Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.10.1993

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93   

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BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93 (https://dejure.org/1993,3993)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1993 - 5 StR 639/93 (https://dejure.org/1993,3993)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1993 - 5 StR 639/93 (https://dejure.org/1993,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung - Berechtigung des Verteidigers, in der Hauptverhandlung eine Auskunft über das Vorliegen von Gründen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 139
  • StV 1994, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89

    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Die Feststellungen des Bezirksgerichts zur Tatmotivation haben aber mittelbar zumindest auch Auswirkungen auf die Feststellungen zu den Vorstellungen und der psychischen Verfassung des Angeklagten bei Begehung der Tat (vgl. etwa zu den subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9, 11, 12).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Eine ausreichend begründete Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 136 a Rdn. 33), wonach jener Verstoß auf spätere Vernehmungen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren, die im Gegensatz zu der ersten verwertet worden sind, fortgewirkt hat (vgl. dazu BGHSt 37, 48, 53 f. m.w.N.), ist dem Revisionsvorbringen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Die Feststellungen des Bezirksgerichts zur Tatmotivation haben aber mittelbar zumindest auch Auswirkungen auf die Feststellungen zu den Vorstellungen und der psychischen Verfassung des Angeklagten bei Begehung der Tat (vgl. etwa zu den subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9, 11, 12).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Mit Recht beanstandet der Beschwerdeführer die Ablehnung eines - zulässigerweise erst in den Urteilsgründen beschiedenen (BGHSt 32, 10, 13; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 50 a m.w.N.) - Hilfsbeweisantrags, mit welchem der Verteidiger u.a. eine Vernehmung der Großmutter des getöteten Kindes und einer Ärztin beantragt hatte, die bekunden sollten, daß die Großeltern, wie sie der Ärztin berichtet hatten, zur Tatzeit konkrete Pläne hatten, das Kind im Einvernehmen mit ihrer Tochter, die ohne das Kind mit dem Angeklagten allein leben wollte, auf Dauer zu sich zu nehmen.
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Die Feststellungen des Bezirksgerichts zur Tatmotivation haben aber mittelbar zumindest auch Auswirkungen auf die Feststellungen zu den Vorstellungen und der psychischen Verfassung des Angeklagten bei Begehung der Tat (vgl. etwa zu den subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9, 11, 12).
  • BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Eine Überzeugung des Gerichts vom Gegenteil der Beweisbehauptung aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme erlaubt nicht die Ablehnung des Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit, sondern wäre eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; Herdegen a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Die Feststellungen des Bezirksgerichts zur Tatmotivation haben aber mittelbar zumindest auch Auswirkungen auf die Feststellungen zu den Vorstellungen und der psychischen Verfassung des Angeklagten bei Begehung der Tat (vgl. etwa zu den subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9, 11, 12).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93
    Die Feststellungen des Bezirksgerichts zur Tatmotivation haben aber mittelbar zumindest auch Auswirkungen auf die Feststellungen zu den Vorstellungen und der psychischen Verfassung des Angeklagten bei Begehung der Tat (vgl. etwa zu den subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 2, 9, 11, 12).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    In solchem Vorgehen liegt vielmehr eine unzulässige Beweisantizipation (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6, 20; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 46, 56 m.w.N.; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 415, 418, 589).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    b) Hingegen hat der Beschwerdeführer die Verwertung aller späteren Aussagen mit der Revision nicht formgerecht (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) gerügt (vgl. dazu den Hinweis des Senats im Beschluß vom 15. November 1993 - 5 StR 639/93 - in dieser Sache).
  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungspflicht;

    Allerdings darf das Gericht dabei die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner antizipierenden Würdigung zu Grunde zu legen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 20, 23; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 56; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 222).
  • OLG Hamm, 31.10.2001 - 5 Ss 884/01

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags, für die Entscheidung ohne Bedeutung,

    Er darf dabei aber keine Abstriche an der Beweisbehauptung vornehmen, indem er sich auf Möglichkeiten der Deutung der Beweistatsache beruft, die zwar denkbar, aber nicht festgestellt und infolgedessen nicht geeignet sind, die Tragweite der Beweistatsache abzuschwächen (vgl. BGH StV 94, 62; KK-Herdegen, StPO, 3. Aufl., § 244 Rdnr. 74 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1996 - 3 StR 53/96

    Verwerfung einer Revision

    Die Rüge eines Verstoßes gegen § 136 a Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 3 StPO ist nicht formgerecht erhoben, weil nicht ausreichend dazu vorgetragen ist, daß sich die behauptete unzulässige Zusicherung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren auch noch auf die Aussage des Zeugen P. in der Hauptverhandlung ausgewirkt hat (vgl. BGH StV 1994, 62, 63; BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78).
  • OLG Braunschweig, 10.08.2010 - Ss 60/10

    Ausländerstrafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Geldstrafe, Tagessatz,

    Denn ein Beweisantrag darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Beweismittel die Beweisbehauptung nicht bestätigen werde (BGH StV 1994, 62, 63) oder durch die bisherige Beweisaufnahme schon widerlegt sei (BGH StV 1993, 621, 622).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3948
BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93 (https://dejure.org/1993,3948)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - 2 ARs 164/93 (https://dejure.org/1993,3948)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93 (https://dejure.org/1993,3948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstandsbestimmung - Kriegsverbrechen in Bosnien - Benennung des Gesamtkomplexes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 139
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18

    Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur

    Sie setzt ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand eine nach Sachverhaltsmerkmalen wie Ort, Zeit, Ausführung und Täter konkretisierte Straftat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (BGH, NStZ 1994, 139; NStZ 1998, 25; NStZ 1999, 577).
  • BGH, 12.05.2020 - 2 ARs 121/20

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Zuständigkeit bei pauschaler Schilderung

    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie Ort, Zeit und Art der Ausführung sowie durch Bezeichnung eines bestimmten Täters konkretisierte und individualisierte Tat im prozessualen Sinne als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99 -, juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18 -, juris Rn. 2).

    Die pauschale Schilderung eines Gesamtkomplexes, der eine Vielzahl lediglich allgemein umschriebener Straftaten umfasst (z.B. ‚Kriegsverbrechen im Bosnienkonflikt'), ist insofern ebenso wenig ausreichend wie die nur abstrakte Bezeichnung eines möglichen Täterkreises (z.B. ‚die US-Verantwortlichen', vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99 -, juris, Rn. 7 f.).

  • BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 177/20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ; Entscheidung über die

    Die Regelung setzt - ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand - eine durch Sachverhaltsmerkmale wie etwa Ort, Zeit, Art der Ausführung und Täter hinreichend konkretisierte und individualisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 2 ARs 164/93, juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Februar 1997 - 2 ARs 62/97, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 ARs 9/99, juris Rn. 7 f.; Senat, Beschluss vom 28. März 2018 - 2 ARs 97/18, juris Rn. 2; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 2 ARs 121/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99

    Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO;

    Geht es - wie bei Völkermord - um die Verfolgung von Katalogtaten im Sinne des § 120 Abs. 1 GVG, sind die Ermittlungszuständigkeit des Generalbundesanwalts gemäß § 142a Abs. 1 S. 1, § 120 Abs. 1 GVG und die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof gemäß § 169 Abs. 1 S. 2 StPO gesetzlich festgelegt, so daß es der Bestimmung eines Oberlandesgerichts nicht bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 139).

    § 13 a StPO setzt deshalb ebenso wie die sonstigen Vorschriften über den Gerichtsstand eine bestimmte, nach Sachverhaltsmerkmalen wie Ort, Zeit, Ausführung und Täter konkretisierte Tat als Bezugsgegenstand des Verfahrens voraus (BGH NStZ 1994, 139 und NStZ 1998, 25; Pfeiffer aaO § 13a Rdn. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 13a Rdn. 4).

  • Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06

    Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere wegen Kriegsverbrechen und Folter

    Es mag offen bleiben, ob die den angezeigten Personen zugeschriebenen Vorwürfe auf der Grundlage der pauschalierenden Darstellung in der Anzeige überhaupt einen hinreichenden Grad an Konkretisierung und Individualisierung aufweisen, um eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 13a StPO vorzunehmen, denn der Gerichtsstand kann nicht für pauschal geschilderte Gesamtkomplexe bestimmt werden (vgl. hierzu BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 1 und 2).
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