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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93   

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BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1994,2012)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1994,2012)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1994,2012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2034
  • MDR 1994, 706
  • NStZ 1994, 394
  • NStZ 1995, 225
  • StV 1994, 426
  • JR 1995, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Hier sind somit mehrere Alternativen vorgesehen, die jede für sich allein und unabhängig von der anderen die verschärfte Strafdrohung begründen (BGHSt 26, 167, 173).

    Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob die Möglichkeit tateinheitlichen Zusammentreffens der verschiedenen Qualifikationsgründe des Raubes (vgl. BGHSt 26, 167, 174) überhaupt in Betracht gezogen werden kann.

    Es handelt sich mehr um eine formale Frage der Gesetzestechnik ohne sachlich-rechtliche Auswirkung (BGHSt 26, 167, 173).

  • BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92

    Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung -

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Auch der Große Senat für Strafsachen ist hiervon in der Entscheidung BGHSt 39, 100, 109 als selbstverständlich ausgegangen (klarstellende Tateinheit).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    a) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - zwar eine nähere Ausführungen die Annahme von Tateinheit zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB gebilligt; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1971, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Demgegenüber hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 10. Februar 1994 (1 ARs 2/94) entschieden, daß er an seiner Rechtsprechung festhalte; es genüge jedoch, in die Urteilsformel die rechtliche Bezeichnung "wegen schweren Raubes" (bzw. im vorliegenden Verfahren "wegen schweren räuberischen Diebstahls") aufzunehmen.
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Dies macht eine Vorlage nach § 132 Abs. 2, 3 GVG nicht erforderlich (vgl. BGHSt 6, 41, 46; 16, 271, 278).
  • BGH, 27.08.1980 - 3 StR 311/80

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes hat am 19. Mai 1993 entschieden (BGH NStZ 1993, 433; zum Abdruck in BGHSt 39, 222 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93] bestimmt), daß ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch auch in den Fällen möglich ist, in denen der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Ziel erreicht hat.
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77

    Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld -

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    a) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - zwar eine nähere Ausführungen die Annahme von Tateinheit zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB gebilligt; der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1971, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93
    cc) Ob an der Rechtsprechung zu § 181a StGB festzuhalten ist, wonach zwischen ausbeuterischer und dirigierender Zuhälterei gegenüber derselben Person Tateinheit anzunehmen ist (BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]; BGH, Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 27/82, bei Holtz MDR 1982, 624), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 27/82

    Verurteilung wegen ausbeuterischer Zuhälterei - Berücksichtigung der Förderung

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 601/86

    Bandenmäßige Begehung von Raubüberfällen ohne konkrete Tatplanung im Vorfeld -

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6; MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298; s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.; Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts.
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Dies gilt beispielsweise bei einer Körperverletzung durch mehrere Schläge, einer Beleidigung durch mehrere Schimpfworte (MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 105 mwN), bei der Vornahme von mehreren sexuellen Handlungen an oder vor einem Kind bei derselben Gelegenheit (BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51, BGHSt 1, 168, 170 f.), einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe bei einem hinterlistigen Überfall und einem schweren räuberischen Diebstahl, bei dem mehrere Qualifikationsalternativen realisiert werden (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 10 ff.,16), sowie auch bei der kumulativen Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe des § 177 Abs. 8 StGB, die als unterschiedliche Begehungsformen eines einzigen sexuellen Übergriffs zu werten sind (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 464/18, juris Rn. 2).

    Es kommt nicht darauf an, ob Tatmodalitäten nebeneinander, voneinander abgehoben oder unter verschiedenen Nummern aufgezählt sind, denn hierbei handelt es sich um formale Fragen der Gesetzestechnik ohne sachlich-rechtliche Auswirkung, die der Gesetzgeber auch anders hätte regeln können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 17; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 108).

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Erfüllt ein Täter mehrere Alternativen desselben Tatbestands, kann dies auch dann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 363; Beschluß vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; Stree in Schönke/Schröder aaO. § 46 Rdn. 47 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21

    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne;

    Denn zwischen den gleichwertigen Tatmodalitäten desselben Qualifikationstatbestands scheidet gleichartige Idealkonkurrenz (§ 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB) aus, unabhängig davon, in welcher Weise die Tatmodalitäten aufgezählt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93; NJW 1994, 2034, m. Anm v. Hippel, JR 1995, 125).
  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 367/13

    Tenorierung beim qualifizierten Diebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl; Diebstahl

    Das Vorliegen mehrerer Begehungsweisen ist lediglich bei der Strafzumessung zu Ungunsten des Täters zu bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 2, zu § 250 StGB; MüKo-StGB/Schmitz, 2. Aufl., § 244 Rn. 67).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 226 StGB
    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit Todesfolge, wenn der Verletzte die Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe verweigert

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge - Sachverständigengutachten - Antrag - Forschungsmittel - Gemeinsamer Tatenschluß - Mittäterschaft - Schlüssiges Verhalten - Ärztliche Hilfe - Zurechnungszusammenhang

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 394
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die im Urteil mitgeteilten Umstände tragen aber die Annahme der Strafkammer, daß eine durch schlüssige Handlungen geschaffene Willensübereinstimmung vorlag, die durch eigenes Tätigwerden über ein bloßes Einverständnis mit der Tat des anderen hinausging (vgl. BGHSt 6, 248, 249): So ging dem Tatgeschehen bereits eine tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Zeugen B... und Frau E... voraus.
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Die - nicht ausschließbar - die maßgebliche Ursache für den Tod der Frau H... setzenden ersten Faustschläge des Angeklagten P... gegen den Kopf des Tatopfers sind auch dem Angeklagten S... zuzurechnen, denn beide Angeklagte handelten in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken auf Grund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292 m.w.Hinw.; BGHR StGB § 25 II Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses.
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    In dem Tod von Frau H... hat sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr dann auch niedergeschlagen (vgl. BGHSt 31, 96, 98 ff.; BGH NStZ 1992, 333, 334; BGH NStZ 1992, 335).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
    Der bloße Hinweis auf längere Erfahrungen und überlegene Forschungseinrichtungen reicht nicht aus (BGHSt 34, 355, 358).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen eine Zurechnung in Folge selbstgefährdenden Verhaltens des Opfers ausgeschlossen (vgl. etwa NJW 1971, 152; siehe aber auch BGHR StGB § 226 Todesfolge 5, 8 und BGH, Urt. vom 28. Juni 1960 - 1 StR 203/60); doch steht dies hier - angesichts des außergewöhnlich massiven Vorgehens der Angreifer und der weiteren Besonderheiten - dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 17.03.2020 - 3 StR 574/19

    Todesfolge ist Räuber auch bei Verzicht des Opfers auf Behandlungen zuzurechnen

    Denn da § 251 StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt eine jedenfalls fahrlässige Herbeiführung der schweren Folge verlangt (§ 18 StGB), muss deren Eintritt - neben den entsprechenden subjektiven Anforderungen an die "Leichtfertigkeit' - objektiv voraussehbar, also nach der Lebenserfahrung erwartbar sein (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82, BGHSt 31, 96, 100; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; vom 20. März 1997 - 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270; vom 15. November 2007 - 4 StR 453/07, NStZ 2008, 686 Rn. 3).

    Ob insoweit anders zu entscheiden ist, wenn ein durch eine Raubtat Geschädigter vernünftigen Gründen zuwider eine durchaus erfolgversprechende Behandlung ablehnt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92 Rn. 14).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Denn ein aus ärztlicher Sicht womöglich unvernünftiges Verhalten eines Geschädigten nach gravierender Verletzung liegt - zumal angesichts der dem Angeklagten bekannten sozialen Lebensumstände des Nebenklägers - nicht außerhalb jeder Erfahrung (vgl. zur Körperverletzung mit Todesfolge BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 69/00).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht.
  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ausreichend ist, dass der Tatbeitrag auf einer konkludenten Übereinkunft beruht (vgl. BGH NStZ 94, 394).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Ihnen war klar, dass der Angeklagte Dr. G. als Tierarzt den Entschluss zu vollziehen hatte, der Angeklagte Dr. P. mit seiner Unterschrift als Direktor konkludent die Euthanasie anordnete und die Angeklagten K. und D. dies unterstützten und schlüssig zusagten, nichts gegen die Tötung der Tiere zu unternehmen (vgl. zum Ausreichen eines schlüssigen Übereinkommens BGH NStZ 1994, 394; 1997, 336; 2003, 85).
  • LG Krefeld, 11.07.2019 - 22 Ks 12/19
    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn der Tod der Verletzten auf Grund eines Geschehensablaufs eingetreten wäre, der außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 1994 - 3 StR 711/93 -, Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Bei dieser Sachlage ist es für die rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt der Mittäterschaft unerheblich, daß der Mitangeklagte Z. Mario H. zunächst allein schlug, während sich der Angeklagte S. mit dessen Freunden "beschäftigte" (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, insoweit in NStZ 1994, 394 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 69/00

    Risikozusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge; Verwerfung der

  • LG Detmold, 30.09.2020 - 21 Ks 3/20

    Schütteltrauma; Körperverletzung mit Todesfolge

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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4115
BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - 4 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,4115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung - Tatbestandsalternative - Schwerer Raub - Strafzumessung - Tateinheit - Gleichzeitigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, § 52

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2034
  • NStZ 1994, 284
  • NStZ 1994, 394
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 424/77

    Mitführen eines Werkzeugs mit dem Ziel der gewaltsamen Wegnahme von Geld -

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 1. Strafsenat hatim Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 424/77 - ohne nähere Ausführungen eine Verurteilung "wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Raub" nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB gebilligt.
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
  • BAG, 05.12.1969 - 5 AZR 215/68

    Wehrpflicht - Betriebszugehörigkeit - EWG

    Auszug aus BGH, 30.11.1993 - 4 StR 656/93
    Der 2. Strafsenat ist in seinerEntscheidung vom 24. November 1970 (2 StR 538/70, bei Dallinger MDR 1970, 363) von Tateinheit zwischen Nr. 1 und Nr. 3 des - dem § 250 StGB verwandten - § 244 StGB ausgegangen.
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