Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93   

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https://dejure.org/1993,1822
BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 40, 53 Nr. 1; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des Gegenteils der Beweistatsache im Urteil zur Begründung des Schuldspruchs; Geldstrafe: Verhängung neben Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag - Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Benutzung des Gegenteils - Begründung des Schuldspruchs

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 195
  • NStZ-RR 1998, 6
  • StV 1994, 356
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08

    Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit);

    Vielmehr ist, wenn neben der jeweiligen Einzelfreiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt werden soll, dies für jede Tat gesondert zu entscheiden; aus mehreren Einzelstrafen ist sodann eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2).
  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Mangels eines zulässigen Revisionsvorbringens kann deshalb dahinstehen, ob sich das Landgericht insoweit zu seiner Ablehnungsbegründung in Widerspruch gesetzt hat (vgl. hierzu bei angenommener Bedeutungslosigkeit etwa BGH NStZ 1988, 38 und BGH NStZ 1994, 195).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Im übrigen macht die Revision zu Recht geltend, das Landgericht habe sich in seinem Urteil dadurch zu dem Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit in Widerspruch gesetzt, daß es seine Entscheidung auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648; BGHR StPO § 244 II 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Damit setzt es sich mit der Ablehnungsbegründung in Widerspruch und entzieht ihr die Grundlage (BGH NStZ 1994, 195; NStZ-RR 2000, 210).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 429/18

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Das Urteil darf sich damit nicht in Widerspruch setzen und etwa einer als unerheblich bezeichneten Tatsache Bedeutung beimessen oder sich auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 1991 - 4 StR 374/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; Urteile vom 1. Dezember 1993 - 2 StR 488/93, NStZ 1994, 195; vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vgl. zu allem auch LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03

    Härteausgleich bei unmöglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung (zusätzliche

    Daraus ergibt sich, daß das Landgericht entweder für zwei oder drei der Taten gemäß § 41 StGB eine zusätzliche Geldstrafe verhängen wollte und die Festsetzung von Einzelstrafen unterlassen oder rechtsirrig (vgl. BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2) gemeint hat, die Geldstrafe als zusätzliche Sanktion für sämtliche abgeurteilten Taten, die jeweils der Bereicherung dienten, verhängen zu können.
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

  • BGH, 19.11.1998 - 4 StR 490/98

    Wirkungen des Ausbleibens der Festsetzung von Einzelgeldstrafen neben

  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98

    Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen,

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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5931
BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93 (https://dejure.org/1993,5931)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1993 - 1 StR 626/93 (https://dejure.org/1993,5931)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1993 - 1 StR 626/93 (https://dejure.org/1993,5931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Verdeckungsmord

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Zwar wird als Grund, der einer uneingeschränkten Verwertung ausgeschiedenen Prozeßstoffs entgegensteht, einheitlich die geschaffene Vertrauensgrundlage angesehen (BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302, 303; BGH StV 1981, 226).

    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Zwar wird als Grund, der einer uneingeschränkten Verwertung ausgeschiedenen Prozeßstoffs entgegensteht, einheitlich die geschaffene Vertrauensgrundlage angesehen (BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302, 303; BGH StV 1981, 226).

    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).

  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Demgegenüber hat der 1. Strafsenat entschieden, das Vertrauen des Angeklagten könne nur dort verletzt sein, wo es zuvor geschaffen worden ist, wo also der Angeklagte durch den nach §§ 154, 154 a StPO ergehenden Beschluß in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH NJW 1985, 1479; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; ähnlich der 4. Strafsenat in BGH StV 1988, 191).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).
  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Demgegenüber hat der 1. Strafsenat entschieden, das Vertrauen des Angeklagten könne nur dort verletzt sein, wo es zuvor geschaffen worden ist, wo also der Angeklagte durch den nach §§ 154, 154 a StPO ergehenden Beschluß in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH NJW 1985, 1479; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; ähnlich der 4. Strafsenat in BGH StV 1988, 191).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Angeklagten hat das Landgericht jedenfalls im Ergebnis zu Recht die Voraussetzungen des § 20 StGB verneint (vgl. BGHSt 35, 308, 316).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 278/83

    Beweiserhebung für die Frage nach der Legung eines Brandes - Vernehmung eines im

    Auszug aus BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93
    Dabei wird in der Mehrzahl der ergangenen Entscheidungen allein darin, daß nach §§ 154, 154 a StPO verfahren worden ist, die Schaffung der Vertrauensgrundlage gesehen (BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.
  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge

    Ob ein Tatgeschehen, von dessen Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen worden ist, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten stets (so BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]) oder erst nach einem entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO (so BGH - 2. Strafsenat -, NStZ 1983, 20) verwertet werden darf, ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt (vgl. zuletzt BGH, NStZ 1994, 195).
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