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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92   

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BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2155)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1992 - 1 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2155)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1992 - 1 StR 494/92 (https://dejure.org/1992,2155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • AG Aachen, 10.12.2012 - 444 OWi 93/12

    Überprüfung eines Bußgeldbescheides und des Ansspruchs eines Fahrverbots von

    Der Begriff "standardisiertes Verfahren" ist überhaupt zum ersten Mal im Urteil des BGH vom 29.09.1992, 1 StR 494/92, juris, aufgetaucht, in dem es um ein daktyloskopisches Gutachten ging.
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Eine derartige, im wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.: Angabe des Mittelwerts genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der

    Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Gutachten (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1992 - 1 StR 494/92, NStZ 1993, 95; Urt. v. 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99, NJW 2000, 1350, 1351; ferner nur KK-StPO/Ott, 7. Aufl., § 261 Rn. 32; MünchKomm- StPO/Wenske, § 267 Rn. 236 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Stützt ein Tatrichter seinen Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so muss das Urteil in einer verständlichen, in sich geschlossenen Darstellung so viele Anknüpfungstatsachen, Befundtatsachen und vom Sachverständigen gezogene Schlussfolgerungen mitteilen, dass das Revisionsgericht die Schlüssigkeit des Gutachtens, also seine Übereinstimmung mit den Erkenntnissen der Wissenschaft, prüfen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1993, 95).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Aus den Urteilsgründen ergibt sich indessen rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1992 - 1 StR 494/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), dass die Angeklagte P. wertmindernde Faktoren in ihrem zweiten Preisvermerk vom August 2009 wider besseren Wissens zu hoch veranschlagt, damit den Wert des Grundstücks in nicht mehr vertretbarer Weise reduziert und so dem unterwertigen Verkauf den Weg geebnet hat.
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Vielmehr gelten weitergehende Darlegungsanforderungen; es sind so viele Anknüpfungstatsachen und vom Sachverständigen gezogene Schlussfolgerungen wiederzugeben, dass das Revisionsgericht die Schlüssigkeit des Gutachtens überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1992 - 1 StR 494/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4).
  • BGH, 15.09.2010 - 5 StR 345/10

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Wiedergabe nicht allgemein anerkannter

    b) Die vom Landgericht vorgenommene, im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung seiner Überzeugungsbildung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235, 237 f.) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314), handelt (grundlegend BGHSt 39, 291, 297 ff.).

    cc) Soweit das Landgericht dargelegt hat, dass der Sachverständige auch Überlagerungen von Werkzeugspuren und lediglich entstandene Teilabdrucke zu werten gehabt habe (UA S. 28 f.), fehlt es an jeder Erläuterung, wie bei diesen schwieriger zu beurteilenden Anknüpfungstatsachen die Wertung einer Spurenübereinstimmung nachvollziehbar dargelegt worden ist (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4; Schoreit aaO).

  • AG Rostock, 27.09.2013 - 35 OWi 1/12

    PoliScanSpeed ist nicht als standardisiertes Geschwindigkeits-Messverfahren

    Der Begriff "standardisiertes Verfahren" ist überhaupt zum ersten Mal im Urteil des BGH vom 29.09.1992, 1 StR 494/92, juris, aufgetaucht, in dem es um ein daktyloskopisches Gutachten ging.
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger

    Eine derartige, im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung reicht nicht aus, wenn es sich - wie vorliegend - um kein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren handelt (BGH, Urteile vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 aaO und vom 29. September 1992 - 1 StR 494/92 Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    12 3. Eine derartige, im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränkte Darstellung kann zwar ausreichen, wenn es sich um ein allgemein anerkanntes und weithin standardisiertes Verfahren wie das daktyloskopische Gutachten (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 4), die Blutalkoholanalyse (BGHSt 28, 235/237 f.: Angabe des Mittelwertes genügt) oder die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311/314) handelt (grundlegend: BGHSt 39, 291/297 ff.).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss OWi 125/00

    Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot -

  • BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen

  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04

    Messverfahren; Messfehler; standardisiertes Messverfahren; Urteilsgründe;

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 75/97

    Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1995 - 5 Ss OWi 35/95

    Straßenverkehrsrecht; nichtstandardisiertes Meßverfahren zur

  • BGH, 27.02.1997 - 1 StR 4/97

    Revision aufgrund eines fehlerhaften Ausschlusses der Voraussetzungen des § 21

  • LG Flensburg, 13.09.2019 - II KLs 115 Js 4881/19

    Fehlgeschlagener Automatenaufbruch und Definition krankhafter seelischer Störung

  • OLG Schleswig, 20.08.1998 - 2 W 159/98
  • KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12

    Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2419
BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 2 StR 370/92 (https://dejure.org/1992,2419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
  • StV 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 65/88

    Zurückverweisung einer Revision wegen unterbliebener Anhörung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 476/88

    Wissenschaftlich gesicherte Darlegung über den Entzündungsvorgang von Heizöl

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 04.03.1988 - 3 StR 518/87

    Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage hinsichtlich der Höhe des

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, daß Kuriere für den Transport von 3 kg Kokain nicht mehr als 3.000, - US-Dollar erhalten und daß diese Übung in den in Betracht kommenden südamerikanischen Ländern allgemein bekannt ist, besteht nicht (vgl. zur Frage des Erfahrungswissens BGHR StGB § 302 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 2, 3, 4; BGH StV 92, 146) und wird vom Landgericht wohl auch nicht angenommen.
  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Dem Erpresser kommt es allein auf das Geld an, die Schädigung oder gar Tötung von Personen durch vergiftete Lebensmittel will er vermeiden, weshalb folgerichtig keine Fälle in Deutschland bekannt sind, bei denen jemand durch ein von einem Erpresser vergiftetes Produkt zu Schaden kam." Damit wird - trotz Vorliegens eines Erpresserbriefes - einer kriminologischen Erfahrung Allgemeinverbindlichkeit zugemessen, die ihr nicht zukommen kann (vgl. zur fehlerhaften Annahme der Allgemeinverbindlichkeit von Umständen aus der Lebenserfahrung BGH StV 1993, 116, 117).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95

    Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des

    Es kann auch ohne weitere Feststellungen nicht angenommen werden, daß der vereinbarte Kurierlohn von 5.000 US-Dollar für den Transport von einem Kilogramm Kokain verdächtig hoch gewesen wäre (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 12).
  • BGH, 24.02.1995 - 2 StR 668/94

    Rauschgifteinfuhr - Dolus eventualis - Vorhersehbarkeit

    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts, daß für den Transport von bis zu 3 kg Goldstaub ein erheblich unter 1.500 US $ liegender Kurierlohn gezahlt wird, der in Paraguay allgemein bekannt ist (zum Erfahrungswissen über die Höhe des Kurierlohns vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 12).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3184
BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
  • StV 1993, 70
  • StV 1993, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    erwecken Zweifel, ob das Landgericht bedacht hat, daß Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist, so daß deren Erwägungen die Einziehung umfassen müssen (vgl. BGH NJW 1983, 2710).
  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    Bei Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe der Menge (BGH, Beschl. vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass eingezogene Gegenstände in der Urteilsformel so genau wie möglich zu bezeichnen sind (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92, NStZ 1993, 95).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Sie erlauben dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Strafkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe bedacht hat, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB - diese Vorschrift hatte die Kammer im Auge - Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist; deren Begründung muß deshalb auch die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung für den Angeklagten umfassen (vgl. BGH NJW 1983, 2710; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

    Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit

    Da diese in den Urteilsgründen angegeben ist, hat der Senat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (vgl. BGH NStZ 1993, 95 m.w.Nachw.).
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