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   BGH, Ermittlungsrichter, 13.02.1994 - 1 BGs 100/94   

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BGH, Ermittlungsrichter, 13.02.1994 - 1 BGs 100/94 (https://dejure.org/1994,28680)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 13.02.1994 - 1 BGs 100/94 (https://dejure.org/1994,28680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 232
  • NStZ 1994, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    c) Als legitimierende Anknüpfungspunkte im Sinne eines Inlandsbezuges kommen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht: die spätere Einfuhr der im Ausland an einen Ausländer veräußerten Betäubungsmittel in das Bundesgebiet (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 339), ein inländischer Sitz der die Betäubungsmittel produzierenden oder die dafür nötigen Rohstoffe liefernden Firma (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), die Festnahme des sich freiwillig im Bundesgebiet aufhaltenden Beschuldigten (BGH aaO), die Begehung einer mit der Auslandstat eng verknüpften Inlandstat (BGH aaO) sowie ein früherer Wohnsitz oder jedenfalls ein regelmäßiger oder längerer Aufenthalt des Beschuldigten im Inland (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292, 307; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 68; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236; BGH, Beschluss vom 18. August 1994 - AK 12/94, BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Beschluss - Ermittlungsrichter - vom 13. Februar 1994 - 1 BGs 100/94, NStZ 1994, 232, 233).
  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).

    Anders verhält es sich mit dem inländischen Aufenthalt des Beschuldigten; dieser Umstand kann einen legitimierenden, auch völkerrechtlich unbedenklichen Anknüpfungspunkt für die Ausübung der deutschen Strafrechtspflege liefern (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter; BGH bei Schmidt NStZ 1998, 611 Nr. 5 - Ermittlungsrichter; BayObLG NJW 1998, 392, 395; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 6 Rdn. 28).

  • BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98

    Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip

    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.; BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 13.01.1994 - 1 BGs 100/94   

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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 13. Januar 1994 - 1 BGs 100/94 (https://dejure.org/1994,26069)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung deutschen Strafrechts - Völkermord im Ausland - Entgegenstehendes völkerrechtliches Verbot - Strafverfolgung im Inland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 232
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