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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2538
BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93 (https://dejure.org/1993,2538)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1993 - 3 StR 208/93 (https://dejure.org/1993,2538)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 3 StR 208/93 (https://dejure.org/1993,2538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch auf diese zu haben - Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung bei aufeinanderfolgenden Taten der Untreue - Eignung des Vorsatzes möglichst viel Geld durch Untreue zu erlangen zur Annahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Anderenfalls könnte der Angeklagte wegen des damit verbundenen Gesamtvorsatzes rechtsfehlerhaft beschwert sein; nach der Rechtsprechung liegt im Gesamtvorsatz eine wesentlich höhere kriminelle Energie, und das Handelns des Angeklagten könnte fälschlicherweise mit dem erhöhten Strafrahmen des besonders schweren Falles bewertet werden (BGHSt 36, 320, 321) [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89].

    Durch diese Annahme einer fortgesetzten Handlung aufgrund eines Gesamtvorsatzes könnte der Angeklagte aber auf der anderen Seite durch einen Rechtsfehler beschwert sein, weil ein Gesamtvorsatz, wie ihn die Rechtsprechung versteht, eine wesentlich größere kriminelle Energie beinhaltet und der erhöhte Strafrahmen des besonders schweren Falles unter falschen Voraussetzungen bejaht werden könnte (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 fH, Auswirkung, nachteilige 5, 7, 10).

  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Unter Berücksichtigung der Strafverfolgungsverjährung einzelner Untreuehandlungen hat der neue Tatrichter nach den dann getroffenen Feststellungen die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4) festzusetzen.
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Damit sind Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung und Aufhebung des angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne festzustellen, ob der nicht angefochtene Teil Rechtsfehler beinhaltet (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGHR StPO § 344 I Beschränkung 2; Ruß in KK 2. Aufl. § 318 Rdn. 7).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Der Vorlagebeschluß des 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes vom 19. Mai 1993 (2 StR 645/92), in dem im übrigen die objektiven Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung nicht in Frage gestellt werden, betrifft einen anders gelagerten, nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Schon objektiv sprechen die großen zeitlichen Abstände zwischen den meisten Handlungen und die unterschiedlichen Begehungsweisen (Prüfvermerk, Sichtvermerk, ohne Vermerk, Namensveränderungen, Einrichtung anderer Konten) gegen eine fortgesetzte Handlung (zu den objektiven Voraussetzungen vgl. BGHSt 36, 105, 109/110).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Unter Berücksichtigung der Strafverfolgungsverjährung einzelner Untreuehandlungen hat der neue Tatrichter nach den dann getroffenen Feststellungen die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4) festzusetzen.
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Unter Berücksichtigung der Strafverfolgungsverjährung einzelner Untreuehandlungen hat der neue Tatrichter nach den dann getroffenen Feststellungen die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4) festzusetzen.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93
    Damit sind Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung und Aufhebung des angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne festzustellen, ob der nicht angefochtene Teil Rechtsfehler beinhaltet (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGHR StPO § 344 I Beschränkung 2; Ruß in KK 2. Aufl. § 318 Rdn. 7).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2, 7, 10).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Denn Schuldspruch und Strafausspruch sind so miteinander verknüpft, daß eine getrennte Überprüfung und Aufhebung des möglicherweise allein angefochtenen Teils nicht möglich ist, ohne festzustellen, ob der nicht angefochtene Teil Rechtsfehler beinhaltet (vgl. BGHR StPO § 344 I Beschränkung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach § 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
  • OLG Koblenz, 01.02.2005 - 1 Ss 7/05

    Berufung in Strafsachen: Behandlung einer Berufungsbeschränkung auf den

    Eine Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist nicht zulässig, wenn zwischen den Schuldfeststellungen und der Rechtsfolgenfrage eine so enge Verbindung besteht, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich ist, ohne den nicht angegriffenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2 und 7; KK-Ruß, StPO, § 318 Rdn. 7; Meyer-Goßner, StPO, § 318 Rdn. 6).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1993 - 5 StR 263/93 - ausgesprochen, daß bei vertretbarer Annahme von Fortsetzungszusammenhang eine untrennbare Verknüpfung von Schuldspruch und Strafzumessung - wie sie der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall des Zusammenhangs fortgesetzter Untreue und ihrer Einstufung als besonders schwerer Fall nach S 266 Abs. 2 StGB mit der Folge der Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung angenommen hat (BGHR StPO § 344 Abs. 1 - Beschränkung 7) - nicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2475
BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93 (https://dejure.org/1993,2475)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1993 - 2 StR 323/93 (https://dejure.org/1993,2475)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1993 - 2 StR 323/93 (https://dejure.org/1993,2475)
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Nicht angegebene Schöffen

Verstoß gegen § 275 Abs. 3 StPO nicht für § 345 Abs. 1 StPO relevant

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlungsprotokoll - Zustellung - Urteil - Schöffen - Ordnungsgemäße Besetzung - Durchführung - Hauptverhandlung - Urteilsfindung

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93
    Zwar sind in der Urteilsschrift und in den Urteilsausfertigungen die Namen der mitwirkenden Schöffen entgegen der Vorschrift des § 275 Abs. 3 StPO nicht angegeben, jedoch werden die Rechte des Angeklagten, der mit seinem Verteidiger in der Hauptverhandlung und bei der Verkündung des Urteils zugegen war, dadurch nicht berührt (BGHR StPO § 345 Abs. 1 - Fristbeginn 2).
  • BGH, 25.10.1978 - 2 StR 342/78

    Voraussetzungen der Hehlerei (§ 259 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung eine andere Meinung vertreten hat (vgl.Beschluß vom 18. Juli 1985 - 2 StR 210/85;vom 25. Oktober 1978 - 2 StR 342/78) hält er hieran nicht mehr fest.
  • BGH, 18.07.1985 - 2 StR 210/85

    Annahme der Schuldfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille

    Auszug aus BGH, 13.08.1993 - 2 StR 323/93
    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung eine andere Meinung vertreten hat (vgl.Beschluß vom 18. Juli 1985 - 2 StR 210/85;vom 25. Oktober 1978 - 2 StR 342/78) hält er hieran nicht mehr fest.
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Der demnach gegebene Verstoß gegen § 275 Abs. 2 StPO hindert aber die Wirksamkeit der Zustellung nicht; insoweit besteht kein Unterschied zu den Folgen anderer Auslassungen im schriftlichen Urteil (vgl. etwa BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 47 f. (Rubrum lückenhaft); NJW 1999, 800 (Tenor unvollständig)).
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Auch im übrigen hat der Bundesgerichtshof bei Urteilen, die bereits in ihrer Urschrift Auslassungen aufwiesen, in diesem Sinne "unvollständig" waren, nicht generell einen die Wirksamkeit der Zustellung hindernden Verstoß gesehen (vgl. etwa BGH NStZ 1989, 584 und 1994, 47 f. (Rubrum lückenhaft); NJW 1999, 800 (Tenor unvollständig); BGHSt 46, 204 (Fehlen einer Unterschrift)).
  • BGH, 22.06.1994 - 2 StR 180/94

    Zustellung des Urteils - Amtlich bestellter Vertreter - Verteidiger

    Daß die Hauptverhandlung in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen erfolgte (§ 226 StPO), wird nicht durch das Urteilsrubrum, sondern das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6; BGH, Beschl. v. 8. Februar 1994 - 5 StR 32/94).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

    Im übrigen handelt es sich um ein offensichtliches Versehen, das die Strafkammer, wie sie es durch Beschluß vom 18. März 1994 getan hat, berichtigen durfte (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2 und 6).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 32/94

    Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlender Nachholung der

    Die unvollständige Bezeichnung der mitwirkenden Richter im Urteilskopf (es fehlen die Namen der Schöffen) steht der Wirksamkeit der Urteilszustellung und damit dem Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 1 StPO nicht entgegen (BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 2; BGH Beschluß vom 13. August 1993 - 2 StR 323/93).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3398
BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 (https://dejure.org/1993,3398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Formerfordernisse bezüglich einer Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 StR 288/89

    Verwerfung der Revision - Formerfordernisse bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 2 StR 170/93
    Das hat so vollständig und so genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 1).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Namentlich im Bereich des Beweisantragsrechts wird es von den Revisionsgerichten nicht hingenommen, wenn der Verteidiger ein durch den Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere aus der Begründung von Beschlüssen erkanntes Mißverständnis des Gerichts über einen Antrag nicht in der Hauptverhandlung zu beseitigen sucht, sondern es zunächst unbeanstandet läßt, um es dann zur Grundlage einer revisionsrechtlichen Verfahrensrüge zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3, Entscheidung 2; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212; BGH, Urteile vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 500/93 - Maatz NStZ 1992, 513, 516 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Sie können aber erklären, daß sie den Beweisantrag nicht aufrechterhalten (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 2; BGH, Urt. vom 22. September 1993 - 2 StR 170/93).
  • OLG Hamm, 27.10.1998 - 4 Ss 1107/98

    Bedeutungslosigkeit, Benennung, Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag,

    Zwar war der Zeuge nicht namentlich benannt worden, es reicht jedoch aus, wenn die in dem Beweisantrag genannte Person ohne weiteres potentiell erreichbar war (vgl. BGH, NStZ 1994, 47; auch BGH, NStZ 1995, 246).
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