Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC-Archiv
Kein Anspruch des Strafgefangenen auf Überlassung eines Computers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gegenstand - Gefangener - Gefährlichkeit - Schreibmaschine mit Speicher und Diskettenlaufwerk - Computer mit Drucker - Rechtsanspruch auf die Besitzerlaubnis
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 453
- NStZ 1995, 434
Wird zitiert von ... (55)
- OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15
The Walking Dead - Sicherungsverwahrung
Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, dass von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstands keine nennenswerte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis nicht erforderlich, der Gefährdung zu begegnen; sie stellt sich als unverhältnismäßig dar (vgl. - jeweils zum Strafvollzug - BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 nach juris;… OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 Rdn. 10 nach juris).cc) Im Bereich des Strafvollzugs kann bei der Abwägung berücksichtigt werden, ob der betreffende Gegenstand der beruflichen Fortbildung oder allein der Freizeitbeschäftigung dient (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 und 14 nach juris;… KG Beschl. vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, Rdn. 9 nach juris).
Demgemäß kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil er ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 nach juris;… KG NStZ-RR 2004, 157 Rdn. 10 nach juris;… KG ZfStrVo 2004, 310 Rdn. 6 nach juris;… KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13 Rdn. 20 nach juris;… siehe hierzu auch BVerfG NJW 2003, 2447 Rdn. 11 f. nach juris).
i) Durch das Vorenthalten der betreffenden optischen Medien ist das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit nicht verletzt, denn das in Art. 5 GG enthaltene Grundrecht, sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten, ist durch das Bayerische Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 10 nach juris und NJW 2003, 2447 Rdn. 4 nach juris zum StVollzG;… OLG Brandenburg NJ 2008, 274, Rdn. 12 nach juris).
- BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02
Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines …
Das Vorliegen einer solchen Gefährdung kann ohne Verfassungsverstoß allein aufgrund der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden könnten (s. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453 …und vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 sowie vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 697/02 -).Darüber hinaus können besondere Gründe in der Person des Gefangenen seinem Interesse am Besitz eines bestimmten Gegenstandes ein erhöhtes Gewicht verschaffen, das nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa bei der Bestimmung des für die Anstalt zumutbaren Kontrollaufwands zu berücksichtigen ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453 und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 697/02 -).
Das Gericht hat unabhängig von der Erwägung, die die Qualifikation der Vollzugsbediensteten betrifft, seine Entscheidung auch auf die selbständig tragfähige Begründung gestützt, dass eine Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen wegen des damit verbundenen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwandes ausscheide (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453).
- BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
Der jenen Bereich regelnde § 70 StVollzG ist von Verfassungs wegen der Auslegung zugänglich, daß schon die einem Gegenstand allgemein innewohnende Gefährlichkeit ein Recht auf dessen Besitz ausschließt, ohne daß konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt vorliegen müßten (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93-, Umdruck S. 5).Schließlich ist im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn) zu beachten, daß wichtige Belange des Gefangenen, etwa ein ernsthaft und nachnaltig verfolgtes Interesse an Aus- oder Weiterbildung, es verbieten können, eine nach Schadenswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß geringfügige Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Belange zum Anlaß für die Verweigerung eines Gegenstandes zu machen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Febuar 1994 - 2 BvR 2731/93-, Umdruck S. 6).
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18
Kein pauschales Internetverbot: Netz hinter Gittern
Das Landgericht verkennt damit, dass bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen der Strafvollzugsgesetze das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 BvR 2173/07 - juris - zu § 33 StVollzG ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. September 2008, NStZ 2009, 216 [217] [OLG Nürnberg 16.09.2008 - 2 Ws 433/08] zu § 36 Abs. 1 BayStVollzG; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 - juris; Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - juris - zu § 70 Abs. 2 StVollzG ) und wird nicht der Verpflichtung gerecht, eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes zu ermöglichen. - BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96
Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 28. Februar 1994 ( 2 BvR 2731/93; BVerfG NStZ 1994, S. 453 ) dargelegt hat, ist die Auffassung, daß schon die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende Gefährlichkeit ein Besitzrecht i.S.d. § 70 Abs. 1 StVollzG nach Abs. 2 der Bestimmung ausschließe, mit dem Grundgesetz vereinbar.Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluß vom 28. Februar 1994 ( 2 BvR 2731/93, NStZ 1994, S. 453 ) entschieden hat, wohnt einer Schreibmaschine mit Textspeicher eine abstrakt-generelle Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt inne, die - losgelöst von dem Verhalten eines bestimmten Strafgefangenen - die Versagung der Besitzerlaubnis grundsätzlich rechtfertigt, sofern die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit hinreichende Beachtung gefunden haben.
- BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08
Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein …
Eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann daher dann, aber auch nur dann bejaht werden und zur Rechtfertigung einschränkender Maßnahmen dienen, wenn ihr mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 89, 315 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 , …und vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - NJW 2003, S. 2447 ;… zur Berücksichtigungsfähigkeit des personellen Aufwandes auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 ). - KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug
Auf dieses Kriterium hatte schon das Bundesverfassungsgericht zu Recht hingewiesen (NStZ 1994, 453; so auch der Senat im Beschluss vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz -).Das Vorliegen einer Gefährdung nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris; Senat ZfStrVo 2005, 297).
So muss etwa eine Beschränkung oder Versagung der Erlaubnis u.a. geeignet und erforderlich sein, um der Gefahr zu begegnen (vgl. BVerfG ZfStrVo 1997, 367; NStZ 1994, 453; 1994, 604; OLG Rostock ZfStrVo 2005, 117).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06
Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von …
Soweit etwas anderes angenommen wird, muss dies auf eine erkennbare Regelungsentscheidung des Gesetzgebers zurückführbar sein und bedarf einer entsprechenden, etwa auf die Regel-Ausnahme-Struktur der betreffenden Norm oder vergleichbare Anzeichen für einen dahingehenden Willen des Gesetzgebers gestützten Begründung (vgl. zur Zulässigkeit des Abstellens auf die abstrakte Gefährdungseignung von Gegenständen bei der Anwendung des § 70 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StVollzG BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, …und vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 ). - OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19
Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film
Im Bereich des Strafvollzugs kann bei der Abwägung berücksichtigt werden, ob der betreffende Gegenstand der beruflichen Fortbildung oder allein der Freizeitbeschäftigung dient (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; KG Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 Vollz -, juris).Demgemäß kann die Vollzugsanstalt gehalten sein, in größerem Ausmaß Kontrollen auf sich zu nehmen und auch ein gewisses Sicherheitsrisiko zu akzeptieren, wenn der Besitz eines Gegenstandes für die Persönlichkeitsentwicklung und Resozialisierung eines Gefangenen wichtig ist, etwa weil er ihn für eine Aus- oder Weiterbildung benötigt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; BVerfG NJW 2003, 2447; KG NStZ-RR 2004, 157; KG ZfStrVo 2004, 310; KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz -, juris).
Durch das Vorenthalten der betreffenden Medien ist das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit nicht verletzt, denn das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG enthaltene Grundrecht, sich aus allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten, ist durch das JVollzGB V BW in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453 und NJW 2003, 2447 zum StVollzG; OLG Brandenburg NJ 2008, 274).
- OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game …
Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; KG ZfStrVo 2005, 306) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 1994, 453; NStZ 2003, 621) bereits die dem Gegenstand innewohnende allgemeine Gefährlichkeit dessen Besitz ausschließen, ohne dass in der Person des Gefangenen liegende Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt vorliegen müssen.Doch gilt dies nicht, wenn möglichen sicherheitsgefährdenden Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren zusätzlichen Kontrollaufwand begegnet werden kann (BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 453).
Nachdem vom Antragsteller auch keine in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzustellenden ernsthaften und nachhaltigen Belange für die Verwendung einer Spielkonsole (BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119; 306; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11) vorgetragen werden, begegnet die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, dem Gefangenen die Herausgabe des Geräts zu versagen, im Hinblick auf die genannte allgemeine und mit zumutbaren Kontrollen nicht abwendbare Gefährdung von Sicherheit und Ordnung keiner Beanstandung.
- BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 697/02
Zum Besitzrecht eines Strafgefangenen bzgl eines EDV-Geräts gem StVollzG § 70
- OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05
Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole …
- BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03
Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung …
- OLG Stuttgart, 27.01.2015 - 4 Ws 472/14
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Besitz einer elektrischer Zigarette durch …
- KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14
Computer in der Sicherungsverwahrung.
- OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes …
- BayObLG, 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20
- OLG Celle, 18.08.2016 - 1 Ws 323/16
Bestandsschutz hinsichtlich des persönlichen Besitzes von Gegenständen im …
- OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03
Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2
- OLG Celle, 21.09.2018 - 3 Ws 205/18
Einschränkung von Besitz und Erwerb von alkoholfreiem Bier und Sekt im …
- KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17
Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"
- KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03
Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"
- OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
- BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 801/96
Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für …
- OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
Benutzung eines Computers in der Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Haft, …
- OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06
Jugendstrafvollzug: Besitz und Nutzung der Spielkonsole "Nintendo Game Cube"
- KG, 08.06.2005 - 5 Ws 171/05
Strafvollzug: Ablehnung des Besitzes eines PC durch Sicherungsverwahrten
- OLG Hamm, 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03
Besitz von Freizeitgegenständen; Strafvollzug; nachprüfbare Entscheidung
- OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Gestattung des Besitzes von Backpulver in …
- LG Hildesheim, 04.05.2006 - 23 StVK 45/06
Genehmigung für den Besitz einer Spielkonsole im Strafvollzug; Umfang des …
- LG Regensburg, 11.01.2021 - SR StVK 654/19
Haltung eines Wellensittichs in der Sicherungsverwahrung
- OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 1 Ws 171/02
Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf Teilnahme an Sportveranstaltungen …
- OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung der Versagung des Empfangs von …
- KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06
Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum …
- KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05
Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation …
- OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 20/03
Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen
- VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 52-IV-20
- OLG Karlsruhe, 11.07.2016 - 2 Ws 150/16
Strafvollzug in Baden-Württemberg: Aufhebung des gestatteten Erwerbs von …
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2766/93
Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- LG Göttingen, 20.07.2018 - 53 StVK 155/77
Zulässigkeit des Verzehrs alkoholfreier Versionen alkoholischer Getränke im …
- KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen …
- OLG Hamm, 26.08.1997 - 2 Ws 329/97
Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts durch den Amtsrichter
- LG Regensburg, 09.12.1996 - 3 StVK 67/96
- OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 24/03
Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen
- OLG Rostock, 23.06.2004 - I Vollz (Ws) 25/03
Angemessene Außenmaße für Fernsehgeräte in Hafträumen
- KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04
Sicherungsverwahrung: Besitz der Spielkonsolen "Sony Playstation 1" und "Sony …
- LG Göttingen, 20.07.2018 - 53 StVK 155/17
- OLG Hamburg, 07.09.2009 - 3 Vollz (Ws) 48/09
Anforderungen an eine Rechtsbeschwerde "zur Niederschrift der Geschäftsstelle"; …
- BayObLG, 29.11.2021 - 203 StObWs 459/21
Untersagung des Besitzes gefährlicher Gegenstände im Haftraum
- LG Stendal, 13.01.2016 - 509 StVK 328/15
Strafvollzug: Ausstattung eines Haftraums mit eigenen Gegenständen
- LG Stendal, 28.07.2015 - 509 StVK 328/15
Strafvollzug: Einbringung und Nutzung eines elektronischen …
- LG Augsburg, 06.05.1997 - 2 NöStVK 120/97
- OLG Schleswig, 10.01.2006 - 2 VollzWs 453/05