/93, BGHSt 39, 249, 250).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Schon die Einordnung der Vorschrift des § 316 a StGB in den Abschnitt über gemeingefährliche Straftaten verdeutlicht, daß die Vorschrift, deren Einführung durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832, 834) in erster Linie dem Schutz vor sog. "Autofallen" diente (vgl. BTDrucks. - 1. WP - 3774 S. 6; dazu BGHSt 39, 249, 250), neben individuellen Rechtsgütern zumindest gleichrangig den Schutz der Sicherheit des Kraftfahrverkehrs auf den Straßen bezweckt ("an der Nahtstelle zwischen Vermögens- und Verkehrsdelikten"; BTDrucks. III/2150 S. 494; IV/650 S. 534; zum Schutzzweck vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer aaO § 316 a Rdn. 1 b).
  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Denn der Beschuldigte hat sich durch die rechtswidrig begangene Trunkenheitsfahrt, die er als Kraftfahrer - der Begriff ist hier nicht anders zu verstehen als nach dem Straßenverkehrsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1993, Az. 4 StR 217/93 = NStZ 1993, 540) - begangen hat und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
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